Erstellt am 11.12.2007 um 20:51 Uhr von Hexelein
Ab 3.12. , denk ich. Wenn er den Rücktritt erklärt, egal an wen er sonst noch mailt, außer an BRV, dann ist das für ihn auch der Schlusspunkt im BR. Und Ersatzmitglied ist auch ab sofort drin-weil ja automatisch Nachrücker. Oder versteh ich Hintergrund der Frage nicht?
Erstellt am 11.12.2007 um 21:41 Uhr von Bulle
Hallo Hexelein,
unser BRV meint das der Rücktritt nicht sofort gültig wäre da das BRM kein Datum angegeben hat das er zum Zeitpunkt XXX Zurücktritt.
Meine Frage also ist muss er auf sein Rücktrittsschreiben ein Datum einsetzen, wie zum Beispiel ab sofort oder im Aug.2008???????????
Oder gilt das Eingangsdatum der Mail??????????
Danke Michael
Erstellt am 11.12.2007 um 21:59 Uhr von Der alte Heini
Er schreibt: Ich trete als BR zurück.
Der Rücktrittswille ist doch eindeutig.
Dürfte ab Kenntnisnahme durch den Betriebsratsvorsitzenden sofort wirksam sein.
Sicherheitshalber sollte sich der Vorsitzende des BR vom Kollegen bestätigen lassen, dass er auch wirklich der Urheber dieser Mail ist.
Erstellt am 11.12.2007 um 22:08 Uhr von Mona-Lisa
@nicht mehr ganz junger Heini,
genau das ist der Grund, warum ich jedem abrate, so einen Schritt per e-mail zu vollziehen.
Mündlich in Anwesenheit des Gremium's oder auch nur des BRV's ist immer noch der sicherste Weg und es sind keine Nachforschungen, egal welcher Art notwendig.
Klare Absichtsäusserung - klare Verhältnisse!
Erstellt am 11.12.2007 um 22:18 Uhr von Bulle
Unser BRV hat schon mit dem BRM gesprochen und es ist sicher das die Mail
von dem Kollegen ist. Der BRV möchte aber trotzdem ein Schreiben in dem das BRM
ein Datum einträgt zu dem er zurücktritt und er möchte auch noch einmal mit ihm reden. Er möchte wohl versuchen ihn zu halten. Ich habe das Gefühl als ob
der BRV es hinziehen will.
Das ist doch nicht rechtens!! Oder???
Erstellt am 11.12.2007 um 22:28 Uhr von Mona-Lisa
@Bulle,
"...Unser BRV hat schon mit dem BRM gesprochen und es ist sicher das die Mail
von dem Kollegen ist...."
Da gibt's nicht's mehr zu halten! Macht das euerem BRV mal klar! Einmal zurückgetreten, gibt es kein Zurück mehr!
Der Rücktritt, gerade weil er kein spezielles Datum enthält (Tag der e-mail?), sehe ich als "mit sofortiger Wirkung" und ist gültig.
Erstellt am 11.12.2007 um 23:11 Uhr von Der alte Heini
Der Rücktritt dürfte spätestens ab dem Zeitpunkt rechtskräftig sein, an dem der Kollege die Mail bestätigt hat.
Selbst wenn der Kollege sich vom Vorsitzenden überreden lässt, dürfte ein Rückkehr in dem BR nicht mehr möglich sein.
Erstellt am 12.12.2007 um 08:12 Uhr von Frank B
Die Rücktrittserklärung ist unwiderruflich ab dem Zeizpunkt der Erklärung wirksam! Alles andere ist Unfug! Siehe §24 BetrVG und Kommentierungen.
Erstellt am 12.12.2007 um 11:56 Uhr von packer
ähm, ich habe mal im fitting dazu gelesen und dort wird auch davon gesprochen, daß ein BR nicht aus jux und dollerei zurücktreten kann... es muß schon ein ernsthafter grund sein. deswegen sollte der BR auch in einem gespräch prüfen ob z.b. der kollege nicht unter druck gesetzt wurde etc.
Erstellt am 12.12.2007 um 22:20 Uhr von Bulle
Nachdem ich eure Antworten bekommen habe wendete ich mich an unseren BRV und erklärete Ihm das der eingang der E-Mail als Rücktrittsdatum gilt!! Er ist aber der
Meinung das der Kollege ein Rücktrittsschreiben mit einen Datum schreiben muss. Solange ist es für den BRV kein Rücktritt. Er hat sogar den zurückgetrettenen Kollegen für die nächsten Sitzungen freistellen lassen. Das Ersatzmitglied würde nicht informiert vom BRV. Ist das rechtens?????????
Gruss Michael
Erstellt am 12.12.2007 um 22:53 Uhr von Der alte Heini
Der Kollege darf nicht mehr an der Sitzung teilnehmen. Das entsprechende Ersatzmitglied ist in den BR nachgerückt und ordentliches Betriebsratsmitglied.
Frank B
sicherlich ist eine Rücktrittserklärung unwiderruflich ab dem Zeitpunkt der Erklärung wirksam!
Aber eine Erklärung mit E Mail verschickt, dürfte wohl nicht den gesetzlichen Ansprüchen genügen.
Erstellt am 13.12.2007 um 09:59 Uhr von peanuts
"Aber eine Erklärung mit E Mail verschickt, dürfte wohl nicht den gesetzlichen Ansprüchen genügen."
Welche Ansprüche an eine Rücktrittserklärung sieht denn der Gesetzgeber vor? Mir sind keine Formerfordernisse /-vorschriften bekannt...