In unserer Firma sollen demnächst für ein neues Produkt Zeitaufnahmen gemacht werden.
Gem. §87 I, 11sind wir in der Mitbestimmung.
Was muss der Betriebsrat beachten? Wann muss oder kann er eingreifen? Ist der Betriebsrat während dieser Zeitaufnahme dabei um diese zu überwachen?