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Ersatzmitglied des BR - wann kann ein Ersatzmitglied zurücktreten - Folgen?

K
Karlernst
Jan 2018 bearbeitet

Kann man als Ersatzbetriebsratsmitglied während einer laufenden Betriebsratsperiode wirksam seinen Rücktritt erklären mit der Folge, dass man bei vorübergehendemr Verhinderung eines ordentlichen BR-Mitglieds nicht mehr als Ersatzbetriebsratsmitglied zu einer Betriebsratssitzung eingeladen werden muss. Hat dies dann zur Folge, dass nach Ausscheiden eines BR-Mitglieds dieses Ersatzbetriebsratsmitglied nicht mehr nachrücken kann?

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Community-Antworten (2)

B
br-wessi

20.07.2005 um 14:48 Uhr

Ja, natürlich kann man seinen Rücktritt erklären. Am besten dem Vorsitzenden im Beisein von Zeugen bzw. schriftlich kurz den Rücktitt erklären. Dieser Rücktritt ist endgültig, d.h. man ist komplett raus.

B
BR

20.07.2005 um 15:17 Uhr

Man kann immer ohne Angaben von Gründen sein Mandat niederlegen, aber solch ein Mandat zu übernehmen heißt nicht, das gleich bei irgend -welchen Schwierigkeiten gleich die Flinte ins Korn werfen. Wir BR haben in der heutigen Zeit ein sehr schwieriges Amt, das sollten wir uns doch bewusst sein.

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