Erstellt am 21.11.2007 um 11:32 Uhr von Beizer
Hallo Rudolfo
CGM= Christliche Gewerkschaft Metall gehört zum Christlichen Gewerkschaftsbund.
Diese Gewerkschaft ist eine Arbeitgeberfreundliche Gewerkschaft und ein Zahnloser Tiger. Der selbe Gewerkschaftsbund hat in unserer Branche (Lebensmittel) eine Arbeitszeitverlängerung der Arbeitgeberseite von 38 Wochenstunden auf 42 Std. ohne Lohnausgleich befürwortet !!!!!!
Gruß Beizer
Erstellt am 21.11.2007 um 13:24 Uhr von Konrad
Hallo
CMG gehört nicht dem DGB an, eigentlich sind die keine Gewerkschaft die Arbeitnehmerinteressen vertreten, ist nicht „streikfähig“ sondern ein reiner „Abnickverein“! P.S.: als Mitglied der IGM würde ich diesen TV ablehnen.
Die können auch nur für Euch tätig werden, wenn wenigstens 1 AN Mitglied in dieser Pseudogewerkschaft ist.
Erstellt am 21.11.2007 um 19:05 Uhr von K.Etzer
Ob man den TV so einfach ablehnen kann, ist die Frage.
Dazu müßte man wissen, was genau zur Tarifbindung in den Arbeitsverträgen steht.
Findet man da eine Formulierung wie " zu den Bedingungen des jeweils im Betrieb geltenden Tarifvertrages", dann kann dieser MTV durchaus zwingend auf das Arbeitsverhältnis einwirken.
Dann spielt es nämlich keine Rolle, ob man IGM-Mitglied ist.
Erstellt am 22.11.2007 um 02:50 Uhr von Konrad
@K.Etzer
1. Voraussetzung für die Tariffähigkeit ist, dass die Koalition auf Dauer angelegt ist. Es muss innerhalb der Koalition Gegnerfreiheit und Gegnerunabhängigkeit bestehen. Der Abschluss von Tarifverträgen muss zu deren satzungsgemäßen Aufgaben gehören. Gemäß dem Bundesarbeitsgericht gehört zur Tariffähigkeit auch die Bereitschaft zum Arbeitskampf . Bei Arbeitnehmervereinigungen ist zur Tariffähigkeit auch eine soziale Mächtigkeit erforderlich. Ist die bei CMG gegeben ???
2.Eine arbeitsvertragliche Bezugnahme auf einen Tarifvertrag stellt jedoch keine Tarifbindung her, weil hier keine unmittelbare, sondern lediglich eine vereinbarte Geltung vorliegt.
3. Es ist die Tarifvereinigung zuständig, welche die meisten Mitglieder im Betrieb hat.
Erstellt am 22.11.2007 um 17:43 Uhr von K.Etzer
1. Ja. Hat zumindest das BAG so entschieden.
2. Ein Arbeitgeber kann durchaus durch einen entsprechenden Verweis im Arbeitsvertrag einen Tarifvertrag zur Grundlage der materiellen Arbeitsbedingungen machen. Es wird auch eine Tarifbindung hergestellt, die zwar nicht zwingend kollektivrechtlichen Charakter hat, aber trotzdem wirksam ist.
3. Nein. In einem metallverarbeitenden Betrieb ist die IGM zuständig, auch wenn die Belegschaft zu 100 % in der NGG organisiert ist.
Erstellt am 22.11.2007 um 20:26 Uhr von Kölner
@Konrad
Bitte - auch als alter (?) Gewerkschafter - die Realität ist eine andere: Die CGM ist eine Gewerkschaft und verspricht (hält) all das, was von ihr gefordert wird.
Der Marburger Bund hat es vorgemacht...