Versetzung, obwohl vom BR abgelehnt.
Folgendes...(Bin BR Mitglied) Ich habe gerade einen Betriebsübergang hinter mir. In den Wiederspruch hatte ich geschrieben das ich gerne in Klinik (1) bzw. in Klinik (2) versetzt werden möchte.
Nun wurde ich zum 01.07.07 in Klinik (1) versetzt. Nun besteht aber ein Personalmangel in Klinik (2). Es folgte eine Interne Ausschreibung auf der sich wohl keiner gemeldet hat. Nun wurde ein Versetzungsantrag für mich gestellt, der aber vom BR abgelehnt wurde, weil ich mich auch nicht mehr versetzen lassen wollte.
Gründe dafür : Schlechtes Betriebsklima, da das eine Tochter ( GmbH ) von uns ist, ist der Abteilungsleiter über der GmbH eingestellt und nicht über unser Unternehmen, zudem ist dort auch ein anderer Geschäftsführer tätig.
Kurzrum, heute teilte mir die Abteilungsleiterin mit das ich zum 01.09.07 zu iht versetzt werde. Sie hätte es schon Schriftlich, ich hingegen habe noch nichts.
Kurzum.....so ist das doch wohl nicht Möglich, die GL müsste doch gegen die Ablehnung des BR´s Rechtlich vorgehen oder??? Wie gehen wir als BR nun am Sinnvollsten mit der Situation um? Ich hoffe ihr könnt mir in dieser Situation behilflich sein.
MfG Gerald
Community-Antworten (9)
22.08.2007 um 16:15 Uhr
Hallo, wenn der AG die Versetzung trotzdem durchführen will, muß er sich die Zustimmung vom ArbG ersetzen lassen. Er ist nicht berechtigt, anstelle des Gerichts selbst zu entscheiden. Das muß innerhalb von 3 Tagen geschehen. schönen Tag noch,gruß Carrie
22.08.2007 um 19:35 Uhr
@Carrie Ahja. Das sind ja ganz neue Fristen und Wege.
@Gerald Ich fasse zusammen: Du willst nicht versetzt werden. Der BR hat das Versetzungsbegehren nach Gründen des § 99 BetrVG abgelehnt. Der AG will Dich trotzdem versetzen. Fragen: Hat der BR an § 100 BetrVG gedacht? Gibt es eine Änderungskündigung?
22.08.2007 um 19:57 Uhr
@Kölner, der BR hat leider nicht nach §99 BetrVG wiedersprochen, zumindest meiner Meinung nach nicht. Der BR hat ledeglich geschrieben das ich mich zur Klinik 1 zugeordnet fühle...das stellt meiner Meinung nach keine Ablehnung nach §99 dar.
An §100BetrVG wurde soweit noch nicht gedacht, eine Änderungskündigung zum jetzigen Zeitpunkt gibt es nicht.
Es wird behauptet es seien 1,5 Stellen zuviel in Klinik 1, deswegen will man mich nun in Klink 2 versetzen. Ich weiss nun nicht in wie weit man nun seitens der GL auf mich einwirken kann.
Zumindest denke ich das der AG die Ablehnung vom BR ( ob nun richtig oder falsch ) nicht einfach übergehen kann.
Freue mich immer wieder wenn mir geholfen werden kann.
22.08.2007 um 20:56 Uhr
@Gerald Dann widerspreche der Versetzung doch. - Ggf. müsstest Du dann allerdings mit der Änderungskündigung rechnen.
22.08.2007 um 21:09 Uhr
Wäre ich als BR Mitglied nicht vor einer Änderungskündigung geschützt??
Zudem kann ich ja erst der Versetzung wiedersprechen, wenn diese bei mir vorliegt, was aber nicht, bzw. nocht nicht der Fall ist.
Die Abteilungsleiterin kam heute jedoch zu mir und meinte sie hätte ein Schreiben wonach ich zum 01.09.07 in diese Klinik versetzt werde. Kam mir nur seltsam vor, da der BR wiedersprochen hatte, und ich zudem auch noch nichts vorliegen habe.
22.08.2007 um 21:15 Uhr
Entschuldige...habe ich offensichtlich überlesen. Stand der Satz, dass Du BR-Mitglied bist, eben schon da?
Dann kannst Du Dich entspannt zurücklehnen. Du würdest doch auch Dein Mandat verlieren...
22.08.2007 um 21:18 Uhr
Jo, stand schon da fg.
Nochmal zur Verständnis, ich soll in Klinik 2 versetzt werden, die eine Tochter von uns ist. Ich trete aber nicht in das Arbeitsverhältnis der Tochter ein, sondern bleibe bei meinem AG.
D.h. die Therapieabteilung wo ich hin versetzt werden soll besteht aus MA der Tochter, aber auch aus MA unserer Firma. Für mich wechselt also nur der Arbeitsplatz, nicht der AG.
Aber wie ich das Beurteilen kann, würde bei einem Wiederspruch meinerseits ein Vergleich zu anderen vergleichbaren AN nach einer Sozialauswahl herangezogen werden müssen..oder?
22.08.2007 um 22:52 Uhr
@Gerald Wie kann man einem BR kündigen?
23.08.2007 um 14:22 Uhr
Jup, da hast du recht, einen BR kann man nicht kündigen. Sprich mir kann man somit auch keine Änderungskündigung aussprechen.
Somit müsste folglich doch eine Sozialauswahl unter vergleichbarebn AN durchgeführt werden, oder sehe ich das falsch.
Verwandte Themen
Vorgang in der Einigungsstelle
Hallo Zusammen, mal wieder ein verzwickter Fall. Eine Versetzung ist in der Eingigungsstelle seit 30.03.12 - wegen mehreren Gutachten und weiteren Behandlungen (Reha usw.) ist der Fall bis heute
Arbeitszeitänderung / Versetzung BR- Mitglied
Hallo , ich habe mal eine Frage und wäre dankbar , wenn Ihr mir einen Tip geben könntet bzw. eine Enschätzung der Lage. Bin seit 7 Jahren in einer Firma . AT- Vertrag OHNE Angabe der Stundenanzah
Nachträglich Veränderung zugestimmter Versetzung
Hab mal eine kurze Frage an euch Wir hatten eine Einreichung für eine Versetzung und haben dieser Zugestimmt. Natürlich waren alle relevanten Informationen in der Einreichung gegeben - darunter natür
Schwerbehinderten-Vertretung - Versetzung ohne Information an SchwerbVert
Hallo, zum wiederholten Male ist es jetzt passiert, dass bei einer Versetzung die Schwerbehinderten-Vertretung nicht informiert wurde. Bei einer Versetung wurde die Information innerhalb der 7-Tage-
Versetzung
Hallo nochmals, ein weiterer Fall: Ein AN wurde nach Zustimmung des BR im März versetzt (Versetzung von Kantine Stadt X (=Wohnort des AN) in Kantine Stadt Y, Entf. 20 km einfach). Der AN allerdings