Sind Inklusionsbeauftragte(r) und Schwerbehindertenvertreter das gleiche
Bei uns ist aktuell eine Diskussion entbrannt und ich hoffe ihr könnt hier weiterhelfen. Wir haben im Dezember letzten Jahres eine Schwerbehindertenvertretung im Unternehmen gewählt. Jetzt wurden wir darauf angesprochen das es von Arbeitgeberseite zusätzlich einen Inklusionsbeauftragten braucht. Stimmt das? Der Schwerbehindertenvertreter in unserem Unternehmen ist kein BR Mitglied. Ist das dann nicht das gleiche? Oder müssen wir den Arbeitgeber zur Benennung eines Inklusionsbeauftragten auffordern? Danke für eine sachkundige Aufklärung. Gruß Conny
Community-Antworten (6)
10.01.2024 um 16:59 Uhr
Für die Schwerbehindertenvertretung ist der Inklusionsbeauftragte des Arbeitgebers Ansprechpartner auf Arbeitgeberseite bei der Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgabe (§ 182 Absatz 1 SGB IX). quelle BIH Ja ihr oder die SBV solltet dies tun.
11.01.2024 um 08:09 Uhr
Falsch. Kurz gesagt: Die SBV wird gewählt und den Inklusionsbeauftragten bestellt der AG.
Wer es genauer nachlesen möchte: https://www.bih.de/integrationsaemter/medien-und-publikationen/fachlexikon/detail/inklusionsbeauftragter/
"Der Schwerbehindertenvertreter in unserem Unternehmen ist kein BR Mitglied" Die SBV ist zu jeder BR Sitzung einzuladen!
11.01.2024 um 08:24 Uhr
Kehler die Antwort nicht verstanden?
11.01.2024 um 08:42 Uhr
falsch gelesen, bzw. überlesen, ist noch früh am morgen
11.01.2024 um 14:57 Uhr
Der SBV Beauftragte wird zu jeder BR Sitzung eingeladen
11.01.2024 um 14:58 Uhr
Die SBV Vertretung wird zu jeder BR Sitzung eingeladen.
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