Geschenk an den BR-Vorsitzenden von der Belegschaft
Hallo, die Kollegen in unsrem Betrieb wollten dem BR-Vorsitzenden bei der letzten Betriebsversammlung einen Geschenkkorb, Wert ca. 30 - 35,-€ als kleines Dankeschön für seine engagierte BR-Arbeit überreichen. Nach Rücksprache mit dem Gremium, sollte ja eine Überraschung sein zwischen den Tagesordnungspunkten, lehnte das Gremium auf Grung §37, §119 BtrVG dieses ab. Ist das jetzt wirklich so? Es sollte ja ein Dankeschön der Belegschaft für bereits geleistete Arbeit sein!
Community-Antworten (7)
09.05.2017 um 18:59 Uhr
Betriebsräte können sich auch lächerlich machen
09.05.2017 um 19:00 Uhr
Man sollte doch die Kirche im Dorf lassen. 30-35 Euro sehe ich nicht als Bevorzugung.
09.05.2017 um 19:11 Uhr
Warum nur der Vorsitzende und nicht auch die anderen? Selbst wenn ein Gremium hier nichts einzuwenden hätte, sollte man aber auch die Außenwirkung bei den MA nicht unterschätzen.
10.05.2017 um 11:38 Uhr
"lehnte das Gremium auf Grung §37, §119 BtrVG dieses ab. Ist das jetzt wirklich so?"
das Gremium sieht es jedenfalls so und das sollte man vielleicht einfach akzeptieren. Auch wenn ich mich frage, wieso die Kollegen das Gremium überhaupt gefragt haben. Aber naja ...
10.05.2017 um 11:41 Uhr
§ 37 steht dem nun wirklich nicht entgegen und noch viel weniger der § 119.
Wenn der BR die Übergabe während der Betriebsversammlung ablehnt, dann macht man es halt direkt im Anschluss an diese, wenn der Vorsitzende geschlossen hat, aber die Teilnehmer noch im Raum sind.
10.05.2017 um 12:22 Uhr
Vielen Dank für die Antworten :-) Leider konnte aber keiner konkret antworten. Ich nehme an das so etwas nirgends geregelt ist.
10.05.2017 um 13:02 Uhr
Geht der BR Vorsitzende bei euch in Kürze ( z.B. in Rente ) ? Wird es ein Abschiedsgeschenk ? Oder warum soll er- der doch nur Postempfänger und Sprachrohr des gesamten Gremiums ist - für die Arbeit des BR´s ( sprich dem Gremium ) allein ausgezeichnet werden ?
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