Habe eine Frage zum Thema ERA (Entgeltrahmenabkommen). Bin neu im BR und bei uns liegt zur Zeit folgender Fall vor.....eine Kollegin im Unternehmen ist für eine Tätigkeit der Produktmanagerin in der Stufe E7 eingruppiert. Nun hat ne andere Kollegin die bisher Vertriebsassistentin und der Gruppe E5 zugeordet war, eine gleiche Stelle angeboten bekommen nur in einem anderen Produktbereich; Tätigkeiten sind die gleichen. Nun ist meine Frage dazu...kann diese Kollegin aufgrund des Gleichbehandlungsgesetzes oder sonstigen Argumenten (welche?) auch die Stufe E7 verlangen? Wie ist das bei ERA geregelt....kann der BR einen Sprung um zwei Stuffen sprich von E5 auf E7 zustimmen wenn die Aufgaben vom Umfang her am Arbeitsplatz gleich sind oder geht das garnicht so daß die Kollegin nur auf E6 käme?

Würde mich sehr freuen wenn mir jemand dazu Auskunft geben könnte.:-) Danke!