Ausschluss aus Betriebsrat?
Unsere Wahl wurde vom Arbeitgeber angefochten. Als Zeuge benennt der Arbeitgeber ein Ersatzmitglied des neu gewählten BR. Dieser will auch vor Gericht gegen die Richtigkeit der Wahl und damit gegen den BR aussagen.
Nächste Woche wird der "Verräter" als Ersatzmitglied an der BR Sitzung teilnehmen. Ich sehe als BRV jedoch keine Basis für eine gemeinsame BR-Arbeit. Was können wir als BR tun?
Community-Antworten (7)
21.04.2006 um 15:48 Uhr
Ihr könnt "Grösse" zeigen!
21.04.2006 um 20:01 Uhr
Nun kommt es ja wohl auch darauf an, ob es tatsächlich einen Grund gibt, der die Wahl anfechtbar macht. Und wenn der Kollege dazu vor Gericht befragt wird, dann sollte er tunlichst die Wahrheit sagen, auch wenn sich das ggf. gegen den BR bzw. dessen wirksame Wahl richtet.
Deine Frage ist ein wenig dünn bzgl. Information in dieser Hinsicht.
26.04.2006 um 13:29 Uhr
Ganz klar, wenn die Wahl tatsächlich nicht richtig gelaufen ist sollte es auch in eurem Interesse sein neu zu Wählen. Ihr wollt doch ein unantastbares Gremium sein. Also, liegt ein unheilbarer Mangel vor= neu wählen!
Gruß, Olli aus Unna
26.04.2006 um 16:24 Uhr
"Nächste Woche wird der "Verräter" als Ersatzmitglied an der BR Sitzung teilnehmen. Ich sehe als BRV jedoch keine Basis für eine gemeinsame BR-Arbeit."
Da muß ich Dir voll und ganz zustimmen! Ich sähe bei Dir auch keine Basis für eine gemeinsame BR-Arbeit!
"Was können wir als BR tun?"
Einen neuen BRV wählen!
26.04.2006 um 17:49 Uhr
Tolle Methode Ramses II:
Wie verhindere ich, dass jemand in die falsche Richtung läuft?
-
ich versuche seine Richtung zu korrigieren (24756, 247784) ......a) indem ich ihn steuere ......b) indem ich seinen eigenen Regler neu justiere
-
ich klatsche ihm mit dem Knüppel vor den Kopf, damit er stehen bleibt. (25377)
Beides erfolgreich, da Ziel erreicht.
26.04.2006 um 23:36 Uhr
w-j-l,
ein beliebter armenischer Sinnspruch dazu:
Grob Klotz Grob Keil!
27.04.2006 um 14:05 Uhr
moin klaus,
ich habe da ein gefestigtes demokratieverständnis. sollte die wahl tatsächlich nicht sauber gelaufen sein, ist das zu beanstanden und zu korrigieren, wenn nötig per gericht. das anzustossen ist ein gutes recht eines jeden und auch zwingend nötig in einer demokratie! das bitte hinter die löffel kleben! das hat nichts mit verrat zu tun... auch wenn man es persönlich anders sehen mag und auch vieleicht gründe dafür hat, ändert das nichts an den demokratischen prinzipien und muß für alle gelten! man kann doch nicht autokratisch entscheiden! überlass das den gerichten! sollte es entscheiden, daß die wahl korrekt war, seit ihr auf der sicheren "zertifizierten" seite. wenn nicht, ist eine neuwahl angesagt... das sind nun mal die spielregeln...
gruß, packer
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