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Dieser Beitrag ist vor 18 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Feiertagsregelung AGG gemäß?

L
Lotte
Jan 2018 bearbeitet

Hab gerade gedacht, ob ich meine Landsleute mal dazu anstacheln sollte, gegen die Diskriminierung unserer Weltanschauung zu klagen.

Nur weil wir nicht mehrheitlich katholisch sind (aber beim Reformationstag anscheinend auch nicht mehrheitlich evangelisch) bekommen wir bis zu drei freie Tage weniger als andere Bundesländer!!!

Was meint Ihr, hätten wir Erfolg?

6.257020

Community-Antworten (20)

K
Konrad

11.06.2007 um 18:39 Uhr

Fragt da die erfahrene Lotte? Ich denke da greift das AGG zu kurz, welcher der 7 Diskrimierungen soll da helfen ? Da würde mir eher das Grundgesetz an sich einfallen. Mal mit einer Verfassungsklage in Karlsruhe versuchen ? Haben sicher schon Andere probiert. Die Feiertagsregelung obliegt zum Teil den einzelnen Bundesländern. Grüße Konrad

L
Lotte

11.06.2007 um 18:49 Uhr

Hallo Konrad, § 1 AGG sagt doch Ziel des Gesetzes ist, Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen.

Ich fühle mich aufgrund der bremischen Weltanschauung und aufgrund des Mangels an Religion außerordentlich benachteiligt!!! Vor allem können nordrhein-westfälische und bayrische Gläubige viel gläubiger sein als ich ;-)))

S
sphinx

11.06.2007 um 22:31 Uhr

@ Lotte,

ich fürchte ein " entgangener Vorteil ist kein Nachteil", ;-)

zumal du wohnen/ hinziehen kannst, wohin du willst :-)

herz

LG

L
Lotte

11.06.2007 um 22:44 Uhr

Sphinx, mit dieser Begründung könnte ich auch anderen Diskriminierten sagen: Du kannst Dir ja auch eine andere Arbeit suchen. Das kann es ja nicht sein!!!

Ich will an Allerheiligen und Fronleichnam auch Traditionen pflegen können. Das ist ein Nachteil, kein entgagener Vorteil, da die Begründung, Feiertage zu haben, sich ja (m.E.) darauf bezieht, dass in einigen Bundesländer so viele Gläubige leben.

H
hans

11.06.2007 um 22:53 Uhr

@Lotte,

hier würde ich eine Petition im dtsch. Bundestag vorschlagen... Auch wenn ich zu den Bevorteilten in der Feiertagsregelung gehöre - ich zeichne gerne.

http://www.bundestag.de/ausschuesse/a02/petition/index.asp

Grüsse, Hans

L
Lotte

11.06.2007 um 23:04 Uhr

hans, und Du denkst auch, dass das AGG nicht zuständig ist?

J
JoK

11.06.2007 um 23:06 Uhr

Hallo Lotte, Du schriebst:

| Ich will an Allerheiligen und Fronleichnam auch Traditionen pflegen können. Das ist | ein Nachteil, kein entgagener Vorteil, da die Begründung, Feiertage zu haben, sich | ja (m.E.) darauf bezieht, dass in einigen Bundesländer so viele Gläubige leben.

Passt diese Anforderung auch in den Anwendungsbereich § 2 Abs. 1 AGG?

Mit kollegialen Gruessen Joachim

K
Kölner

11.06.2007 um 23:23 Uhr

@Lotte Nehmen wir mal an, Du hättest recht. Was müsste dann automatisch die Folge sein?

L
Lotte

11.06.2007 um 23:25 Uhr

Jok, unter Punkt 2?

Kölner, Du meinst, dass alle genausowenig Feiertage hätten wie wir? Aber dann könnte ich ja immer noch nicht Allerheiligen... ;-)))

J
JoK

12.06.2007 um 00:57 Uhr

Hallo Lotte, Du schriebst:

unter Punkt 2?

| 2. die Beschäftigungs- und Arbeitsbedingungen einschließlich Arbeitsentgelt und | Entlassungsbedingungen, insbesondere in individual- und kollektivrechtlichen | Vereinbarungen und Maßnahmen bei der Durchführung und Beendigung eines | Beschäftigungsverhältnisses sowie beim beruflichen Aufstieg,

Hmm, meinst Du, dass hierdurch landesrechtliche Vorschriften betroffen sind?

Mit kollegialen Gruessen Joachim

L
Lotte

12.06.2007 um 09:41 Uhr

JoK, sag mal, Lehrer haben auch einen Personalrat? ;-))

Okay, Kölner, Konrad, JoK, Hans, also gilt hier wohl der Art. 80 des GG. Und darauf basierend das BreFtG. Um ein Gesetz zu ändern, welches gegen das AGG verstösst, hätte man wahrscheinlich die von Euch schon aufgezeigten Möglichkeiten. Also, wenn ich hier nicht mehr poste, dann wisst Ihr ja mit was ich beschäftigt bin. ;-)))

U
UnwissenderBR

12.06.2007 um 10:27 Uhr

@lotte Bremen ist an diesem Punkt nicht allein! Alle Unterstützung, die du aus Niedersachsen brauchst, wirst du bekommen! Viele Grüße UnwissenderBR

B
Bergmann

12.06.2007 um 11:37 Uhr

Habt ihr euch mal gefragt , warum die Kirchen noch keinen Prozeß angestrebt haben ??

Bekommen sie mehr Mitglieder , wenn es mehr kirchliche Feiertage gibt ??

Warum strebt den Bremen nicht einen "Bremenfeiertag " an, z.B. mein Geburtstag !! ;-)))

Bedenken sollte man bei der Argumentation auch --die Bundesländer mit den meisten Feiertage haben auch das höchste Bruttosozialprodukt !!! Also zur Erhöhung des BSP brauchen wir mehr Feiertage !!!

S
sphinx

12.06.2007 um 12:24 Uhr

@ Bergmann,

du meinst "Bruttonationaleinkommen"..

und "...z.B. mein Geburtstag !!..."

  • Volkstrauertag haben wir schon ;-)

wenn auch als staatlichen Gedenktag. :-)

By the Way ..wir wärs mit Rosenmontag als st. Feiertag?

SLG

P
pirat

12.06.2007 um 16:47 Uhr

@lotte, hier sind einige Fest und Gedenktage:

3 Königsfest Maria Lichtmess Blasius Tag Valentinstag Rosenmontag Fastnacht Aschermittwoch Josefitag Maria Verkündigung Europatag Muttertag Die Eisheiligen Fronleichnam Siebenschläfer Friedensfest Mariä Himmelfahrt Erntedankfest Kirchweih Reformationstag Halloween Allerheiligen Allerseelen Volkstrauertag Hubertustag Leonharditag Martinstag Buß- und Bettag Totensonntag Kathreinstag

  1. Adventssonntag Nikolaus Mariä Empfängnis St. Luziatag Thomastag Stephanitag Silvester Es ist wirklich alles soooooooooo ungerecht verteilt! Kannst dir einen wünschen., und ab mit der Petition nach Berlin. LG pirat
S
SSGG

12.06.2007 um 18:02 Uhr

und was ist mit Mariä Heimsuchung?...(was issen dat überhaupt?)

P
pirat

12.06.2007 um 20:25 Uhr

@SSGG, Mariä Heimsuchung, Maria macht sich auf den Weg, um ihre Verwandte Elisabet zu besuchen (daher „Heimsuchung“) dat is, wenn sich zwee besuche.und eene davon heest Maria. Alles klaro!

J
JoK

12.06.2007 um 20:38 Uhr

Hallo Lotte, Du schriebst:

JoK, sag mal, Lehrer haben auch einen Personalrat? ;-))

Natuerlich siehe z.B : http://www.hessenrecht.hessen.de/gesetze/32_oeffentlicher_dienst/326-9-hpvg/paragraphen/para91.htm ;->

Dunkel ist der Sinn Deiner Frage ...

Mit kollegialen Gruessen Joachim

L
Lotte

13.06.2007 um 00:35 Uhr

JoK, na ja, als ich Deine rhetorische Frage las.... ich überlegte halt, wer alles einen PR hat und kam dann recht schnell auf die Lösung. ;-))) ebenfalls kollegiale Grüße

S
SSGG

13.06.2007 um 11:05 Uhr

Danke pirat, für die Erklärung, ich assoziierte dies mit einem Schicksalschlag...:-)

Da wir ja alle so tolerant sind, noch was für die Petition und Hamburg ist auch dabei!

C S D

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