Erstellt am 11.10.2005 um 19:07 Uhr von BMW
Hallo Trix,
Solange der BR..Vors nicht seinen Rücktritt im BR geäußert hat kann er sagen was er will.Wenn er dieses aber schon dem BR(Gremium mitgeteilt hat )so ist dieses nicht rückgängig zu machen.Erkönnte sich dann aber bei der nächsten BR-Wahl wieder aufstellen lassen.Gruß BMW
Erstellt am 11.10.2005 um 20:49 Uhr von Soisses
Frau oder Herr Trixi,
da hier niemand bei der Sitzung anwesend war kann hier auch niemand sagen was dort genau gesagt wurde.
Wichtig ist, ob das BRM seinen Rücktritt vom Mandat nur angekündigt hat (z.B. "habe ich vor mit Ablauf des Quartals mein Mandat niederzulegen.") oder ihn erklärt hat (z.B. "Ich erkläre dass ich mein Mandat mit zum Ende des Quartals niederlege.").
Aus einem sauber geführten Protokoll sollte das zu entnehmen sein.
Erstellt am 12.10.2005 um 08:38 Uhr von Trixi
Vielen Dank für die Antworten.
Der BR-Vors. hat wirklich gesagt, dass er zum 31.12.d.J. den Vorsitz und das Mandat niederlegt.
Das war nicht nur eine Absichtserklärung und er hat außerdem gesagt, dass er dies bereits der Geschäftsführung mitgeteilt hat.
Und natürlich steht es auch so im Protokoll.
Was uns irritiert ist, dass er jetzt anscheinend doch wieder weitermachen will. Und genau das ist das Problem: wenn ja, geht das doch nur über eine Wahl, richtig?
Gruß
Erstellt am 12.10.2005 um 18:58 Uhr von BMW
Hallo Trixi
die Antwort die du dir selbst gegeben hast ist falsch.
Die Aussage die der BR Vors.gemacht hat er wird sein Amt niederlegen heißt nicht das er dies auch macht (er bleibt solange BR bis er diese Aussage auch in die Tat umsetzt,solange er seinen Vorsatz nicht umsetzt ist und bleibt er BR!Gruß BMW