Hallo, ist der AG verpflichtet, gekündigten Kollegen, die freigestellt wurden, Informationen über Mitarbeiterversammlungen oder Gehaltsabwicklungen (z. zt. steht noch eine Insolvenzgeldabrechnung aus) zu senden?
Falls "Nein": sicherlich darf dann der BR diese Informationen an die Kollegen geben, oder?

Darf der AG diesen Kollegen den Zugang zu einer Mitarbeiterversammlung verweigern?
Und sind diese Kollegen verpflichtet, sofort ihren Eingangsschlüssel abzugeben?
besten Dank!

matwal