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Gewerkschaft

R
rqwzefhu
Nov 2016 bearbeitet

ab wann tritt die gewerkschaft nach dem man mitglied geworden ist, für jemanden ein? sofort oder erst nach einer bestimmten zeit?

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Community-Antworten (7)

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streikbrecher

11.04.2012 um 17:21 Uhr

in der Regel hat man nach 6 Monaten Anspruch auf kostenfreien Rechtsschutz. Kann man aber alles in der Satzung nachlesen, man muss nur lesen WOLLEN!!!!!

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rolfo

11.04.2012 um 17:33 Uhr

@ Streikbrecher das mit dem Lesen ist wohl für manchen ein Problem, für dich wahrscheinlich auch. Die Gewerkschaften geben Rechtschutz nach 3 Monaten Mitgliedschaft und bezahlten Beiträgen. Rechtsberatung aber sofort. Man muss nur lesen wollen ;-)

S
streikbrecher

11.04.2012 um 17:49 Uhr

rolfo

OK, ich hatte von früher Eintritt Ende der 60er Jahre noch 6 Minate im Kopf aber ja es sind 3 Monate.

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Pinkpanther

11.04.2012 um 19:41 Uhr

Regelt im übrigen Jede Gewerkschaft in ihrer Satzung für sich selbst ! nix Pauschales :-)

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Paddy

11.04.2012 um 20:10 Uhr

Es "soll" aber auch schon vor gekommen sein dass die Gewerkschaft von dir (mit Absprache) 3 Monatsbeiträge auf einen Schlag bekommt.......Eintrittsdatum Rückdatiert .....und dich sofort vertritt.

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Peanuts

11.04.2012 um 20:18 Uhr

U.u. guckt man aber auch nach längst erfüllter Wartezeit in die Röhre, denn nur bezahlte Beiträge nutzen womöglich nichts ...

G
gironimo

11.04.2012 um 21:43 Uhr

... das einfachste scheint zu sein: Die betreffende Gewerkschaft fragen.

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