Erstellt am 21.09.2020 um 15:09 Uhr von celestro
Puh! Wenn die Frau das Werk nicht betreten darf, wäre sie ggf. verhindert. Wenn es jedoch die Möglichkeit gibt, die Sitzung außerhalb stattfinden zu lassen, wäre es mMn geboten, dies zu tun.
Erstellt am 21.09.2020 um 15:15 Uhr von humling
Ja es besteht die Möglichkeit ausserhalb des Werkes die Sitzung durchzuführen. Ist in der Vergangenheit bereits häufig so praktiziert worden.
Erstellt am 21.09.2020 um 15:22 Uhr von Kjarrigan
Deine Frau sollte den BRV anschreiben, dass sie an der Sitzung teilnehmen möchte.
Der BRV möge bitte schriftlich antworten. Wenn ein BRM fehlt rückt deine Frau gem. BetrVG nach.
Ich würde den BRV auch darauf hinweisen, dass alle Beschlüsse die gefasst werden ungültig sind, da deine Frau "willent." und "wissentlich" an der Ausübung des Amtes gehindert wird.
Und warum dürfen einige ins Werk und andere MA nicht? Was soll der Unsinn= Entweder hat man ein "Corona - Konzept oder man hat keines.
U nd wenn ihr außerhalb tagen könnt - kann der BRV nicht einfach selbstständig entscheiden - nee machen wir nicht. Da würde ich den AG auf den Pott setzen.
Erstellt am 21.09.2020 um 15:32 Uhr von celestro
Wieso finden die BR-Sitzungen überhaupt in Räumlichkeiten einer ganz anderen Firma statt? Hat Eure Firma keine eigenen Räume?
Erstellt am 21.09.2020 um 15:45 Uhr von Humling
Doch haben sie. Im Werk haben die ständig dort anwesenden einen Ausweis. Meine Frau ist aber nicht ständig im Werk und deswegen würde sie ein Besucherausweis brauchen. Dieser wird durch das Werk zur Zeit nicht erstellt.
Erstellt am 21.09.2020 um 15:50 Uhr von celestro
Das mit dem Ausweis habe ich schon verstanden. Aber wieso finden BR-Sitzungen von Firma A im Werk von Firma B statt, obwohl Firma A:
1.) selbst Räumlichkeiten besitzt
und / oder
2.) auch außerhalb von Firma B auf Büros etc. zurückgreifen kann?
Wenn jetzt 2 (oder mehr) BRM krank wären, würden 2 (oder mehr) Nachrücker geladen werden. Ich nehme mal an, die meisten Nachrücker haben keinen Ausweis und würden vor dem gleichen Problem stehen, oder?
P.S. solange Firma B da kein Problem mit hat und es Firma A weniger kostet ... kein Problem. Aber jetzt in Corona-Zeiten und mit der Maßgabe, das ggf. BRM nicht rein dürfen ... da habe ich dann doch ein ziemliches Problem damit.
Erstellt am 21.09.2020 um 23:38 Uhr von ganther
aber mal so als Tipp: für den Kündigungsschutz muss sie nicht an einer Sitzung teilnehmen. Es reicht, wenn sie während sie nachrückt auch BR-Arbeit verrichtet. Das muss keine Sitzung sein....
Erstellt am 22.09.2020 um 11:20 Uhr von jimbob2019
Es ist alleine die Aufgabe des AG den Zugang für den BR zu gewärleisten. Ansonsten sehe ich hier eine Behinderung der BR Arbeit. Ansonsten würde ich kurzfristig außerhalb Räumlichkeiten anmieten die der AG natürlich bezahlen müsste. Ich glaube nicht dass dies im Verhältniss steht.
Erstellt am 22.09.2020 um 14:14 Uhr von ganther
der AG muss aber nicht dafür sorgen, dass man sich irgendwo trifft. Dem BR stehen ja offensichtlich Räume zur Verfügung. Er will aber in dem Gebäude eines anderen Unternehmens sitzen.