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Rechte von gekündigten, freigestellten Kollegen

M
matwal
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, ist der AG verpflichtet, gekündigten Kollegen, die freigestellt wurden, Informationen über Mitarbeiterversammlungen oder Gehaltsabwicklungen (z. zt. steht noch eine Insolvenzgeldabrechnung aus) zu senden? Falls "Nein": sicherlich darf dann der BR diese Informationen an die Kollegen geben, oder?

Darf der AG diesen Kollegen den Zugang zu einer Mitarbeiterversammlung verweigern? Und sind diese Kollegen verpflichtet, sofort ihren Eingangsschlüssel abzugeben? besten Dank!

matwal

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Community-Antworten (1)

W
wölfchen

02.04.2011 um 11:23 Uhr

. . . den Schlüssel abgeben - das würde ich schon als rechtens ansehen (hab nur leider kein Urteil dazu parat). Aber den Zugang verwehren - das geht wohl eher nicht, denn so lange die Kündigungsfrist nicht abgelaufen ist, sind sie noch Betriebsangehörige. Natürlich wird er einen Teufel tun, und die Betroffenen auch noch einladen - aber das kann und sollte in diesem fall doch der BR tun. . .

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