Abwahl und Neuwahll des BR Vors.
Hallo Betriebsratskollegen, dringende Anfrage mit der Bitte um Hilfe. In einem 11 köpfigen BR wird der Vorsitzende abgewählt und mit 8 / 3 Stimmen ein neuer Vorsitzender gewählt. In einem weiteren Beschluss wird die Freistellung des "alten Vorsitzenden" mit absoluter Mehrheit und sofortiger Wirkung aufgehoben. Geht das so? Welche Rechtsmittel hätte der "alte Vorsitzende" dagegen? Was müsste noch beachtet werden? Dank für Euere Hilfe angelo
Community-Antworten (2)
14.06.2005 um 17:12 Uhr
Hallo, wurde die Abwahl des Vorsitzenden aus der Tagesordnung ersichtlich. Lies doch §29 Abs 2, §33 und §34 BetrVG. Wenn die Vorraussetzungen alle erfüllt sind, dann wird es schon, soweit ich das von hier beurteilen kann, seine richtigkeit haben.
14.06.2005 um 17:38 Uhr
Die Abberufung für die Freistellung muss durch geheime Abstimmung beschlossen werden mit einer Mehrheit von drei Viertel der Stimmer der BR. Die Anfechtung der Rechtmäßigkeit der Wahl oder Abberufung kann nach §19 BetrVG noch jedem BR-Mitglied angefochten werden, genauso wie die Wahl/ Abberufung als Vorsitz. Gruß Sabine P.S: siehe auch §26 35ff
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