Erstellt am 09.05.2017 um 16:59 Uhr von anwatec
Betriebsräte können sich auch lächerlich machen
Erstellt am 09.05.2017 um 17:00 Uhr von gironimo
Man sollte doch die Kirche im Dorf lassen. 30-35 Euro sehe ich nicht als Bevorzugung.
Erstellt am 09.05.2017 um 17:11 Uhr von Ernsthaft
Warum nur der Vorsitzende und nicht auch die anderen?
Selbst wenn ein Gremium hier nichts einzuwenden hätte, sollte man aber auch die Außenwirkung bei den MA nicht unterschätzen.
Erstellt am 10.05.2017 um 09:38 Uhr von celestro
"lehnte das Gremium auf Grung §37, §119 BtrVG dieses ab. Ist das jetzt wirklich so?"
das Gremium sieht es jedenfalls so und das sollte man vielleicht einfach akzeptieren. Auch wenn ich mich frage, wieso die Kollegen das Gremium überhaupt gefragt haben. Aber naja ...
Erstellt am 10.05.2017 um 09:41 Uhr von Pjöööng
§ 37 steht dem nun wirklich nicht entgegen und noch viel weniger der § 119.
Wenn der BR die Übergabe während der Betriebsversammlung ablehnt, dann macht man es halt direkt im Anschluss an diese, wenn der Vorsitzende geschlossen hat, aber die Teilnehmer noch im Raum sind.
Erstellt am 10.05.2017 um 10:22 Uhr von Littlehelper
Vielen Dank für die Antworten :-)
Leider konnte aber keiner konkret antworten. Ich nehme an das so etwas nirgends geregelt ist.
Erstellt am 10.05.2017 um 11:02 Uhr von ickederdicke
Geht der BR Vorsitzende bei euch in Kürze ( z.B. in Rente ) ?
Wird es ein Abschiedsgeschenk ?
Oder warum soll er- der doch nur Postempfänger und Sprachrohr des gesamten Gremiums ist - für die Arbeit des BR´s ( sprich dem Gremium ) allein ausgezeichnet werden ?