Praxistipp: Ladung von Ersatzmitgliedern zur BR-Sitzung
Hallo liebe Forumteilnehmer und -innen,
ich habe eine Frage an Euch zur Einladung von Ersatzmitgliedern zur BR-Sitzung. Wie macht Ihr dass? Wie ist es rechtlich sicher?
In unserem "alten" Gremium haben wir es so gehalten, dass wir im Zuge der Verteilung der Tagesordnung bei nicht anwesenden Kollegen in der Personalabteilung nachgefragt haben ob diese zum Sitzungstermin im Betrieb sind. Entsprechend wurden Ersatzmitglieder eingeladen. Unsere Vorsitzende hat sich beim nachladen sehr bemüht, auch bis kurz vor Beginn der Sitzung wurde nachgeladen, selbst wenn Original-Mitglieder spontan und ohne Abmeldung am Sitzungstag auf einmal nicht im Betrieb waren. Das war immer sehr zeitaufwendig und es nervt natürlich, wenn man immer wieder den Kollegen nachrennen muss. Wenn ich das BetrVG richtig verstehe, gibt es eigentlich die Verpflichtung für BR-Mitglieder sich bei Verhinderung zu melden (bei Krankheit ist das vielleicht nicht immer möglich, aber auch hier die Frage). Melden sich die BR-Kollegen nicht ab, wie kurzfristig rennt Ihr den Kollegen hinterher, bzw. wie kurzfristig ladet Ihr nach? Bis zum Beginn der Sitzung? Oder stellt Ihr zu Beginn der Sitzung protokollarisch fest: Ist zur Sitzung ohne Angabe der Gründe nicht erschienen?
Vielen Dank
Community-Antworten (1)
05.04.2018 um 19:02 Uhr
Abgesehen davon, dass sich die BR Mitglieder und das ganze Gremium mehr Selbstdisziplin auferlegen sollten (vielleicht Regeln in einer Geschäftsordnung), kann es auch immer kurzfristig einen Ausfall geben, der dann auch kurzfristig einen Ersatz erforderlich macht.
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