Erstellt am 03.05.2012 um 09:00 Uhr von gironimo
Der reine Inhaberwechsel einer Firma führt nicht zu Änderungen bei den Interessenvertretungen.
Erstellt am 03.05.2012 um 09:05 Uhr von Space
Gesetzt den Fall der neue Eigentümer hat schon einen Schwerbehindertenvertreter, wie schaut dann die RSituation aus?
Erstellt am 03.05.2012 um 11:22 Uhr von wahlvst
Die SBV geht den gleichen Weg/ schiksal wie der BR. Also geht der BR unter geht auch die SBV unter.
Bleibt also der BR in seiner Einheit bestehen, so bleiben auch BR und SBV
Erstellt am 03.05.2012 um 11:27 Uhr von space
Aus dem SGB klingt das so:
Wie lange ist die Amtszeit?
Die Amtszeit beginnt mit der Bekanntgabe des Wahlergebnisses,
jedoch nicht vor Ablauf der Amtszeit der bisherigen Schwerbehindertenvertretung. Sie beträgt vier Jahre. (§ 94 Abs.7 SGB IX)
Kann oder muss die Amtszeit vorzeitig beendet werden?
Das Amt der Schwerbehindertenvertretung erlischt vorzeitig:
- wenn die VP es niederlegt
- wenn die VP aus dem Dienst- oder Arbeitsverhältnis ausscheidet
- wenn die VP ihre Wählbarkeit verliert
Für die restliche Amtszeit rückt das – mit der höchsten Stimmzahl gewählte – stellvertretende Mitglied nach.
Die Amtszeit erlischt nicht, wenn während der Amtszeit die Anzahl der schwerbehinderten Menschen oder der Gleichgestellten unter 5 absinkt. Allerdings wird dann am Ende der Amtszeit keine neue SchwbV gewählt.
Erstellt am 03.05.2012 um 12:04 Uhr von kassenwart
space
das (Auszug aus § 94) hat nun aber nichts mit der Anfangsfrage zu tun. Ein Verkauf kann den Verlust des Mandates des BR und SBV ztu Folge haben, wenn der Betrieb in einen vorhandenen Betrieb des neue Inhabers auf gehrt/ verschmilzt oder wenn ein neuer gebildet wird in der Folge des Verkaufes.
Also, einfach schauen muss der BR wegen des erkaufes neu wählen?
Erstellt am 03.05.2012 um 12:11 Uhr von space
... er BR hat doch nichts mit der Schwerbehindertenvertretung zu tun, die SchBV ist ein eigenständiges Organ.
Erstellt am 03.05.2012 um 12:41 Uhr von Kulum
Verkauf? Also lediglich ein neuer Firmeninhaber? Dann machste deinen SBV Job brav weiter.
Der neue Inhaber kann 10 verschiedene Unternehmen haben, die alle nix miteinander zu tun haben und vielleicht auch in jedem eine eigenständige SBV. Oder werdet ihr in ein Unternehmen eingegliedert? Wenn ja - räumliche Nähe? Daher war der Hinweis von kassenwart, einfach mal zu schauen was macht der BR (der meistens besser geschult ist), gar nicht so verkehrt.
Erstellt am 03.05.2012 um 12:49 Uhr von space
Ich tue es mal näher erleutern:
Unsere Firma verkauft einen Teil (Entwicklung) an eine andere Firma, es sollen die Hälfte der Mitarbeiter mit verkauft werden.
Die andere Firma (über 15.000 MA in USA) hat in Deutschland nur zwei kleine Firmensitze (Lager), unser momentane Firmensitz soll angeblich bleiben.
Der BR wird dadurch auch einen Teil seine Mitglieder verlieren, hier wären schon Neuwahlen im gespräch.
Es kann sein das der Schwerbehindertenvertreter nicht in die andere Firma wechselt, dann wäre ich als Stellvertreter an der Reihe.