Hallo,
die Kollegen in unsrem Betrieb wollten dem BR-Vorsitzenden bei der letzten Betriebsversammlung einen Geschenkkorb, Wert ca. 30 - 35,-€ als kleines Dankeschön für seine engagierte BR-Arbeit überreichen. Nach Rücksprache mit dem Gremium, sollte ja eine Überraschung sein zwischen den Tagesordnungspunkten, lehnte das Gremium auf Grung §37, §119 BtrVG dieses ab. Ist das jetzt wirklich so? Es sollte ja ein Dankeschön der Belegschaft für bereits geleistete Arbeit sein!