Keine Übernahme von Azubis - Wie kann der BR dagegen vorgehen?
5 Azubis lernen Ende Februar bei uns aus. Ende 2008 wurde dem BR und den Azubis von der GL und dem Ausbilder eine Übernahme mündlich zugesichert. Jetzt, nach Ablauf der Meldefrist beim Arbeitsamt, ist davon keine Rede mehr. Mit dem Hinweis auf die Finanzkrise und dem Druck von oben, wir gehören einer Holding an, kann eine Übernahme nun nicht mehr erfolgen. Wie kann der BR dagegen vorgehen. Ein Gesprächstermin folgt nächste Woche.
Community-Antworten (6)
10.01.2009 um 21:31 Uhr
Nun ja, leider muß ich sagen, dass die Lehrline hätten sich dennoch arbeitssuchend melden müssen beim Arbetisamt oder heutzutage Argentur für Arbeit. Das ist so wie bei den befristeten Verträgen. Aucn da muß man sich melden wenn der Vertrag ausläuft und noch keinen weiteren unterschrieben vorliegen hat. Es ist halt so, was man schwarz auf weiß besitzt, kann man getrost nach Hause tragen.
Was der BR vielleicht machen könnte, appelieren und bluffen. Fakt ist ja, wenn der AG äußert, dass wegen der Finanzkriese keine AN zusätzlich gebraucht werden, dann gibt der BR natürlich auch seine Zustimmung nciht für neue Einstellungen, auch nciht für Leiharbeitnehmer. Der Bluff ist ziemlich nunja, waghalsig. Ihr könntet behaupten, dass es sozusagen ein mündlicher AV war, wenn ihr genug "Zeugen" habt, die dabei waren als der AG dem Lehrling das sagte. Das funktioniert nciht, wenn er das nur dem Gremium sagte. Ob so ein Bluff letztendlich was bewirken könnte, dass könnt nur ihr vor Ort entscheiden...
Viel Erfolg und halte uns auf dem Laufenden bitte DJ
10.01.2009 um 21:43 Uhr
@Jagger, vorgehen....garnicht! Vorschlag.....einen befristeten Arbeitsvertrag spendierenlassen, damit sie sich einigermassen ruhig bewerben können.
10.01.2009 um 23:56 Uhr
Danke für die Antworten. Aber um die Situation noch einmal zu verdeutlichen, die Azubis wurden schon mit den Einsatzplänen vertraut gemacht, also sozusagen für eine bestimmte Maschine eingeteilt und das wurde ihnen auch mitgeteilt! Sie und der BR fühlten sich, auch wenn es blauäugig klingt, "sicher".
11.01.2009 um 00:04 Uhr
@Jagger, solange euer AZUBI's nicht's schriftliches in der Hand haben, seh ich schwarz! Da kann der AG vorhaben, einteilen und planen so viel er will, die AZUBI's haben rechtlich keine Chance, wenn er dann sagt - nitschewo, wir übernehmen nicht!
Es soll allerdings AG's geben, die man sozusagen an der Ehre (sprich ihren Versprechungen) packen kann.... Klappt aber sicher nicht immer!
11.01.2009 um 18:11 Uhr
hallo Jagger, unterliegt ihr keinem Tarifvertrag,da ist ja auch einiges geregelt. IGM NRW 12 Monate nach der Ausbildung
Gruß Rocky
11.01.2009 um 19:03 Uhr
Hallo Rocky, Leider nicht, denn dann hätten wir es auch in anderen Punkten wesentlich leichter. Der Druck wird hauptsächlich, laut Aussage der GL, was die Übernahme betrifft, von der Holding ausgeübt. Wobei wir seit Jahren händeringend Fachkräfte suchen, schmeißen wir jetzt unseren eigenen Nachwuchs raus und setzen ein paar Monate später wieder Anzeigen in die Zeitung, dass ist doch völlig hirnrissig und genau der falsche Weg in dieser Situation. Die sogenannten Nadelstreifenpfeifen sind doch mit ihrer für alles herhaltenden Finanzkrise völlig überfordert!
Verwandte Themen
Chaotische Azubi-Übernahme über die Leiharbeitsfirma - was tun?
ÄlterBitte dringend helfen, folgendes ist passiert: Unsere Klinik wurde am 15.10.2006 vom Land an einen privaten Betreiber übergeleitet. Betriebsübergang nach §613 a BGB. Unter § 3 der Überleitungsverei
Was ist zu tun, wenn ich das Gefühl habe, dass der BR mich (1er JAV) nicht genügend unterstützt?
ÄlterHallo, Ich bin jetzt seit Oktober JAV (1er JAV) in unserem Betrieb mit zur Zeit 5 Azubis. Ich habe das Gefühl, dass der BR nur eine JAV gewählt hat um den Arbeitgeber zu ärgern. Mein Vorgänger war
Aufhebung der JAV, weil weniger als 5 Azubis möglich?
ÄlterIch bin JAV-Mitglied in unserem Betrieb. Ich habe folgendes Problem: Unser Geschäftsleiter teilte mir mit, dass die JAV zum 01.01.2007 nicht mehr bestehen wird. Bis zum 31.12.2006 waren wir in 5 Az
Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats bei der Übernahme von Azubis?
ÄlterWelche Mitbestimmungsrechte hat der Betriebsrat bei der Übernahme von Azubis nach erfolgreich beendetem Lehrverhältnis? Welche Pflicht hat der Arbeitgeber gegenüber dem Betriebsrat vor Übernahme eine
Übernahme des JAV nach Beendigung der Amtszeit
ÄlterHallo, ich habe folgende Frage zur Jugend- und Auszubildendenvertretung: Wir haben derzeit 5 Azubis im Unternehmen. Unser JAV ist nach seiner Ausbildung aus dem Unternehmen ausgeschieden - deswege