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Ausschluß aus Betriebsrat,

U
Unrecht
Jan 2018 bearbeitet

Ausschluß aus Betriebsrat möglich?

Versuche einen kurzen Ablauf zu geben.

Anmerkung: Ich bin auch im Betriebsrat und der Vorgesetzte v. BR Mitglied X.

Vorgeschichte ab ca. Jan.09: --- BR X meinte ab ca. Jan. werden die Toiletten u. ihr Büroarbeitsplatz von der Putzfrau nicht richtig gesäubert (bis dahin waren beide „Freunde“). --- Es wurde v. BR X ab Jan. versucht weitere MA auf seine Seite zu bekommen wegen nicht guter Reinigung (Mobbing v. BR X gegen die Putzfrau)??? --- Es gab die ganze Zeit v. BR X Sticheleien und schriftliche Hinweise auf d. Papierkorb gelegt gegen die Putzfrau. --- Ich als Vorgesetzter d. BR X und der Vorgesetzte (Produktionsleiter) der Putzfrau wurden bis dahin nicht informiert um evtl. die Reinigung zu überprüfen. --- Die Vorgeschichte war uns als Vorgesetzte bis dahin nicht bekannt.

Eskalation des BR X: April 09: --- BR X machte die Putzfrau mit Worten „fertig“ (Putzfrau ist aus Russland und hat Probleme mit der deutschen Sprache). --- Das BR X machte Fotos von d. „dreckigen“ Toiletten und von der „faulen“ Putzfrau die sich durch diese Aufregung kurz im Aufenthaltsraum hingesetzt hatte weil ihr Kreislauf danach nicht i.O. Die Putzfrau war danach auch Arbeitsunfähig geschrieben. Zeuge für das Foto im Aufenthaltsraum ist vorhanden. --- Die Putzfrau informierte mich unter Tränen über das gemachte Foto im Aufenthaltsraum. --- Das BR X wurde v. mir als Vorgesetzen und als BR Kollegen angesprochen das sie keine Berechtigung und Auftrag hat MA während ihrer Arbeitszeit zu Fotografieren und zu Diskriminieren. --- Der ganze Hergang wurde v. BR X abgestritten und runtergespielt. --- der Höhepunkt am folgenden Tag ging BR X zum Produktionsleiter ein anderer Zeuge war dabei und fragte Zitat: „Kannst du nicht sagen das du mir einen Auftrag zum Fotos machen gegeben hast“ (Diese Aufforderung eine Falschaussage zu machen liegt schriftlich v. Produktionsleiter u. Zeugen vor. --- Der BR X streitet auf meine Frage alles ab.

Wir hatten jetzt schon 3 BR –Versammlungen und der BR – Vorsitzende möchte nur eine Abmahnung gegen BR X aussprechen. Damit bin ich nicht einverstanden da BR X keinerlei Einsicht zeigt und mit der Aufforderung zur Falschaussage noch mal alles Zugespitzt hat. Es war alles anders laut BR X. Fotos liegen vor wurden aber nicht gemacht alle Lügen obwohl Zeugen u. schriftliche Stellungsnahmen vorliegen u.s.w.. Bei unserer Gewerkschaft möchte man dieses Thema auch runterspielen. Ich hatte Hilfe u. Beratung zum Thema erwartet aber nichts.

In der Firma fragen zu Recht die MA ob so was erlaubt ist und wie der BR darauf reagiert. Als BR –Mitglied sollte man doch Mobbing, Falschaussage u. Lüge in der Firma nachgehen u. einschreiten und jetzt macht ein BR – Mitglied das und nichts passiert.

Ist ein Ausschlussverfahren möglich.? Die Mühlen bei unsern BR u. Gewerkschaft drehen sich hier nicht richtig. Damit bin ich nicht einverstanden und auch von unserer Belegschaft nicht in d. BR gewählt worden. Ich werde auf jeden Fall bei der nächsten BR- Versammlung meinen Rücktritt aus d. BR erklären. Um das alles zu akzeptieren bin ich nicht im BR gewählt worden.

Was meint Ihr dazu?

Danke für Antworten.

7.71606

Community-Antworten (6)

B
badener

01.06.2009 um 18:59 Uhr

Wer sagt, daß Du akzeptieren mußt? Auf keinen Fall aus dem BR austreten! Nur mit Deiner Hilfe kann gegen einen solchen Schwachsinn angegangen werden! Wenn die Putzfau (nachweislich!) nicht gut putzt, dann gibt es andere Mittel. Dein BR X will wohl versuchen seine "Macht" auszuspielen. Frag Ihn/Sie doch mal, ob er/sie sich klar macht, daß man mit einem solchen Verhalten Menschen in den Ruin oder in die Depression treibt.

U
Unrecht

01.06.2009 um 20:33 Uhr

Hallo badener,

danke für deine Antwort. Das Problem ist dieser BR X sieht die begangenen Fehler u. Fehlverhalten d. BR X nicht ein oder meint "das war doch nicht schlimm". Ich meine hier liegt Mobbing gegen die Putzfrau vor in höchster Stufe und das auch noch von einen Betriebsratsmitglied.

Animiert wurden v. BR X auch die MA um gegen diese Putzfrau vorzugehen und der Produktionsleiter sollte eine Falschaussage nachträglich machen. Fotos sind auch nichts geworden laut BR X sind aber durch Datenwiederherstellung wieder da.

Der BR -Vorsitzende und die Gewerkschaft sehen keinen durchgreifenden Handlungbedarf. Auch werde ich mit falschen Informationen was hier und da zu Bedenken ist v Betriebsratsvorsitzenden versorgt. Der hat aber mehr langjährige Erfahrung und gute Verbindung zur Gewerkschaft.

Ich kämpfe schon Wochen um hier eine Entscheidung zu erreichen aber BR- Vorsitzender u. Gewerkschaft wollen alles runterspielen. Es scheint bald so als ob ich der Unruhestifter sein soll weil ich mein Mandat als Betriebsratsmitglied ernst nehme.

Habe auch im Internet u.s.w. geschaut. Ausschluss eines Betriebsratsmitglied dort sind einige Fälle und das hin u. wieder aufgeführt.

Was sollte noch geschehen als oben geschildert um ein Ausschlussverfahren einzuleiten u. auch Erfolg zu haben? Ansonsten könnte man dieses Verfahren und Möglichkeiten weg lassen.

Gebt mal Hinweise wie es bei uns weiter gehen soll und könnte.

Danke

K
Kriegsrat

01.06.2009 um 21:04 Uhr

@ unrecht

falls du das BR-Gremium nicht von deiner ansicht überzeugen kannst, hast du schlechte karten, hier was zu unternehmen, da der betriebsrat durch beschlüsse handelt, dafür brauchts eine mehrheit natürlich könnte die reinigungskraft eine beschwerde an den AG richten, vielleicht sieht der die angelegenheit anders mehr als höchstens eine abmahnung dürfte aber für BR X auch nicht drin sein

ein auschlußverfahren erfolgreich durchzuführen halte ich in deinem fall für aussichtslos

vielleicht kannst du erreichen, daß einige deiner BR-kollegen ein mobbingseminar besuchen, um sich mit der problematik einmal genauer auseinanderzusetzen bzw. diese zu thematisieren würde ein inhouse-seminar vorschlagen, an dem der gesamte BR teilnimmt

einen rücktritt deinerseits halte ich für unnötig und schlecht, damit ist niemand geholfen, und der BR hätte "ein gutes gewissen" weniger in seinen reihen

du solltest dich jetzt auch nicht so verbissen darauf konzentrieren, BR X eine "reinzuwürgen", so verständlich dein anliegen auch ist, so aussichtslos stellte es sich dar..... und zuletzt bleibst bloß du als "opfer" auf der strecke als einzelkämpfer ist nichts zu erreichen..................

U
Unrecht

01.06.2009 um 22:34 Uhr

Hallo kriegsrat,

es könnte evtl reichen im BR-Gremium eine Mehrheit zu erreichen.

Die Frage ist doch aber: Es bestehen Verhaltensregeln im BR dafür ist auch das BVG vorhanden. Bei rot über die Ampel fahren mit Foto bin ich dran das ist Fakt laut Gesetz. Das BVG ist doch auch ein Gesetz.

Falls bei verschiedenen Vergehen erst Seminare abgehalten werden sollen brauchen wir kein Gesetz (BVG). Mit "reinwürgen" hat das nichts zu tun. Ich bin im BR aus Überzeugung und nicht weil ich Kündigungsschutz haben möchte.

Es war auch nicht ein Vergehen von BR X wie oben beschrieben sondern mehrere ohne Einsicht oder Entschuldigung.

K
Kriegsrat

02.06.2009 um 04:02 Uhr

@ unrecht na ja, falls du einen entsprechenden beschluß im BR hinbekommst.... aber trotzdem:

der unbestimmte rechtsbegriff der "groben pflichtverletzung" muß vom br-mitglied ANLÄSSLICH SEINER TÄTIGKEIT ALS BR begangen worden sein. es handelt sich um verletzungen seiner pflichten oder aufgaben, die sich aus dem BR-amt ergeben der von dir geschilderte vorfall wäre m.E. nicht im direkten zusammenhang mit dem BR-Amt zu sehen.....

zum zweiten: laut LAG Düsseldorf (23.02.93) ist vor stellung eines ausschlußantrags eine abmahnung erforderlich, der ausschluß ist erst zulässig, wenn trotz hinweis auf den pflichtverstoß und in aussicht stellen eines ausschlußantrags das betreffende br-mitglied sein verhalten nicht ändert. http://books.google.de/books?id=co1-n76tLH4C&pg=PA1369&lpg=PA1369&dq=abmahnung+vor+auschlu%C3%9F+aus+br&source=bl&ots=Bo2sNeq6Xi&sig=5Djo4z96wv1MVKrHl7COalN4KXk&hl=de&ei=v2gkSuvrE8fD_Qaw-f3CBg&sa=X&oi=book_result&ct=result&resnum=1

in meinen augen fallt ihr bei diesem fall mit einem ausschlußverfahren auf die nase....

der erfolgversprechendere weg wäre meiner meinung nach das beschwerdeverfahren gem.84/85 BetrVG oder vielleicht mal über störung des betriebsfriedens nachdenken, falls noch mehr derartige vorfälle anliegen.............

U
Unrecht

04.06.2009 um 02:34 Uhr

Hallo an alle Leser dieses Beitrages,

das von der GF / Abteilungsleiter eine Abmahnung erfolgt ist sicher.

Wie aber ist das Verhalten im und als Betriebsrat. Der BR X bekommt noch einen Schutz weil er Keine "Pflichtverletzung" als Betriebsratsmitglid gemacht hat?

Als Betribsratsmitglid und vorhande Seminare sollte man ja das BVG kennen. Als BR- Mitglied sollte ich die Aufgabe laut BVG haben ("Mobbing durch Fotos, u.s.w") in der gesamten Firma zu unterbinden aber das Gegenteil wurde v. BR X durchgeführt.

Für mich ist es ein klarer Fall der Pflichtverletzung als Mitarbeiter u. BR -Mitglied. Wofür gehen BR- Mitglider zu Seminaren dort werden Verhaltensregeln u. & gelernt u. diskutiert.

Dieser MA gehört nicht weiter in die Firma weil er Unruhe stiftet und als BR- Mitglied noch "beschützt" wird (Kündigungschutz).

Das ist doch nicht richtig oder???

Was führt eigentlich zum Aussluss eines BR- Mitgides und ist sowas wie oben beschrieben nicht schwerwiegend?

Als BR - Mitglied sehe ich "da stimmt was nicht" dort darf und sollte ein BR- Mitglid nicht noch geschtzt werden weil er im Betribsrat ist.

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