Erstellt am 08.10.2010 um 10:59 Uhr von Widder
Wenn Zeitaufnahmen gemacht werden, solltet ihr eine BV darüber abschließen.
Darin regelt ihr mindestens;
Nach welcher Methode werden die Aufnahmen gemacht. (REFA,MTM)
mit welchen Instrumenten, Einsicht und Reklamationen.
Durchführung nur mit dem auf das System geschulte MA (nicht etwa der Vorgesetzte)
Mitbestimmung vor Beginn. (keine Aufnahme ohne Zustimmung des BR)
Gründe für eine Aufnahme. (keine Aufnahme weil die AN angeblich zu viel rumstehen)
Wieviel Stück und wer wird aufgenommen (freiwilligkeit der An)
Teilnahme des BR während der gesamten Aufnahme ( laßt euch schulen)
In welcher Lohnart arbeitet ihr?
Vielleicht braucht ihr dann auch hier eine neue BV zur Prämien/Akkordentlohnung