Erstellt am 27.04.2015 um 14:40 Uhr von Pickel
Nein. Es hat den zu arbeiten. Das wird auch der AG zu recht einfordern können.
Erstellt am 27.04.2015 um 14:44 Uhr von gironimo
Die Frage ist, warum fragst Du? Hat der AG sich zu Wort gemeldet?
Ich frage mich eher, wie der Verhinderungsgrund (Krankheit, Urlaub, Seminar) so plötzlich wegfallen konnte.
Erstellt am 27.04.2015 um 15:08 Uhr von nicoline
*Ich frage mich eher, wie der Verhinderungsgrund (Krankheit, Urlaub, Seminar) so plötzlich wegfallen konnte.*
Da würde mir zwar etwas zu einfallen, aber das würde mich auch interessieren.
Erstellt am 27.04.2015 um 15:23 Uhr von Pickel
Gironimo, da gibt es unzählig, völlig plausible und gähnend langweilige Gründe.
Arztbesuch eher als geplant vorbei düfte zB ein Klassiker sein.
Erstellt am 27.04.2015 um 15:50 Uhr von BRWfB
Die Beantwortung der Frage des geplatzten Termins ist doch hier völlig egal.
War ein ehrenamtlicher Termin (für den das BRM freigestellt wurde), welcher vom Gericht kurzfristig vor Ort abgesagt wurde, das BRM musste also wieder an seinen Arbeitsplatz, somit BR-Arbeit.
So...diese Frage beantwortet. Und hat's geholfen? Nee. Jedenfalls nicht für die eigentliche Frage.
Erstellt am 27.04.2015 um 16:07 Uhr von Dezibel
Doch, es hat geholfen.
Das BR-Mitglied meldet sich zurück und für das Ersatzmitglied endet sein Nachrücken. Er muss wieder an seine Arbeit zurück.
Erstellt am 27.04.2015 um 16:08 Uhr von Melissa
Da fällt mir auch etwas zu ein.
Und zwar, dass es vorher zwar geht, aber nicht mehr dann, wenn die Sitzung bereits begonnen hat.
"Die Beantwortung der Frage des geplatzten Termins ist doch hier völlig egal."
Mitnichten ist das egal.
Es kommt auch darauf an, um was es sich handelt. Und hier dürfte der Ladende den Bockmist gebaut haben.
Zumindest hätte er nicht das Recht gehabt, hier eine Wertung abzugeben, welche ehrenamtliche Tätigkeit höherwertig ist und davon einen Verhinderungsgrund ableiten.
Max hätte hier der Betroffene ein, aber stark eingeschränktes Wahlrecht gehabt, was aber dazu geführt hätte, dass dann überhaupt kein Ersatzmitglied hätte geladen werden dürfen.
Hier hätte auch geprüft werden müssen, ob die Sitzung nicht zu einem anderen Zeitpunkt hätte stattfinden können.
Auch ein BRM kann nicht einfach zu einer Sitzung kommen, wie es ihm beliebt. Ein einladender hat hier ja auch diverse Vorgaben wie die rechtzeitige Einladung unter Beachtung einer Vorbereitungszeit der Teilnehmer zu beachten.
Auch ein Ersatzmitglied hat sich ja nicht ohne Grund beim Vorgesetzten oder AG abzumelden. Dieses soll ja eigentlich dazu dienen, es einem AG zu ermöglichen, auch noch die Möglichkeit zu haben frühzeitig für Ersatz zu sorgen oder strukturell etwas verändern zu können. Er muss auch nicht hinnehmen wenn 20 Minuten später das sich vorher korrekt abgemeldete Ersatzmitglied, den sich dann an seinem Arbeitsplatz befindlichen vertreiben will.
Besteht ein Verhinderungsgrund und dieses wurde auch gegenüber dem Ladenden erklärt oder liegt offensichtlich vor und es wurde vom BRM nicht erklärt, dennoch an der Sitzung teilnehmen zu wollen, besteht auch für ein ordentliches BRM kein Teilnahmerecht mehr und das geladene Ersatzmitglied verbleibt auf der Sitzung.
Erstellt am 27.04.2015 um 16:42 Uhr von Dezibel
> Besteht ein Verhinderungsgrund ...
> ... und es wurde vom BRM nicht erklärt, dennoch an der Sitzung teilnehmen zu wollen,
Will er ja auch nicht, sofern der Grund weiterbestanden hätte.
> besteht auch für ein ordentliches BRM kein Teilnahmerecht ...
Du hättest Recht, wenn der erste Teil des Satzes zutreffen würde.
> ... mehr und das geladene Ersatzmitglied verbleibt auf der Sitzung.
Eben nicht.
Der Verhinderungsgrund ist entfallen und hat somit auch keine Wirkung mehr.
Erstellt am 27.04.2015 um 17:31 Uhr von Kölner
@melissa
Was Du da schreibst kann ich mir so auch nicht vorstellen. Kann ich Dich bitten, das noch weiter auszuführen?
Erstellt am 27.04.2015 um 17:33 Uhr von Pjöööng
Erstellt am 27.04.2015 um 23:59 Uhr von ganther
Erstellt am 28.04.2015 um 06:58 Uhr von BRWfB
*Es kommt auch darauf an, um was es sich handelt. Und hier dürfte der Ladende den Bockmist gebaut haben. Zumindest hätte er nicht das Recht gehabt, hier eine Wertung abzugeben, welche ehrenamtliche Tätigkeit höherwertig ist und davon einen Verhinderungsgrund ableiten.*
Warum sollte der Ladende falsch gehandelt haben?
Nochmal ganz genau:
Der Ladende war der st.BRV (BRV hatte in der Woche vor der BR-Sitzung Urlaub). Da der BRV ehrenamtlich beim Gericht mitarbeitet, was in diesem Fall terminlich auf den Tag der BR-Sitzung fiel (Termine nicht änderbar), hat er den st.BRV über seine geplante Abwesenheit/Verhinderung informiert und der st.BRV hat ein EM geladen.
Der Termin bei Gericht wurde dem BRV erst vor Ort abgesagt, also musste er wieder auf Arbeit erscheinen, somit zur Sitzung.