Wird Zeitguthaben bei Filialschließung angerechnet gemäß Sozialplan?
Hallo alle zusammen,
unsere Filiale wird mitten des Monats geschlossen. Alle Kollegen werden bis Ende des Jahres unter Vergütung von der Arbeitsleistung freigestellt.
Unser Sozialplan sagt aus , Urlaubsanspruch und Zeitguthaben werden angerechnet.
Nun können die Kollegen Ihre Vertragsstunden wegen der vorzeitigen Freistellung im Dezember nicht erarbeiten und kommen also auf Minusstunden.
Da es viele Kollegen gibt , welche Mehrstunden aufgebaut haben und die nun nicht mehr abbummeln können, haben diese jetzt die Befürchtung ,dass nur der Dez.-Lohn gezahlt und das Zeitguthaben verfällt.
Für mich wäre es doch logisch das der Dezember Lohn komplett gezahlt wird und dann noch das Zeitguthaben und der Urlaubsanspruch dazu gerechnet wird. Oder sehe ich das falsch???????
Community-Antworten (1)
19.11.2007 um 11:31 Uhr
Hallo Culti,
ich verstehe das so, dass durch die Freistellung der MA das Zeitguthaben und der Urlaub verrechnet werden. Nur was in dieser Zeit nicht angerechnet werden kann, muß bezahlt werden.
MfG Angi1
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