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Ersatzmitglied kann nicht an der BR-Sitzung teinehmen

H
humling
Sep 2020 bearbeitet

Hallo zusammen,

ich habe eine Frage und weiß nicht wie wir uns verhalten sollen.

Hintergrund: Meine Frau ist Ersatzmitglied in einem Dienstleistungsunternehmen der seine arbeiten regelmäßig in einem Chemiewerk abhält. Alle BR Mitglieder haben einen Zugang ins Werk.

Es wurde eine BR Sitzung jetzt einberufen und meine Frau als Ersatzmitglied wurde ordnungsgemäß eingeladen weil ein BR Mitglied wegen Urlaub verhindert ist. Der BR Vorsitzende möchte die Sitzung im Werk abhalten und hat einen Zugang für meine Frau beantragt. Das Werk lehnt aber im Moment alle Zugänge wegen Corona ab. Jetzt meint der BR Vorsitzende .. "dann machen wir die Sitzung halt mit einer Person weniger".. Hinweis: Es ist möglich eine Sitzung ausserhalb des Werkes abzuhalten, Räumlichkeiten stehen zur Verfügung.

So viel wie ich weiß, muss der Zugang zu den Sitzungen allen möglich sein sonst darf die Sitzung nicht stattfinden.

Die Firma denkt gerade nach Einsparungen duchzuführen und möchte ggf. meine Frau demnächst kündigen. Wenn Sie jetzt an eine BR Sitzung teilnimmt dann hätte Sie ja den besonderen Kündigungsschutz. Ich weiß nicht ob der BR genau deswegen verhindern möchte dass meine Frau an der Sitzung teilnimmt.

Kann mir einer sagen wie wir uns am besten verhalten sollen bzw. welche rechtlichen Möglichkeiten hätten wir?

Vielen Dank für eure Hilfe.

432010

Community-Antworten (10)

C
celestro

21.09.2020 um 17:09 Uhr

Puh! Wenn die Frau das Werk nicht betreten darf, wäre sie ggf. verhindert. Wenn es jedoch die Möglichkeit gibt, die Sitzung außerhalb stattfinden zu lassen, wäre es mMn geboten, dies zu tun.

H
humling

21.09.2020 um 17:15 Uhr

Ja es besteht die Möglichkeit ausserhalb des Werkes die Sitzung durchzuführen. Ist in der Vergangenheit bereits häufig so praktiziert worden.

H
humling

21.09.2020 um 17:15 Uhr

Ja es besteht die Möglichkeit ausserhalb des Werkes die Sitzung durchzuführen. Ist in der Vergangenheit bereits häufig so praktiziert worden.

K
Kjarrigan

21.09.2020 um 17:22 Uhr

Deine Frau sollte den BRV anschreiben, dass sie an der Sitzung teilnehmen möchte. Der BRV möge bitte schriftlich antworten. Wenn ein BRM fehlt rückt deine Frau gem. BetrVG nach. Ich würde den BRV auch darauf hinweisen, dass alle Beschlüsse die gefasst werden ungültig sind, da deine Frau "willent." und "wissentlich" an der Ausübung des Amtes gehindert wird.

Und warum dürfen einige ins Werk und andere MA nicht? Was soll der Unsinn= Entweder hat man ein "Corona - Konzept oder man hat keines. U nd wenn ihr außerhalb tagen könnt - kann der BRV nicht einfach selbstständig entscheiden - nee machen wir nicht. Da würde ich den AG auf den Pott setzen.

C
celestro

21.09.2020 um 17:32 Uhr

Wieso finden die BR-Sitzungen überhaupt in Räumlichkeiten einer ganz anderen Firma statt? Hat Eure Firma keine eigenen Räume?

H
humling

21.09.2020 um 17:45 Uhr

Doch haben sie. Im Werk haben die ständig dort anwesenden einen Ausweis. Meine Frau ist aber nicht ständig im Werk und deswegen würde sie ein Besucherausweis brauchen. Dieser wird durch das Werk zur Zeit nicht erstellt.

C
celestro

21.09.2020 um 17:50 Uhr

Das mit dem Ausweis habe ich schon verstanden. Aber wieso finden BR-Sitzungen von Firma A im Werk von Firma B statt, obwohl Firma A:

1.) selbst Räumlichkeiten besitzt

und / oder

2.) auch außerhalb von Firma B auf Büros etc. zurückgreifen kann?

Wenn jetzt 2 (oder mehr) BRM krank wären, würden 2 (oder mehr) Nachrücker geladen werden. Ich nehme mal an, die meisten Nachrücker haben keinen Ausweis und würden vor dem gleichen Problem stehen, oder?

P.S. solange Firma B da kein Problem mit hat und es Firma A weniger kostet ... kein Problem. Aber jetzt in Corona-Zeiten und mit der Maßgabe, das ggf. BRM nicht rein dürfen ... da habe ich dann doch ein ziemliches Problem damit.

G
ganther

22.09.2020 um 01:38 Uhr

aber mal so als Tipp: für den Kündigungsschutz muss sie nicht an einer Sitzung teilnehmen. Es reicht, wenn sie während sie nachrückt auch BR-Arbeit verrichtet. Das muss keine Sitzung sein....

J
jimbob2019

22.09.2020 um 13:20 Uhr

Es ist alleine die Aufgabe des AG den Zugang für den BR zu gewärleisten. Ansonsten sehe ich hier eine Behinderung der BR Arbeit. Ansonsten würde ich kurzfristig außerhalb Räumlichkeiten anmieten die der AG natürlich bezahlen müsste. Ich glaube nicht dass dies im Verhältniss steht.

G
ganther

22.09.2020 um 16:14 Uhr

der AG muss aber nicht dafür sorgen, dass man sich irgendwo trifft. Dem BR stehen ja offensichtlich Räume zur Verfügung. Er will aber in dem Gebäude eines anderen Unternehmens sitzen.

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