Erstellt am 22.04.2009 um 17:52 Uhr von DonJohnson
Ja,eine solche BV ist unwirksam, es sei denn der TV befindet sich in der Nachwirkung. Dann gilt dieser nur noch für die Mitglieder der GEW. In diesem Fall könnte durdchaus eine BV abgeschlossen werden. In dem von dir beschriebenen Fall halte ich das aber für ausgeschlossen!
Erstellt am 23.04.2009 um 03:46 Uhr von Ketzer
Möglicherweise sind sogar die bisher angewendeten Betriebsvereinbarungen und Protokollnotizen (sofern diese den Status einer BV haben sollten) wegen § 77 III BetrVG unwirksam.