Erstellt am 22.08.2007 um 14:15 Uhr von carrie
Hallo,
wenn der AG die Versetzung trotzdem durchführen will, muß er sich die Zustimmung vom ArbG ersetzen lassen. Er ist nicht berechtigt, anstelle des Gerichts selbst zu entscheiden.
Das muß innerhalb von 3 Tagen geschehen.
schönen Tag noch,gruß Carrie
Erstellt am 22.08.2007 um 17:35 Uhr von Kölner
@Carrie
Ahja. Das sind ja ganz neue Fristen und Wege.
@Gerald
Ich fasse zusammen:
Du willst nicht versetzt werden.
Der BR hat das Versetzungsbegehren nach Gründen des § 99 BetrVG abgelehnt.
Der AG will Dich trotzdem versetzen.
Fragen:
Hat der BR an § 100 BetrVG gedacht?
Gibt es eine Änderungskündigung?
Erstellt am 22.08.2007 um 17:57 Uhr von Gerald
@Kölner, der BR hat leider nicht nach §99 BetrVG wiedersprochen, zumindest meiner Meinung nach nicht.
Der BR hat ledeglich geschrieben das ich mich zur Klinik 1 zugeordnet fühle...das stellt meiner Meinung nach keine Ablehnung nach §99 dar.
An §100BetrVG wurde soweit noch nicht gedacht, eine Änderungskündigung zum jetzigen Zeitpunkt gibt es nicht.
Es wird behauptet es seien 1,5 Stellen zuviel in Klinik 1, deswegen will man mich nun in Klink 2 versetzen.
Ich weiss nun nicht in wie weit man nun seitens der GL auf mich einwirken kann.
Zumindest denke ich das der AG die Ablehnung vom BR ( ob nun richtig oder falsch ) nicht einfach übergehen kann.
Freue mich immer wieder wenn mir geholfen werden kann.
Erstellt am 22.08.2007 um 18:56 Uhr von Kölner
@Gerald
Dann widerspreche der Versetzung doch. - Ggf. müsstest Du dann allerdings mit der Änderungskündigung rechnen.
Erstellt am 22.08.2007 um 19:09 Uhr von Gerald
Wäre ich als BR Mitglied nicht vor einer Änderungskündigung geschützt??
Zudem kann ich ja erst der Versetzung wiedersprechen, wenn diese bei mir vorliegt, was aber nicht, bzw. nocht nicht der Fall ist.
Die Abteilungsleiterin kam heute jedoch zu mir und meinte sie hätte ein Schreiben wonach ich zum 01.09.07 in diese Klinik versetzt werde.
Kam mir nur seltsam vor, da der BR wiedersprochen hatte, und ich zudem auch noch nichts vorliegen habe.
Erstellt am 22.08.2007 um 19:15 Uhr von Kölner
Entschuldige...habe ich offensichtlich überlesen.
Stand der Satz, dass Du BR-Mitglied bist, eben schon da?
Dann kannst Du Dich entspannt zurücklehnen. Du würdest doch auch Dein Mandat verlieren...
Erstellt am 22.08.2007 um 19:18 Uhr von Gerald
Jo, stand schon da *fg*.
Nochmal zur Verständnis, ich soll in Klinik 2 versetzt werden, die eine Tochter von uns ist.
Ich trete aber nicht in das Arbeitsverhältnis der Tochter ein, sondern bleibe bei meinem AG.
D.h. die Therapieabteilung wo ich hin versetzt werden soll besteht aus MA der Tochter, aber auch aus MA unserer Firma.
Für mich wechselt also nur der Arbeitsplatz, nicht der AG.
Aber wie ich das Beurteilen kann, würde bei einem Wiederspruch meinerseits ein Vergleich zu anderen vergleichbaren AN nach einer Sozialauswahl herangezogen werden müssen..oder?
Erstellt am 22.08.2007 um 20:52 Uhr von Kölner
@Gerald
Wie kann man einem BR kündigen?
Erstellt am 23.08.2007 um 12:22 Uhr von Gerald
Jup, da hast du recht, einen BR kann man nicht kündigen.
Sprich mir kann man somit auch keine Änderungskündigung aussprechen.
Somit müsste folglich doch eine Sozialauswahl unter vergleichbarebn AN durchgeführt werden, oder sehe ich das falsch.