Ausschluss bestimmter Personengruppen aus einer BV?
Kann man in einer BV bestimmt Personengruppen ausschließen? Sprich, das Festlegen von Arbeits- und Pausenzeiten nur für Vollzeitmitarbeiter? Ausgenommen werden die Teilzeitkräfte und die 400 Euro Kräfte.
Ist das nicht ein Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz? Mit welchen Konsequenzen muss sowohl der BR, wie auch die GF rechnen, wenn sie gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz verstoßen?
Community-Antworten (5)
11.12.2007 um 08:53 Uhr
Nein ist keine Diskriminierung nach AGG da Teilzeitkräfte und 400 Euro Kräfte i.d.R diese Form der Arbeit aus eigener Motivation so gewählt haben. Auch im Arbeitszeitgesetz sind entsprechend den unterschiedlichen langen Arbeitszeiten bestimmte Regleungen zu beachten.
11.12.2007 um 08:56 Uhr
@Konrad, nur Teilzeitkräfte?
11.12.2007 um 10:26 Uhr
@Mona Lisa Text wurde geändert. Inhalt bleibt
11.12.2007 um 10:32 Uhr
@Konrad, ;-))
11.12.2007 um 13:27 Uhr
Hä? Die Begründung von Konrad verstehe ich nicht... Aus eigener Motivation gewählt? Es werden doch genügend Teilzeitstellen ausgeschrieben... hab ich da nen Denk-Hänger?
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