Erstellt am 11.04.2012 um 15:21 Uhr von streikbrecher
in der Regel hat man nach 6 Monaten Anspruch auf kostenfreien Rechtsschutz. Kann man aber alles in der Satzung nachlesen, man muss nur lesen WOLLEN!!!!!
Erstellt am 11.04.2012 um 15:33 Uhr von rolfo
@ Streikbrecher
das mit dem Lesen ist wohl für manchen ein Problem, für dich wahrscheinlich auch.
Die Gewerkschaften geben Rechtschutz nach 3 Monaten Mitgliedschaft und bezahlten Beiträgen.
Rechtsberatung aber sofort.
Man muss nur lesen wollen ;-)
Erstellt am 11.04.2012 um 15:49 Uhr von streikbrecher
rolfo
OK, ich hatte von früher Eintritt Ende der 60er Jahre noch 6 Minate im Kopf aber ja es sind 3 Monate.
Erstellt am 11.04.2012 um 17:41 Uhr von Pinkpanther
Regelt im übrigen Jede Gewerkschaft in ihrer Satzung für sich selbst ! nix Pauschales :-)
Erstellt am 11.04.2012 um 18:10 Uhr von Paddy
Es "soll" aber auch schon vor gekommen sein dass die Gewerkschaft von dir (mit Absprache) 3 Monatsbeiträge auf einen Schlag bekommt.......Eintrittsdatum Rückdatiert .....und dich sofort vertritt.
Erstellt am 11.04.2012 um 18:18 Uhr von peanuts
U.u. guckt man aber auch nach längst erfüllter Wartezeit in die Röhre, denn nur bezahlte Beiträge nutzen womöglich nichts ...
Erstellt am 11.04.2012 um 19:43 Uhr von gironimo
... das einfachste scheint zu sein: Die betreffende Gewerkschaft fragen.