Erstellt am 24.05.2017 um 08:00 Uhr von gironimo
Er ist sofort raus. Der Stellvertreter übernimmt den Vorsitz und muss in der nächsten Sitzung einen neuen Vorsitzenden wählen lassen. Ein Ersatzmitglied rückt dauerhaft in den BR nach.
Erstellt am 24.05.2017 um 08:09 Uhr von Denise
Erstellt am 24.05.2017 um 12:46 Uhr von elektro
Da wir nur 16 Pers.sind,gibt es keinen Stellvertreter.
Erstellt am 24.05.2017 um 13:12 Uhr von Ernsthaft
Kann es sein, dass du im falschen Tread gelandet bist?
Wenn es keinen Stellv. gibt, du wegen Rente ausscheidest und auch keinen WV mehr bestimmen kannst, ist es erstmal zu Ende mit einem BR im Betrieb.
Erstellt am 24.05.2017 um 13:17 Uhr von elektro
Also Wahlausschuss mit der Neuwahl beauftragen und dann zurück treten
Erstellt am 24.05.2017 um 13:20 Uhr von celestro
"Also Wahlausschuss mit der Neuwahl beauftragen und dann zurück treten"
sofern Du zurücktreten und nicht "zurück treten" meinst, ... nein ! Warten bis die Neuwahl durchgeführt wurde und der neue BR "an den Start geht".
Erstellt am 24.05.2017 um 16:45 Uhr von Ernsthaft
Dabei aber nicht vergessen auch mitzuteilen, warum man einen WV außerhalb der normalen Zyklen einberuft. Könnten sonst einige etwas verwirrt dreinschauen.
Aber bei nur 16 MA...........
Erstellt am 24.05.2017 um 17:53 Uhr von Denise
So, danke erstmal! Unser Problem ist gelöst, haben einen neuen Vorsitzenden.
Eine Frage hätte ich noch:
Muss der neu gewählte Vorsitzende auch nochmal dem Gesamtbetriebsrat besuchen, bzw. müsste er nochmals eingeladen werden? Unser Vorgänger wurde eingeladen damit sie sich kennen lernen.
Erstellt am 25.05.2017 um 14:14 Uhr von Ernsthaft
Da der GBRV ja wahrscheinlich kein Hellseher ist, sollte man ihm zumindest mitteilen, dass es da jetzt irgendwo jemanden gibt, der bei bestimmten Vorgängen auch das Recht hat, daran teilnehmen zu dürfen.
Erstellt am 26.05.2017 um 10:34 Uhr von Denise
Ernsthaft!
"Muss der neu gewählte Vorsitzende auch nochmal dem Gesamtbetriebsrat besuchen?"- das war meine Frage, und nicht ob er sich ihm vorstellen muss^^
Das hat er nämlich sofort getan, wie es sich gehört ;-)
Erstellt am 26.05.2017 um 11:52 Uhr von Ernsthaft
Tja Denise,
da auch ein @Ernsthaft nicht hellsehen kann, kann auch er nur auf das abstellen, was ihm bekannt ist.
Etwas nur zu vermuten geht ja oftmals fehl. Ich muss aber gestehen, dass ich dem doch fast verfallen wäre.
Denn deine Angabe von „nochmal“ lässt ja erst einmal vermuten, dass es bereits ein Treffen gegeben hat.
Da man sich bei einem Treffen ja zumindest einwenig kennenlernt, hat mich deine zweite Aussage: „damit sie sich kennenlernen“, dann doch etwas verwirrt.
Was mich dann dazu bewogen hat, dazu hier das vorzubringen, was sich für einen Neuen gebietet und Standard sein sollte.
Was einem jetzt aber auch wieder vor Augen führt, dass man gerade bei Fragen darauf achten sollte, sie möglichst aussagekräftig zu formulieren und auch frei von widersprüchlichem sein sollten.
Soll jetzt aber keine Kritik, sondern nur ein freundlich gemeinter Hinweis an alle dieses Lesende sein!
Nun noch einmal zu deiner Frage.
Nein, er muss weder den GBRV besuchen um sich vorzustellen, noch muss er hierzu vom GBRV eingeladen werden.
Maßgebend ist hier eigentlich nur, dass dem GBRV auch bekannt ist, dass er zur nächsten Sitzung jemand anderen Einladen muss. Kennenlernen wird man sich dann ja zwangsläufig.
Wenn einem die Wege nicht zu lang sind und auch kein anderer darunter zu Leiden hat, kann es aber auch nicht schaden, wenn man diesen Weg einmal mehr geht.
Nachtrag
Da das dazwischen Funken von @elektro hier ev. für ein wenig Verwirrung gesorgt haben kann, noch folgendes:
Zu den GBR-Sitzungen muss der VS natürlich nur dann eingeladen werden, wenn es sich um einen aus einer Person bestehenden BR handelt. Bei einem mehrköpfigen werden der oder diese vom Gremium bestimmt. Das muss dann auch nicht der BRV sein.
Dieser würde dann vom GBRV nur zu den jährlichen Betriebsräteversammlungen geladen werden müssen.