Erstellt am 22.11.2007 um 12:14 Uhr von pit47
Hallo solino,
ist der BRV jetzt "Leitender Angestellter" nach § 5 BetrVG?
Wenn ja, muss er der BR verlassen und ein Ersatzmitglied rückt nach und Ihr müsst einen neuen BRV wählen.
Wenn nein, muss er nicht das Schreiben beantworten oder zurücktreten. Aber er sollte seinen Kollegen die Ängste nehmen.
Erstellt am 22.11.2007 um 12:19 Uhr von Bonita
Ein "Muss" zum Rücktritt gibt es natürlich nicht! Ich gehe mal davon aus, dass der BR-Vorsitzende nun nicht zum leitenden Angestellten geworden ist. Und auch der BR ist rein rechtlich nicht zu irgendwelchen Handlungen verpflichtet.
Dringend anzuraten ist es m.E. das Gespräch mit den Kollegen aus der Abteilung zu suchen!
Habt Ihr noch Ersatzmitglieder? Dann ließe es sich dohc evtl einrichten, dass Dinge, die diese Abteilung betreffen, dann besprochen werden, wenn der Vorsitzende verhindert ist, oder?
Erstellt am 22.11.2007 um 14:10 Uhr von solino
Ok, er ist also kein leitender Angestellter. Müsste also nicht reagieren. Aber ab wann führt ein Mißtrauensvotum gegenüber einzelnen Mitgliedern oder dem gesamten BR zum Rücktritt? Das ist doch eine interessante Fragestellung?
Erstellt am 22.11.2007 um 14:32 Uhr von Bonita
Ein "Misstrauensvotum", was es so im BEtrVG gar nicht gibt, hat folglich keinerlei rechtliche Folgen. Ein BR-Mitglied kann nur nach einer groben Amtspflichtverletzung durch Klage vor dem Arbeitsgericht seines Amtes enthoben werden! Gem § 23.1 BetrVG muss dazu mindestens 1/4 der Wahlberechtigten diesen Antrag beim Arbeitsgericht stellen. Die Hürde für eine Amtsenthebung liegt aber sehr hoch. Ein allgemeines Misstrauen ohne nachgewiesenes Verletzung der gesetzlichen Pflichten reicht ganz sicher nicht!!!
Man kann sich natürlcih Gedanekn machen, ab wann sich ein BR-Mitglied oder der gesamte BR durch Misstrauensbekundungen moralisch zum Rücktritt genötigt fühlt. Auf diese Frage kann man ohne Kenntnis des Einzelfalles keine Antwort geben. Außerdem ist die Leidensfähigkeit der BR-Mitglieder sicher auch individuell sehr verschieden.
Erstellt am 22.11.2007 um 14:56 Uhr von milka
Bonita hat den Nagel auf den Kopf getroffen.
Außerdem, solange dieser "nichtleitende Angestellter" nicht selber in einen Gewissenskonflikt kommt ...
Wenn ja, kann er ja als pflichtbewußter Betriebsratsvorsitzender von seinem Amt zurücktreten.
Ansonsten gilt doch immer noch, dass er als Vorsitzender doch nur die Interessen des BR nach außen vertritt.
Erstellt am 22.11.2007 um 16:44 Uhr von waschbär
solino,
sagen wir mal so mir ist diese Spanungsituation bekannt, deshalb rate ich dir und deinem haufen... Wählt einen "Neuen" BRV .Alles andere wäre fehlerhaft in der situation, da ja bei euch keinerlei akzeptanz herrscht