Erstellt am 11.12.2007 um 07:53 Uhr von Konrad
Nein ist keine Diskriminierung nach AGG da Teilzeitkräfte und 400 Euro Kräfte i.d.R diese Form der
Arbeit aus eigener Motivation so gewählt haben.
Auch im Arbeitszeitgesetz sind entsprechend den unterschiedlichen langen Arbeitszeiten bestimmte
Regleungen zu beachten.
Erstellt am 11.12.2007 um 07:56 Uhr von Mona-Lisa
@Konrad,
nur Teilzeitkräfte?
Erstellt am 11.12.2007 um 09:26 Uhr von Konrad
@Mona Lisa Text wurde geändert. Inhalt bleibt
Erstellt am 11.12.2007 um 09:32 Uhr von Mona-Lisa
Erstellt am 11.12.2007 um 12:27 Uhr von see-see
Hä? Die Begründung von Konrad verstehe ich nicht... Aus eigener Motivation gewählt? Es werden doch genügend Teilzeitstellen ausgeschrieben... hab ich da nen Denk-Hänger?