Erstellt am 11.10.2016 um 15:20 Uhr von galaxy
@NeuerBRimLand
BetrvG
§ 26 Vorsitzender
(1) Der Betriebsrat wählt aus seiner Mitte den Vorsitzenden und dessen Stellvertreter.
Wenn der BR ihn erneut gewählt hat, dann ist das so und es ist sogar erlaubt.
Gruß
Galaxy
Erstellt am 11.10.2016 um 15:31 Uhr von ChristianPfalz
Hallo!
kurze frage dazu: wie lange war euer BRV Vorsitzender, warum möchte er zurücktreten und warum stellt er sich wieder zur Verfügung?
Kann man schon machen, ich sehe nur den Sinn nicht darin sich wieder zur Verfügung zustellen.
Erstellt am 11.10.2016 um 16:08 Uhr von Pjöööng
Zitat (ChristianPfalz):
"kurze frage dazu: wie lange war euer BRV Vorsitzender, warum möchte er zurücktreten und warum stellt er sich wieder zur Verfügung?"
Spielt das irgendeine Rolle?
Erstellt am 11.10.2016 um 16:25 Uhr von celestro
"Kann man schon machen, ich sehe nur den Sinn nicht darin sich wieder zur Verfügung zustellen."
Und wenn kein anderer den Job machen wollte ? Klar, ist nur ne Idee und muß nicht stimmen. Aber könnte halt sein.
Das kann man halt jetzt jede Woche so machen. Oder es bleibt bei einem Einzelfall. Spielt (wie Pjöööng ja schon andeutete) absolut keine Rolle.
Es sei denn, der BR trifft sich jede Woche zur Sitzung, die nur deswegen anberaumt wird, weil der BRV nach jeder Sitzung das Amt des BRV niederlegt, um anschließend wieder gewählt zu werden. Das dürfte dann irgendwann ein Fall für § 23 BetrVG werden.
Erstellt am 11.10.2016 um 21:08 Uhr von ChristianPfalz
Diese Frage hab ich gestellt, weil es mich eben persönlich interessiert. Möchte damit nur etwas über den Charakter von dem besagten BRV erfahren.
Vielleicht (und dies ist auch meine Vermutung) ist das ein Typ Mensch der einfach nach Anerkennung aus ist. Denn das würde dieses flatterhafte Verhalten begründen.
Jedenfalls sollte man dieses Verhalten in den Griff bekommen, sonst macht man sich Unglaubwürdig.
Und bevor mich jetzt wieder einer versucht auseinander zunehmen. (Es ist nur meine persönliche Meinung).
Erstellt am 12.10.2016 um 09:04 Uhr von NeuerBRimLand
Der BRV ist damals zurückgetreten da er im Aussendienst tätig ist und er nicht oft im Hause ist. Nun ist er wieder als BRV gewählt worden wobei sich seine Tätigkeit nicht geändert hat....
Erstellt am 12.10.2016 um 12:48 Uhr von etugruber
BetrVG : ist ein BRV zurückgetreten, darf er nicht mehr gewählt werden. Erst wenn neue Wählen anstehen kann er sich wieder aufstellen lassen....
Erstellt am 12.10.2016 um 12:53 Uhr von Pjöööng
etugruber, da hat man Dir aber eine ganz billige chinesische Fälschung des BetrVG angedreht in der nur Quatsch steht.
Erstellt am 12.10.2016 um 13:06 Uhr von celestro
@ etugruber
Wenn ein BRV als Mitglied des Betriebsrates zurücktritt, hast Du recht. Es ging hier aber "nur" darum, daß ein BR den "Posten" des Vorsitzenden niederlegt. Dann kann sich die Person erneut zum BRV wählen lassen.
Erstellt am 12.10.2016 um 16:10 Uhr von ChristianPfalz
@NeuerBRimLand
Diese Situation kennen wir auch, läuft bei unserem Gremium genauso. BRV im Außendienst und der Stellv. auch. Das macht es ziemlich kompliziert.
Was evtl. hilfreich wäre, aber nicht die Arbeit entlastet. euer BRV soll sich die Zeiten genauestens notieren die er wärend der Arbeit ,die Funktionen als BRV ausübt. Wenn er von MA angerufen wird um ein beratendes Gespräch zu suchen. Und er extra in die Firma muss um schnell etwas zu Unterschreiben. All dieses Funktionen aufschreiben und sich vergüten lassen. Wenn es überhand nehmen sollte, dann wäre es Sinnvoll Sprechstunden nach § 39 BetrVG einzurichten.
Jeden morgen z.b. von 8-10 Uhr wird euer BRV freigestellt und kann die arbeiten des BR zu 100% nachgehen.
BR Arbeit ist ein Ehrenamt aber Nachteile dürfen einem auch nicht entstehen.