Gewerkschaft
ab wann tritt die gewerkschaft nach dem man mitglied geworden ist, für jemanden ein? sofort oder erst nach einer bestimmten zeit?
Community-Antworten (7)
11.04.2012 um 17:21 Uhr
in der Regel hat man nach 6 Monaten Anspruch auf kostenfreien Rechtsschutz. Kann man aber alles in der Satzung nachlesen, man muss nur lesen WOLLEN!!!!!
11.04.2012 um 17:33 Uhr
@ Streikbrecher das mit dem Lesen ist wohl für manchen ein Problem, für dich wahrscheinlich auch. Die Gewerkschaften geben Rechtschutz nach 3 Monaten Mitgliedschaft und bezahlten Beiträgen. Rechtsberatung aber sofort. Man muss nur lesen wollen ;-)
11.04.2012 um 17:49 Uhr
rolfo
OK, ich hatte von früher Eintritt Ende der 60er Jahre noch 6 Minate im Kopf aber ja es sind 3 Monate.
11.04.2012 um 19:41 Uhr
Regelt im übrigen Jede Gewerkschaft in ihrer Satzung für sich selbst ! nix Pauschales :-)
11.04.2012 um 20:10 Uhr
Es "soll" aber auch schon vor gekommen sein dass die Gewerkschaft von dir (mit Absprache) 3 Monatsbeiträge auf einen Schlag bekommt.......Eintrittsdatum Rückdatiert .....und dich sofort vertritt.
11.04.2012 um 20:18 Uhr
U.u. guckt man aber auch nach längst erfüllter Wartezeit in die Röhre, denn nur bezahlte Beiträge nutzen womöglich nichts ...
11.04.2012 um 21:43 Uhr
... das einfachste scheint zu sein: Die betreffende Gewerkschaft fragen.
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