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Weiter Abmahnungs-Kopie in Personalakte rechtswirksam, trotz Rückgabe Original ?

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Keffon
Jul 2023 bearbeitet

Wenn der Arbeitgeber eine ungerechtfertigt erstellte Abmahnung ausstellt (Original vom Arbeitnehmer gezwungenermaßen unterschrieben und in dessen Personalakte landet). Anschließend der Arbeitgeber einsichtlich und auf Verlangen des Arbeitnehmers das Original wieder aus der Personalakte entfernt (Arbeitnehmer erhält das Original wieder zurück). Darf der Arbeitgeber trotzdem weiterhin eine Kopie dieser Abmahnung in der Personalakte aufbewahren, ohne den Arbeitnehmer davon zu informieren ?? Ist diese Abmahnungs-Kopie dennoch rechtswirksam bzw. gültig, wenn der Arbeitnehmer das Original besitzt?? Was für einen Rat, Rechte gibt es, die Abmahnungs-Kopie ungültig zu machen? Oder ist diese dann eh nicht mehr von Wirksamkeit??

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Community-Antworten (11)

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RudiRadeberger

17.07.2023 um 19:55 Uhr

Wer hat denn den Arbeitnehmer darüber informiert, dass die Kopie noch in der Akte ist? Wenn der Arbeitgeber so "einsichtig" ist, könnte man ihn doch direkt darauf ansprechen.

Bei einer Abmahnung bekommt im Übrigen immer der AN das Original und eine Kopie geht in die Personalakte. https://rp-online.de/leben/beruf/was-sie-ueber-abmahnungen-wissen-muessen_aid-11961171

Im Augenblick ist deine Abmahnung also nach wie vor gültig.

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celestro

18.07.2023 um 02:10 Uhr

Wie wurde der AN zur Unterschrift gezwungen? Mit Gewalt?

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jutti1965

18.07.2023 um 08:47 Uhr

Hört sich für mich so an als ob der AN einfach nur verar.... wurde. Bekommt das original dass ihm sowieso zusteht und die Kopie verbleibt in der Akte. Somit ist sie nicht weg sondern Bestandteil dieser. Wie der AN gezwungen wurde würde mich auch interessieren. Schlägertrupp vorbeigeschickt? ;-)

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Kehler

18.07.2023 um 10:04 Uhr

Wenn es eine ungerechtfertigte Abmahnung war oder ist, dann sollte diese aber nicht mehr in der Akte sein. Mal mit dem AG darüber sprechen, ansonsten mal Anwaltlichen Rat einholen. Du hast jederzeit das Einsichtsrecht in deine Akte oder kannst den BR dafür beauftragten.

Der BR bekommt doch Kenntnis über Abmahnungen, frag den doch mal ob er es weiß.

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Muschelschubser

18.07.2023 um 10:51 Uhr

Ich würde Akteneinsicht verlangen, und entweder auf einen aussagekräftigen Aktenvermerk, oder besser noch auf die Entfernung bestehen. Mit etwas Abstand kann man zur Kontrolle nochmal Einsicht nehmen.

Wenn das schon zu Diskussionen führt --> Rechtsberatung.

K
Keffon

18.07.2023 um 16:28 Uhr

Hallo an alle, vielen Dank für die vielen Rückmeldungen und Tipps. 1. Gezwungen in dem Sinn, als man die Unterschrift verweigerte, Chef dann drauf bestand, Druck machte, drauf drängte, er müsse weiter das Geschäft ruft.... 2. Ein Original erhielt der AN + ein Original unterschrieben v. AN kassierte der AG. Um letzteres ging es nun. Folgte längere Zeit Versprechen Rausnahme aus Akte. Dann fand man es plötzlich nicht mehr auf längere Zeit, trotz immer wieder nachhaken (Lebensgefährtin v. Chef führt Personalakte).. Natürlich reine Schickane u. AN-Ver....sche, logo. Wiederum Zusicherung v. Chef, sobald es gefunden wird es rausgenommen. Auf erneut drauf Drängen des AN, erklärte die Lebensgefährte, es sei schon vernichtet, es könne Akteneinsicht gemacht werden. Auf sofortige Zusage des AN, hatte die Lebensgefährte plötzlich keine Zeit dazu, wurde auf später verwiesen. Inzw. wurde unauffällig Bespr. abgehalten. Kurze Zeit später wurde dem AN das Original v. Chef dann ausgehändigt, man hätte es doch gefunden.... nur kopfschüttel, Mobbing, Ver....sche, narz. Hinhalten pur. Der AG könnte sich aber dennoch eine Kopie von seinem Original gemacht haben - was natürlich bei Akteneinsicht des AN zuvor rausgenommen werden würde, logooo.... Da der AN jetzt sein eigenes Abmahnungs-Original und das Abmahn-Original des Chefs besitzt ist unklar, ob (falls) eine Kopie vom Original des AG in der Personalakte des AN steckt, diese nun trotzdem rechtswirksam sei? Da der AN ja das Original vom Chef hat - also beide Originale (AG + AN) hat. Danke für Rückanwort u. Hilfe. Am Dienstag, 18. Juli 2023 um 08:51:28 MESZ hat BR-Forum Folgendes geschrieben:
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Muschelschubser

18.07.2023 um 16:57 Uhr

Vielleicht sollte man sich die Entfernung aus der Personalakte auf der Ausfertigung des Beschäftigten bestätigen lassen, so dass definitiv daraus hervorgeht dass die Abmahnung gegenstandslos ist.

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EDDFBR

19.07.2023 um 00:12 Uhr

Eine Abmahnung entfaltet erst dann eine "Wirkung" (will sagen, einen "Nutzen" für den Arbeitgeber), wenn sie in einem Kündigungsstreit als Begründung für eine Kündigung verwendet wird. Und im Zweifelsfalle (also wenn der Kündigungsstreit vor dem Arbeitsgericht landet, weil man Kündigungsschutzklage erhoben hat) prüft dann das Gericht die Relevanz der Abmahnung.

Ich würde grundsätzlich zu einer Abmahnung gegenüber dem Arbeitgeber keinerlei Aussagen machen, in keiner Richtung.

C
celestro

19.07.2023 um 03:02 Uhr

"Vielleicht sollte man sich die Entfernung aus der Personalakte auf der Ausfertigung des Beschäftigten bestätigen lassen, so dass definitiv daraus hervorgeht dass die Abmahnung gegenstandslos ist."

Nette Idee ... aber ein AG, der einem derart offensichtlich den Mittelfinger zeigt, wird wohl alles mögliche tun ... nur einem AN so etwas nicht bestätigen.

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IlkaB

19.07.2023 um 10:10 Uhr

Jemandem der gar nicht erst danach fragt, sicherlich nicht.

Wer fragt, gewinnt (vielleicht).

J
jutti1965

19.07.2023 um 10:28 Uhr

Der AN könnte sich das nochmals mündlich im Beisein eines BR bestätigen lassen, dann hätte er einen Zeugen.

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