Erstellt am 10.07.2019 um 09:37 Uhr von celestro
"Muss der Betriebsrat auch mitbestimmen, wenn die Beschäftigten freiwillig Überstunden leisten?
Ja. Das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates entfällt nicht, wenn Mitarbeiter die Wochenendarbeit "freiwillig" verrichten. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) ist der Ansicht, dass nicht nur die Anordnung, sondern auch die Duldung der von Arbeitnehmern freiwillig geleisteten Überstunden mitbestimmungspflichtig ist (BAG 24.04.2007 - 1 ABR 47/06 ). Dies folgt bereits aus dem Sinn und Zweck des Mitbestimmungsrechts des Betriebsrates, das kollektiven Interessen dient."
Quelle: https://www.bund-verlag.de/betriebsrat/mitbestimmung/basiswissen/ueberstunden-kurzarbeit
P.S. geht hier zwar um Überstunden, ist aber mMn auch auf Änderung der Arbeitszeiten übertragbar
Erstellt am 10.07.2019 um 10:18 Uhr von Cyber99
In diesem Fall sitzt Ihr jetzt ganz gehörig zwischen den Stühlen. Natürlich hättet ihr die Möglichkeit eine einstweilige Verfügung zu erwirken um so Eure Mitbestimmungsrechte durchzusetzen. Die Mitarbeiter, die freiwillig arbeiten und sich ein paar Groschen dazuverdienen wollen, würden Euch dann aber vermutlich teeren und federn wollen.
Um aber einen guten Tipp abgeben zu können, wie ihr Euch nun verhalten sollt, dazu bräuchte man detaillierte Informationen über die Gesamtsituation in Punkto Überstunden und Mitbestimmung. Irgendwann ist immer der Punkt erreicht, wo ein BR sich auch mal durchsetzen muss um dann anschließend über vernünftige und tragfähige Lösungen zu diskutieren. Wenn man das nie macht, dann bleibt die Mitbestimmung außen vor.
Erstellt am 10.07.2019 um 10:47 Uhr von rsddbr
Wie celestro schrieb, ist der BR nach wie vor in der Mitbestimmung. Cybers Beitrag teile ich da nicht.
Ihr hattet als Betriebsrat sicher gute Gründe, warum ihr der Samstagsarbeit nicht zugstimmt habt. Im Zweifel solltet ihr diese Gründe den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern mitteilen, damit sie es verstehen können. Ich halte die Aussage, dass jemand auf Nachfrage vom Chef tatsächlich freiwillig Samstags arbeitet für wenig überzeugend.
Erstellt am 10.07.2019 um 10:52 Uhr von Kratzbürste
Freiwillig ohne Zustimmung des BR - das geht gar nicht.
Der AG hätte ja so die Möglichkeit, den BR auszuhebeln. Es besteht ja die Möglichkeit, dass zuvor der AG und BR sich einigen, dass Samstag gearbeitet wird - aber nur mit freiwilligen Mitarbeitern.
Abgesehen davon, dass die Freiwilligkeit eben eigentlich keine ist - wegen der wirtschaftlichen Abhängigkeit.
Siehe auch § 87 Abs. 1 Nr. 2 und 3 BetrVG und 77 Abs. 1 und 4 BetrVG.
Erstellt am 10.07.2019 um 10:54 Uhr von celestro
"Die Mitarbeiter, die freiwillig arbeiten und sich ein paar Groschen dazuverdienen wollen, würden Euch dann aber vermutlich teeren und federn wollen."
Ein BR, der sich deshalb vom AG auskontern läßt, kann gleich einpacken ...
Erstellt am 10.07.2019 um 11:12 Uhr von Cyber99
Zitat celestro: "Ein BR, der sich deshalb vom AG auskontern läßt, kann gleich einpacken ..."
Diese Meinung teile ich absolut, ihr wisst ja, dass ich nicht gerade zu den geschmeidigen und dem AG wohlgesonnenen BR gehöre. Ich wäre der letzte, der die Konfrontation mit dem AG scheuen würde. ;-). Trotzdem muss man die konkreten Umstände immer genau beleuchten. Wer, wie ich gewohnt ist große Kröten schlucken zu müssen, der nimmt eine kleine gerne mal in Kauf. Es freut mich aber, dass hier so viele unterwegs sind, die bereit sind ihre Mitbestimmungsrechte durchzusetzen - so sollte es eigentlich auch sein.
Erstellt am 10.07.2019 um 11:19 Uhr von celestro
"Es freut mich aber, dass hier so viele unterwegs sind, die bereit sind ihre Mitbestimmungsrechte durchzusetzen - so sollte es eigentlich auch sein."
Gibt nur ein kleines Problem ... "mein" Gremium ist ähnlich mies wie Deins. Also würde es nach MIR gehen, würden wir hier so einiges Durchsetzen. Aber die Mehrheit entscheidet halt immer wieder dafür, sich vor der Konfrontation mit dem AG zu drücken.
Erstellt am 10.07.2019 um 13:54 Uhr von paula
es gibt ja noch einen Mittelweg. Man macht eben nicht eine einstweilige Verfügung sondern ein normales Beschlussverfahren. Führt dazu, dass man zwar diesen Samstag nicht verhindert, aber der AG trotzdem einen auf die Mütze bekommt und man was für die Zukunft erreicht. Aber das Beschlussverfahren würde ich auf jeden Fall machen, denn sonst zieht euch der AG zukünftig am Nasenring durch die Arena
Erstellt am 10.07.2019 um 14:26 Uhr von Betriebsrat LM
Hallo Paula was meinst du mit normales Beschlussverfahren.
Erstellt am 10.07.2019 um 14:32 Uhr von celestro
eine einstweilige Verfügung ist ja etwas, das schnell entschieden wird und dem AG eventuell sein Handeln verbietet. Ein "normales Beschlussverfahren" ist halt langsamer und da wird dann geschaut, ob die Entscheidung des AG in Ordnung war. Nur dauert das halt länger.
Erstellt am 10.07.2019 um 14:58 Uhr von Cyber99
Das Beschlussverfahren halte ich auch für eine exzellente Idee. Das könnte in diesem Fall tatsächlich der Königsweg sein. Nun kommt´s drauf an, ob das Gremium gewillt ist den AG in seine Schranken zu weisen. Ich würde zunächst mal einen Beschluss zur Beauftragung eines Anwalts fassen, der die Angelegenheit forciert.