. . . eine Abmahnung wird wohl selten aus einer Laune heraus geschrieben und es brauch auch kein mündlicher Hinweis vorher erfolgen. Eine Abmahnung kann auch mündlich ausgesprochen werden, wobei jedoch die Schriftform besser ist, weil dann der Inhalt nachweislich ist.
Was ist eine Abmahnung? Im Gegensatz zur Ermahnung ein Hinweis des Arbeitgebers auf eine Fehlverhalten und der Androhung, dass man im Wiederholungsfall, wenn man den gleichen Fehler nochmal macht, gekündigt werden könnte (muss aber nicht unbedingt zwangsläufig auch eintreten) .
Das heißt also, dass man als Arbeitnehmer entspannt sein kann, wenn man den gleichen Fehler künftig nicht wieder begeht. Und wir sind doch lernfähig, oder ?
Nun gibt es auch unangenehme Zeitgenossen unter den Arbeitgebern, die einem das Leben versauern wollen, oder ihre Arbeitnehmer als Sklaven oder Leibeigene ansehen. Da ist es gar nicht so angeraten, etwas gegen eine Abmahnung zu unternehmen - es ist besser, man lässt ihnen das befriedigende Gefühl, dass sie mal zeigen konnten, wo der Hammer hängt und meist geben sie sich damit zufrieden.
In beiden Fällen würde ich gar nicht so einen Riesenzauber veranstalten, denn sollte tatsächlich eine Kündigung als nächster Schritt folgen, kann man auf Antrag im Kündigungsschutzverfahren überprüfen lassen, ob die vorangegangene Abmahnung überhaupt rechtens war.
Wichtiger erscheint mir, dass man sich, falls die Abmahnung ungerechtfertigt ist, für den Fall einer nachfolgenden Kündigung alles aufnotiert, was damit im Zusammenhang passiert ist, auch den Hergang usw., weil man ein halbes Jahr später oder gar nach einem Jahr garantiert Erinnerungslücken hat . . .
P.S.: Es wird auch oft zu Gegendarstellungen geraten - halte ich persönlich nicht für so gut, weil man einem böswilligen Arbeitgeber schon im Vorfeld alle Argumente schriftlich in die Hand gibt . . .