Erstellt am 11.12.2007 um 22:15 Uhr von matze83
Du lädst einfach zu ner Sitzung ein mit den TOPS "abwahl BRV" und "Neuwahl BRV" wenn sich dein stelli als BRV wählen lässt, müsst ihr den dann auch neu wählen
Erstellt am 11.12.2007 um 22:42 Uhr von Hexelein
@blue sky, du hast doch nicht wirklich vor, eine persönliche Stellungnahme mit dem Inhalt Miese Arbeitsweise,private Interessen etc rauszugeben!? Als BRM mußt du "vertrauensvoll zusammenarbeiten" auch wenns allzuoft extrem schwer fällt.ächz. Mein Tipp ist lass das. Wenn ihr als BR auf Öffentlichkeitsarbeit achtet, werden sich die Kollegen schon einen Reim drauf machen. Und sie könnten zB bei Betriebsversammlung nachfragen. Dann könntest du sagen, dass die Arbeit in Bezug auf GF schwierig war. Ein Rundschreiben diesen o.ä. Inhalts fänd ich persönlich zu heavy, auch wenn ich deine Emotionen gut verstehen kann.
Erstellt am 11.12.2007 um 22:56 Uhr von Der alte Heini
blue sky,
die Position des Vorsitzenden kannst Du ohne Problem niederlegen.
Du erklärst in einer Betriebsratssitzung das Du das Amt niederlegst und fertig.
Eine Begründung warum Du dieses Amt niederlegst bedarf es nicht.
Möchtest Du den Kollegen die Amtsniederlegung erklären, so kannst Du dies mit eine Rundschreiben sicherlich machen, aber da würde ich Sachlichkeit und Diplomatie empfehlen.
Erstellt am 12.12.2007 um 08:07 Uhr von Frank B
Irgendwie hast du falsche Vorstellungen von dem Amt gehabt, nehme ich mal an. Denn gerade bei den oben genannten Gründen ist es wichtig, als Vorsitzender seine Aufgabe ernst zunehmen.
Erstellt am 13.12.2007 um 10:41 Uhr von packer
Stelli wird nicht automatisch BRV sondern in dem von matze genannten TOP Neuwahl werden beide Posten neu gewählt...
Erstellt am 13.12.2007 um 11:17 Uhr von peanuts
"Hi Betriebsräte, kann ich meinen Position als Vorsitzender einfach abgeben und ein Rundschreiben an die Belegschaft schicken mit den Erklärungsgründen von mir? (z.b. keine Indentifikation mit der miesen Arbeitsweise der Geschäftsleitung, Schlampigkeit, nur private Interssen im Sinn) "
Viel Spass... als Arbeitgeber hätte ich keinerlei Bedenken, Dir eine Verleumdungsklage an den Hals zu hängen; beim Arbeitsgericht eine Amtsenthebung wegen Störung des Betriebsfriedens zu betreiben sowie Dir eine Kündigung auszusprechen...
Erstellt am 13.12.2007 um 11:28 Uhr von Kölner
@peanuts
Machst Du gerade Deinen Schreibtisch für Weihnachten fit?
Bei Deinen (heutigen und zahlreichen) Antworten könnte man das fast meinen...
:0)