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Sind Inklusionsbeauftragte(r) und Schwerbehindertenvertreter das gleiche

C
CorneliaS
Jan 2024 bearbeitet

Bei uns ist aktuell eine Diskussion entbrannt und ich hoffe ihr könnt hier weiterhelfen. Wir haben im Dezember letzten Jahres eine Schwerbehindertenvertretung im Unternehmen gewählt. Jetzt wurden wir darauf angesprochen das es von Arbeitgeberseite zusätzlich einen Inklusionsbeauftragten braucht. Stimmt das? Der Schwerbehindertenvertreter in unserem Unternehmen ist kein BR Mitglied. Ist das dann nicht das gleiche? Oder müssen wir den Arbeitgeber zur Benennung eines Inklusionsbeauftragten auffordern? Danke für eine sachkundige Aufklärung. Gruß Conny

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Community-Antworten (6)

M
Moreno

10.01.2024 um 16:59 Uhr

Für die Schwerbehindertenvertretung ist der Inklusionsbeauftragte des Arbeitgebers Ansprechpartner auf Arbeitgeberseite bei der Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgabe (§ 182 Absatz 1 SGB IX). quelle BIH Ja ihr oder die SBV solltet dies tun.

K
Kehler

11.01.2024 um 08:09 Uhr

Falsch. Kurz gesagt: Die SBV wird gewählt und den Inklusionsbeauftragten bestellt der AG.

Wer es genauer nachlesen möchte: https://www.bih.de/integrationsaemter/medien-und-publikationen/fachlexikon/detail/inklusionsbeauftragter/

"Der Schwerbehindertenvertreter in unserem Unternehmen ist kein BR Mitglied" Die SBV ist zu jeder BR Sitzung einzuladen!

M
Moreno

11.01.2024 um 08:24 Uhr

Kehler die Antwort nicht verstanden?

K
Kehler

11.01.2024 um 08:42 Uhr

falsch gelesen, bzw. überlesen, ist noch früh am morgen

C
CorneliaS

11.01.2024 um 14:57 Uhr

Der SBV Beauftragte wird zu jeder BR Sitzung eingeladen

C
CorneliaS

11.01.2024 um 14:58 Uhr

Die SBV Vertretung wird zu jeder BR Sitzung eingeladen.

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