Hallo Rigojalin,
ob ver.di die richtige Gewerkschaft für Euch wäre, weiß ich nicht. Ihr scheint ja eher eine Produktions- als eine Dienstleistungsfirma zu sein. Aber wie pirat schon sagte, wird Dir der DGB direkt weiterhelfen können.
Zu der Frage, wie Euch die Gewerkschaft helfen kann, kann ich Dir von meinem Projekt in spe erzählen. Es macht Sinn, in Eurem Unternehmen eine Gewerkschaftsgruppe zu gründen. Die kann sich dann durch Mitgliederwerbung dafür einsetzen, dass die Belegschaft zu einem ordentlichen Teil der Gewerkschaft beitritt.
Außerdem lohnt es sich dann, jemanden von der infrage kommenden Gewerkschaft (Gewerkschaftssekretär/in) zur Betriebsversammlung einzuladen, auf der sie oder er der Belegschaft die Gewerkschaft näher bringen kann. Auch überhaupt macht es dann Sinn, als Betriebsrat näher mit der Gewerkschaft zusammen zu arbeiten.
Gelingt es Euch dann, einen so großen Teil der Belegschaft in der Gewerkschaft zu organisieren, dann wird auch ein Streik Sinn machen, für den dann aber auch alle mitziehen müssen, damit er Wirkung hat. Mit einem Streik kann man dann, mit Durchhaltewillen und Verhandlungsgeschick der Gewerkschaft den Arbeitgeber in einen Tarifvertrag zwingen.
Wichtig dabei ist, dass die Gewerkschaft zum Streik aufruft, nicht die Belegschaft spontan die Arbeit niederlegen darf. (Urabstimmung etc.) Von der Belegschaft dürfen allerdings alle streiken, ob Gewerkschafter oder nicht (Streikrecht ist im Grundgesetz verankert). Der Vorteil der Gewerkschaftsmitglieder ist: sie bekommen Streikgeld. Die anderen bekommen, so lange ihr Arbeitsverhältnis streikbedingt ruht, nichts.
Man darf eben nicht den Fehler machen und die Institution Gewerkschaft als etwas Außenstehendes zu betrachten. Die Gewerkschaft, das sind die Mitglieder. Die hauptamtlichen sind zur Organisation und Unterstützung da.
Von daher kann man Deine Frage auch so beantworten: Ja, die Gewerkschaft kann Dir helfen, in dem ihr im Betrieb die Gewerkschaft einführt, zur Gewerkschaft werdet und dann mit diesem Druck der organisierten Belegschaft den Arbeitgeber in einen Tarifvertrag zwingt.
Ich denke mal - soweit sind wir noch lange nicht, wir sind hier noch ganz am Anfang - man wird auch nicht sofort zum Streik aufrufen, sondern zuerst Verhandlungen mit der Geschäftsleitung aufnehmen. Und wenn die nicht einlenkt, dann kommt es zur Urabstimmung und die Gewerkschaft wieder als Institution, ruft je nach Ergebnis zum Streik auf.
Für Dich, wie für mich, als Betriebsratsmitglied ist nur wichtig: Wir dürfen uns zu unserer Gewerkschaft bekennen, dürfen Gewerkschaftsarbeit leisten - nur wir dürfen als Betriebsrat keinen Arbeitskampf machen, also als Betriebsrat zum Streik aufrufen.
Schöne Grüße
P.S.: Noch ein Nachsatz zum Arbeitgeberverband, den pirat angesprochen hatte: Ich ging, bis wir mit der Gewerkschaftssekretärin zusammengesessen hatten, auch davon aus, wir müssten den Arbeitgeber in den Arbeitgeberverband zurückstreiken. Aber das ist nicht richtig. Der Arbeitgeber muss nicht gezwungen werden, sich selber wieder zu organisieren, er kann auch mit der Gewerkschaft einen Tarifvertrag, den er ja auch wieder aufkündigen kann, abschließen, ohne im AG-Verband zu sein.