Kann man in einer BV bestimmt Personengruppen ausschließen? Sprich, das Festlegen von Arbeits- und Pausenzeiten nur für Vollzeitmitarbeiter? Ausgenommen werden die Teilzeitkräfte und die 400 Euro Kräfte.

Ist das nicht ein Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz?
Mit welchen Konsequenzen muss sowohl der BR, wie auch die GF rechnen, wenn sie gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz verstoßen?