Falls "Nein": sicherlich darf dann der BR diese Informationen an die Kollegen geben, oder?
Darf der AG diesen Kollegen den Zugang zu einer Mitarbeiterversammlung verweigern?
Und sind diese Kollegen verpflichtet, sofort ihren Eingangsschlüssel abzugeben?
besten Dank!
matwal
Unsere Seminarempfehlung
Arbeitsrecht Teil 3
Kernthema Kündigung: Wichtiges Wissen für Ihre BR-Arbeit