Weiter Abmahnungs-Kopie in Personalakte rechtswirksam, trotz Rückgabe Original ?
Wenn der Arbeitgeber eine ungerechtfertigt erstellte Abmahnung ausstellt (Original vom Arbeitnehmer gezwungenermaßen unterschrieben und in dessen Personalakte landet). Anschließend der Arbeitgeber einsichtlich und auf Verlangen des Arbeitnehmers das Original wieder aus der Personalakte entfernt (Arbeitnehmer erhält das Original wieder zurück). Darf der Arbeitgeber trotzdem weiterhin eine Kopie dieser Abmahnung in der Personalakte aufbewahren, ohne den Arbeitnehmer davon zu informieren ?? Ist diese Abmahnungs-Kopie dennoch rechtswirksam bzw. gültig, wenn der Arbeitnehmer das Original besitzt?? Was für einen Rat, Rechte gibt es, die Abmahnungs-Kopie ungültig zu machen? Oder ist diese dann eh nicht mehr von Wirksamkeit??
Community-Antworten (11)
17.07.2023 um 19:55 Uhr
Wer hat denn den Arbeitnehmer darüber informiert, dass die Kopie noch in der Akte ist? Wenn der Arbeitgeber so "einsichtig" ist, könnte man ihn doch direkt darauf ansprechen.
Bei einer Abmahnung bekommt im Übrigen immer der AN das Original und eine Kopie geht in die Personalakte. https://rp-online.de/leben/beruf/was-sie-ueber-abmahnungen-wissen-muessen_aid-11961171
Im Augenblick ist deine Abmahnung also nach wie vor gültig.
18.07.2023 um 02:10 Uhr
Wie wurde der AN zur Unterschrift gezwungen? Mit Gewalt?
18.07.2023 um 08:47 Uhr
Hört sich für mich so an als ob der AN einfach nur verar.... wurde. Bekommt das original dass ihm sowieso zusteht und die Kopie verbleibt in der Akte. Somit ist sie nicht weg sondern Bestandteil dieser. Wie der AN gezwungen wurde würde mich auch interessieren. Schlägertrupp vorbeigeschickt? ;-)
18.07.2023 um 10:04 Uhr
Wenn es eine ungerechtfertigte Abmahnung war oder ist, dann sollte diese aber nicht mehr in der Akte sein. Mal mit dem AG darüber sprechen, ansonsten mal Anwaltlichen Rat einholen. Du hast jederzeit das Einsichtsrecht in deine Akte oder kannst den BR dafür beauftragten.
Der BR bekommt doch Kenntnis über Abmahnungen, frag den doch mal ob er es weiß.
18.07.2023 um 10:51 Uhr
Ich würde Akteneinsicht verlangen, und entweder auf einen aussagekräftigen Aktenvermerk, oder besser noch auf die Entfernung bestehen. Mit etwas Abstand kann man zur Kontrolle nochmal Einsicht nehmen.
Wenn das schon zu Diskussionen führt --> Rechtsberatung.
18.07.2023 um 16:28 Uhr
18.07.2023 um 16:57 Uhr
Vielleicht sollte man sich die Entfernung aus der Personalakte auf der Ausfertigung des Beschäftigten bestätigen lassen, so dass definitiv daraus hervorgeht dass die Abmahnung gegenstandslos ist.
19.07.2023 um 00:12 Uhr
Eine Abmahnung entfaltet erst dann eine "Wirkung" (will sagen, einen "Nutzen" für den Arbeitgeber), wenn sie in einem Kündigungsstreit als Begründung für eine Kündigung verwendet wird. Und im Zweifelsfalle (also wenn der Kündigungsstreit vor dem Arbeitsgericht landet, weil man Kündigungsschutzklage erhoben hat) prüft dann das Gericht die Relevanz der Abmahnung.
Ich würde grundsätzlich zu einer Abmahnung gegenüber dem Arbeitgeber keinerlei Aussagen machen, in keiner Richtung.
19.07.2023 um 03:02 Uhr
"Vielleicht sollte man sich die Entfernung aus der Personalakte auf der Ausfertigung des Beschäftigten bestätigen lassen, so dass definitiv daraus hervorgeht dass die Abmahnung gegenstandslos ist."
Nette Idee ... aber ein AG, der einem derart offensichtlich den Mittelfinger zeigt, wird wohl alles mögliche tun ... nur einem AN so etwas nicht bestätigen.
19.07.2023 um 10:10 Uhr
Jemandem der gar nicht erst danach fragt, sicherlich nicht.
Wer fragt, gewinnt (vielleicht).
19.07.2023 um 10:28 Uhr
Der AN könnte sich das nochmals mündlich im Beisein eines BR bestätigen lassen, dann hätte er einen Zeugen.
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