Werkstattrat gleich Schwerbehindertenvertretung?
Hallo Leute, ich habe da mal eine Frage, ich arbeite in einer Schwerbehindertenwerkstatt. In der Werkstatt für Behinderte gibt es einen sogenannten "Werkstattrat", ist das die SchwbV oder gibts da Unterschiede?? Ich bin mir da nicht ganz sicher, meiner Meinung nach müsste es nicht Werkstattrat sondern Schwerbehindertenvertretung heissen. Wie seht ihr das??
Community-Antworten (1)
24.11.2007 um 23:43 Uhr
@HF, Auf Grund des § 144 Abs. 2 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch - Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen - verordnet das Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung zum 25. Juni 2001 die Werkstätten-Mitwirkungsverordnung (WMVO) zur Errichtung, Zusammensetzung und zu den Aufgaben des Werkstattrats. In Deutschland haben die Werkstattbeschäftigten eine arbeitnehmerähnliche Stellung durch den rehabilitativen Auftrag der Werkstatt. Sie verfügen über keinen Arbeitsvertrag, keinen Tarifvertrag. Sie dürfen keinen Betriebsrat, Personalrat oder Mitarbeitervertretung bilden. Es wird ihnen lediglich gestattet einen Werkstattrat zu bilden. Sie dürfen keine Schwerbehindertenvertretung wählen.
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