Erstellt am 16.10.2007 um 10:32 Uhr von pit47
Hallo Gogo,
siehe § 23 Abs. 1 BetrVG und die Kommentierung dazu von Fitting oder Däubler. Es geht nur über das Arbeitsgericht.
Erstellt am 16.10.2007 um 10:41 Uhr von Sternburg
Ab Besten überhaupt nicht!
Man kann Mitglieder nicht per Brief aus dem BR ausschliessen.
Man lediglich einen Antrag beim Arbeitsgericht auf Ausschluss wegen grober Pflichtverletzung stellen. Das ist im § 23 BetrVG geregelt.
Erstellt am 16.10.2007 um 12:04 Uhr von paula
wie bereits dargestellt, geht das nicht so einfach mit einem Brief. Man könnte ja dem BRm auch einen freiwilligen Rücktritt nahe legen. Wenn Ihr den Weg des § 23 BetrVG gehen wollt, schautr Euch bitte einmal die Kommentierung dazu an. Vieles was Betriebsräte als Vertrauensbruch sehen ist kein "Vergehen" im Sinne des BetrVG.
Erstellt am 16.10.2007 um 13:20 Uhr von Dirk
Hallo Gogo,
so etwas will seeeeehr gut überlegt sein - wir haben gerade ein Ausschlussverfahren vor dem AG und LAG verloren.
Die Richter stellen (eigentlich zum Glück!!) sehr hohe Anforderungen wenn es um den Ausschluss eines BR-Mitglieds geht. Auch bei uns ging es u.a. um Vertrauensbruch - Paula hat da Recht!
Auch zählen z.B. "Vergehen" aus vorangegangenen Wahlperioden nicht, es wird ausschließlich die aktuelle Amtszeit betrachtet.
Das betreffende BR-Mitglied ist durch diese Sache jedenfalls gestärkt worden...
Erstellt am 16.10.2007 um 20:26 Uhr von Der alte Heini
Wenn ich so etwas lese, weiss ich nicht ob ich weinen oder lachen soll.
Erstellt am 16.10.2007 um 20:27 Uhr von Kölner
@Der alte Heini
Lass uns gemeinsam weinen gehen. Wo?
Oder Seminarbesuche empfehlen.
Oder darauf hinweisen, dass der Fragesteller sich vielleicht dringend um Sachlichkeit bemühen sollte.
Erstellt am 16.10.2007 um 21:20 Uhr von betriebliche trübung
@der alte heine+kölner: wann? wo? will das sehen!
Erstellt am 16.10.2007 um 22:30 Uhr von Lotte
betriebliche trübung,
es wird wohl mal wieder auf dem Fernsehturm stattfinden... ;-)