Kann man als Ersatzbetriebsratsmitglied während einer laufenden Betriebsratsperiode wirksam seinen Rücktritt erklären
mit der Folge, dass man bei vorübergehendemr Verhinderung eines ordentlichen BR-Mitglieds nicht mehr als Ersatzbetriebsratsmitglied zu einer Betriebsratssitzung eingeladen werden muss. Hat dies dann zur Folge, dass nach Ausscheiden eines BR-Mitglieds dieses Ersatzbetriebsratsmitglied nicht mehr nachrücken kann?