Erstellt am 11.10.2022 um 17:33 Uhr von celestro
Und wieso bleibt man dann nicht einfach 5 Minuten länger weg? Was passiert, wenn sich jemand überhaupt nicht ausstempelt?
Gibt es einen Betriebsrat?
Erstellt am 11.10.2022 um 17:46 Uhr von Andehrs
1. das ist nicht worum es geht. :)
2. wenn man sich nicht ausstempelt werden die 30 min abezogen bei 8 std arbeitstag
3. ja der scheint die situation inhaltlich nicht richtig zu verstehen.
Es geht darum das einem nicht 40 min abgezogen werden können wenn man in der Realität nur 30 min pause gemacht hat. Die differenz in diesem beispiel von 10min ist unterschlagung von arbeitszeit
Erstellt am 11.10.2022 um 18:08 Uhr von Dummerhund
Der AG handelt hier nur korrekt.
Mal etwas aus dem Arbeitsrecht.
"Arbeitspausen müssen nicht unbedingt am Stück von Arbeitnehmern wahrgenommen werden. Stimmt der Betriebsrat zu, können sie auch in kleinere Pausen über den Arbeitstag verteilt werden. Dabei ist jedoch zu beachten, dass Arbeitsunterbrechungen von weniger als 15 Minuten nicht als Pause, sondern als reguläre Arbeitszeit gelten. Verzichten Arbeitnehmer freiwillig auf ihre Pausen, so dürfen diese dennoch nicht als bezahlte Arbeitszeit gerechnet werden.
Werden diese Regelungen nicht beachtet, können diese unter anderem mit hohen Bußgeldern geahndet werden. Diese liegen im Straffall bundesweit bei 50 Euro bis mehrere Tausend Euro."
Erstellt am 11.10.2022 um 18:14 Uhr von RudiRadeberger
"Die differenz in diesem beispiel von 10min ist unterschlagung von Arbeitszeit"
Ich würde den Ball da eher flach halten. Du verstößt gegen das Arbeitszeitgesetz und kannst mit arbeitsrechtlichen Konsequenzen rechnen, wenn der AG Ernst macht. Er ist angehalten, darauf hinzuwirken, dass du die gesetzlich vorgeschriebenen Pausen einhältst.
Erst recht dann, wenn die Verpflichtung zu mind. 30 Minuten Pause im AV oder einer Betriebsanweisung verankert ist.
Falls das jetzt wieder "nicht das ist, worum es geht" - darfst du gern einen FA für Arbeitsrecht konsultieren. Ich vermute jedoch, er wird dir neben einer Rechnung aber eine ähnliche Antwort präsentieren.
Ansonsten siehe celestro: häng einfach 5 Minuten dran...
Erstellt am 11.10.2022 um 18:15 Uhr von andehrs
Danke für diese an sich erstmal informative aussage.
Einen teil verstehe ich hierbei nicht, wieso handelt der AG richtig. Die realtität ist 11:50-12:20 pause gemacht. Daraus werden aber 40 min gemacht.
Wenn eine Arbeitsunterbrechung von weniger als 15 minuten als Arbeitszeit zählt dürfte es ja nicht sein das sie zur Pause dazu gerechnet wird. Das wird hier aber gemacht.
Erstellt am 11.10.2022 um 18:18 Uhr von andehrs
Moin Rudi,
Ich verstoße ja gegen nichts da ich ja 30 min Pause mache. Nur leider wird die ausgestempelte Zeit nicht von den 30min Pause abgezogen.
Erstellt am 11.10.2022 um 18:32 Uhr von Dummerhund
"Einen teil verstehe ich hierbei nicht, wieso handelt der AG richtig. Die realtität ist 11:50-12:20 pause gemacht. Daraus werden aber 40 min gemacht."
Dann könnte es schon sein das der AG da schummelt.
Ich vermute aber jetz mal das das Zeiterfassungssystem so geschaltet ist das es im 15 min Modus arbeitet. Heisst, stempelst du um 11:50 Uhr rechnet die Stempeluhr automatisch ab 11:45 Uhr. Am Ende geht es genau umgekehrt. Stempelst du um 12:20 Uhr rechnet das System bis 12:30 Uhr. Dann kommst du auf die fehlenden 15 min ......obwohl irgendwie passt das ja mit den 40 min nicht, denn es müssten dann ja 45 min sein.
Was sagt denn der AG das so ist?
Habt ihr einen BR der sich darum kümmern könnte?
Erstellt am 11.10.2022 um 18:47 Uhr von andehrs
Moin Dummerhund,
danke das ist genau der Punkt das Zeiterfassungssystem spiegelt nicht die Realität wieder wodurch 10 min mehr pause berechnet werden als in der Realität gemacht werden. Das System rechnet aber tatsächlich minuten genau ab, also nicht 11:50=11:45.
Rechnung des Systems
7:30-11:50 = 4:20std arbeit
12:00-16:30= 4:00 std arbeit
Saldo 8:20 std
Und ich hoffe wir sind uns einig wenn man von 7:30-16:30 arbeitet und in der realität 30 min Pause macht das ich eine halbe überstunde aufbaue und nicht nur 20 min.
Der AG scheint bisher der Logik leider nicht folgen zu können. Unseren BR habe ich das ganze erklärt und der versucht es jetzt mit unserem anwalt zu klären. Hatte nur gedacht das es hier vielleicht jemanden gibt der sowas schon mal hatte
Erstellt am 11.10.2022 um 20:25 Uhr von Relfe
@andehrs
ich lese bei Dir folgendes: "Unser Arbeitgeber tut das ganze als Kaffeepause ab wie aber mit Pausen von unter 15 min. umzugehen muss in einer Betriebsvereinbarung etc. festgehalten sein ansonsten ist es Arbeitszeit oder nicht? "
und hier hast Du einen Gedankenfehler - es gibt keine gesetzlichen Kurzpausen.
Per Gesetz ist eine Pause die Zeit zwischen den Arbeitszeiten, also die Zeiten in der nicht gearbeitet wird.
Die von dir erwähnten Kurzpausen sind nur dann Arbeitszeit, wenn das im AV oder TV ggf. BV so vereinbahrt ist.
--> deine o.g. Frage ist also "oder nicht"
wenn Du 10 Minuten Pause machst und ihr habt keine "Kurzpausenvereinbarung" dann handelt dein AG korrekt wenn er das als Pause den 30 Minuten dazuschlägt.
https://www.arbeitsrechte.de/bezahlte-pausen/
die Rechnung vom Anwalt wird hoffentlich vom AG anerkannt und bezahlt.
Erstellt am 11.10.2022 um 20:41 Uhr von Dummerhund
von andehrs
Deine letzte Antwort gibt ja nun wieder was ganz anderes her. Ich bin aufgrund dessen ganz bei Relfe.
Erstellt am 11.10.2022 um 20:54 Uhr von andehrs
Ich danke für die Bemühung nur leider scheint es mir nicht möglich zu sein das Problem schriftlich so zu schildern das es verstanden wird. Sobald ich die Sache mit dem BR Richtig gerückt habe teile ich das Ergebnis mit.
@Relfe
Leider Widerspricht dein Link deiner Aussage
Dabei gilt, dass die Pausen auch in verschiedene Zeitabschnitte unterteilt werden können. Diese sollten jedoch mindesten 15 Minuten dauern, da sie sonst nicht als Ruhepause gelten, sondern als reguläre Arbeitszeit.
Und du schreibst
Die von dir erwähnten Kurzpausen sind nur dann Arbeitszeit, wenn das im Av oder TV ggf. BV so vereinbart ist.
Erstellt am 12.10.2022 um 08:01 Uhr von nicht brauchen
Diese sollten 15 Minuten dauern ist falsch. Diese müssen 15 Minuten dauern dass es als Pause gilt.
Zuerst müsste man mal das System kennen, dass hier greift. Meiner Meinung nach merkt das System, dass man 10 Minuten Pause gemacht hat. Dies ist weniger als 15 Minuten. Daher zieht das System die 30 Minuten ab, da die Pause zu machen ist. Die 10Minuten kann das System daher nicht anrechnen (aufgrund des Gesetzes).
Wenn ich jetzt ausstemple und 15 Minuten Pause mache, rechnet das System dann mir nur noch 15 Minuten Pause (die zu nehmen ist) ab?
Wenn ich gar nicht ausstemple, dann ist automatisch ne halbe Stunde Pause abgezogen.
Erstellt am 12.10.2022 um 08:08 Uhr von xyz68
Verstehe ich das richtig? Die Mittagspause wird nicht ausgestochen, Kurzpausen müssen aber ausgestempelt werden? Dann muss es eine Regelung für die Arbeitsunterbrechungen geben. Wenn es sich bei den Arbeitsunterbrechungen um Raucherpausen handelt und der Arbeitgeber sagt, die zahlt er nicht, darum muss man ausstechen. dann hilft nur, die Pause auf mindestens 15 Minuten auszuweiten.
Gibt es bei euch festgelegte Pausenzeiten, so sind diese einzuhalten. Und Nein, ich kann keine gesetzliche Pause in Blöcke von unter 15 Minuten aufteilen und erwarten, dass der Arbeitgeber diese bezahlt. Die Arbeitsunterbrechungen sind kurze Zeiten, in denen du nicht arbeiten kannst, weil zum Beispiel, die Maschine steht etc. und du nicht arbeiten kannst, nicht ich gehe eine Tasse Kaffee trinken. Damit dieses "Kaffeetrinken" als zu bezahlende Arbeitsunterbrechung zählt, muss es entsprechend geregelt sein. "Kaffeetrinken" definiere ich jetzt mal so: ich gehe mir einen Kaffee holen und setze mich gemütlich hin und trinke in Ruhe, ohne weiter zu arbeiten, meinen Kaffee - sonst würde ich ja nicht dafür ausstechen- oder?
Erstellt am 12.10.2022 um 09:13 Uhr von wdliss
Ich versuchs mal zu schildern wie ich es verstanden habe:
Der Kollege macht 30 Minuten Pause: von 11:50 Uhr bis 12:20 Uhr.
In dieser Zeit begiebt er sich 10 Minuten nach außerhalb der Firma: 11:50 bis 12:00. Diese Zeit stempelt er sich (wie vermutlich vorgeschrieben) aus. Um 12 Uhr ist er wieder zurück und macht die letzten 20 Minuten Pause in der Firma.
Abegerechnet werden jetzt aber 40 Minuten Pause: 30 Minuten Standard + die 10 Minuten Abwesenheit, die aber leider nicht der Pause zugerechnet werden.
Somit: Alle gesetzlichen Standards sind erfüllt. das Problem ist einzig und allein die Abrechnung als solche.
Erstellt am 12.10.2022 um 10:07 Uhr von andehrs
@wdliss
Vielen Dank genau so ist es gemeint. Ich habe das ganze unserem BR nochmal mit dem Hinweis mitgeteilt das es nur darum geht das die Realität leider gerade nicht dargestellt werden kann. Das Einstempeln sobald man wieder zurück ist, ist in soweit wichtig das man zu häufig durch die Arbeit abgelenkt ist und es sehr häufig vergessen wird sich wieder Einzustempeln.
Erstellt am 12.10.2022 um 10:14 Uhr von celestro
Wo sind denn die Stempeluhren? Ist es so ein "Problem" sich beim Zurückkommen nicht direkt einzustempeln, sondern erst wenn die Pause rum ist?
Also mal ganz davon abgesehen, das es eigentlich kein Problem sein sollte, das System derart zu programmieren, das es Ausstempelungen von unter 30 Minuten am Ende des Tages mit maximal 30 Minuten abrechnet.
Erstellt am 12.10.2022 um 10:20 Uhr von andehrs
Dadurch das die Stempeluhren sich in einem anderen Flur befinden gerät es in der Realität sehr häufig in Vergessenheit. Wenn ein Kollege/in auf einen zu kommt und kurz Unterstützung braucht bei etwas ist es meist schon drum geschehen. Aber das möchte ich nicht zu sehr thematisieren. :)
Und das system dementsprechend anzupassen sehe ich auch als keine Schwierigkeit nur die bis jetzt „unterschlagende“ Zeit zurück zu bekommen scheint wohl noch nicht so wahrgenommen zu werden.
Erstellt am 12.10.2022 um 10:35 Uhr von moreno
andehrs um deine Frage wirklich beantworten zu können muss man den genauen Wortlaut zu Euren BVs Arbeitszeit kennen! Im Moment sehe ich Deinen Chef im Recht wenn er die halbe Stunde ab 12.00 Uhr als Pause fest vorgibt ist er nicht verpflichtet Dir die Zeit zu bezahlen. Aber wie gesagt man muss die betrieblichen Vereinbarungen wissen.
Erstellt am 12.10.2022 um 10:42 Uhr von celestro
"andehrs um deine Frage wirklich beantworten zu können muss man den genauen Wortlaut zu Euren BVs Arbeitszeit kennen!"
Nein, sehe ich absolut nicht.
"Im Moment sehe ich Deinen Chef im Recht wenn er die halbe Stunde ab 12.00 Uhr als Pause fest vorgibt ist er nicht verpflichtet Dir die Zeit zu bezahlen. Aber wie gesagt man muss die betrieblichen Vereinbarungen wissen."
Woher nimmt Du denn die Idee, die Pause sei ab 12 Uhr vorgeschrieben? Ich denke, Du hast den "springenden Punkt" noch immer nicht verstanden.
andehrs macht eine halbe Stunde Mittagspause. Das diese nicht bezahlt wird, ist völlig in Ordnung.
Jetzt gibt es 3 Varianten:
1.) er bleibt in der Firma ... das System sieht keine Zeitstempelung und zieht am Ende des Tages 30 Minuten für die Mittagspause ab. Alles gut!
2.) er verlässt die Firma für 30 Minuten ... das System sieht 30 Minuten Zeitstempelung und zieht am Ende des Tages 30 Minuten für die Mittagspause ab. Alles gut!
und dann den Fall, um den es hier geht:
3.) er verlässt die Firma für 14 Minuten und macht noch weitere 16 Minuten innerhalb der Firma Pause ... das System sieht 14 Minuten Zeitstempelung und zieht am Ende des Tages 44 Minuten für die Mittagspause ab.
Ich hoffe mal das wir uns einig sind, dass das in keiner Weise in Ordnung ist. Und ich sehe auch nicht, wieso wir dann den Wortlaut der BV brauchen.
Erstellt am 12.10.2022 um 10:48 Uhr von andehrs
@moreno
Es gibt solche Vorgaben nicht, ansonsten wäre mir die Sachlage von Anfang an klar gewesen. Die Grundlage hierfür bildet nach BV das Arbeitszeitgesetz und das wird ja eingehalten.
@celestro
ich weiß nicht woher es kommt aber es gibt keine vorgegeben Pflicht zeit wann die pause zu nehmen ist.@wdliss hat es einmal richtig dargestellt wie die Situation ist.
Alle besonderheiten die man sich jetzt noch dazu denken kann existieren nicht
Erstellt am 12.10.2022 um 10:52 Uhr von moreno
Na Celestro wie willst Du beurteilen ob Andehrs berechtigt ist um 11.50 in die Pause zu gehen wenn die BVs nicht kennst?
Hast Du wieder in Deine vertrübte Glaskugel geschaut?
Erstellt am 12.10.2022 um 10:56 Uhr von moreno
andehrs wenn der AG die Pause vorgibt ab 12.00 Uhr bis 12.30 und Du um 11.50 abstempelst dann muss er Dir aber nicht genehmigen, dass Du Deine Pause schon um 12.20 beendest! Und ob jemand frühzeitig anstempelt weil er sonst Angst hat dies zu vergessen ist auch nicht das Problem vom AG.
Erstellt am 12.10.2022 um 11:01 Uhr von andehrs
@moreno
Nochmals in aller deutlichkeit die Pausenzeiten sind nicht vom AG vorgegeben. Wir können frei entscheiden wann wir unsere Pause machen.
Erstellt am 12.10.2022 um 11:05 Uhr von celestro
"Na Celestro wie willst Du beurteilen ob Andehrs berechtigt ist um 11.50 in die Pause zu gehen wenn die BVs nicht kennst? Hast Du wieder in Deine vertrübte Glaskugel geschaut?"
Wer schaut hier denn bitte in die Glaskugel? Du oder ich?
Ich nehme das, was der TE schreibt und fange nicht an herumzuphantasieren, das es ja vielleicht eine Pflicht zur Pause von 12-12:30 geben könnte.
Erstellt am 12.10.2022 um 11:07 Uhr von andehrs
@celestro
Bei dir ist es genau beispiel 3 wo es nicht in ordnung ist 44 minuten pause abzuziehen.
Erstellt am 12.10.2022 um 11:08 Uhr von moreno
Nochmals in aller Deutlichkeit die Pausenzeiten sind nicht vom AG vorgegeben. Wir können frei entscheiden wann wir unsere Pause machen....Okay das war was ich wissen wollte vielleicht auch überlesen. Dann bin ich bei Dir, dass Du Deine Zeit einfordern kannst.
Erstellt am 12.10.2022 um 11:12 Uhr von andehrs
Alles klar, danke für die Bemühungen aller beteiligten und für die Ausdauer bis mein Vorfall richtig dargestellt worden ist. Die Zusammenfassung von wdliss und celestros Beispiel 3 spiegeln es am besten wieder. Ich teile das Ergebnis unseres BR mit sobald ich was dazu gehört habe.
Erstellt am 12.10.2022 um 11:34 Uhr von Kjarrigan
Pause = mind. 15 Min. um lt Arbeitszeitgesetz als Pause anerkannt zu sein
Arbeitsunterbrechung = Unterbrechung < 15 Min für z.B. Rauchen, Verlassen des Betriebsgeländes
Um die gesetzlichen Vorgaben zu erfüllen, müssen eben 30 Min Paus gemacht werden.
Entweder am Stück oder 2 x 15 Min.
Wenn du halt eine Arbeitsunterbrechung direkt vor der Pause nimmst - erkennt das System eben nicht das diese beiden Dinge (Arbeitsunterbrechung + Pause) zusammenzufassen sind.
Da kann man jetzt lange hin und herum diskutieren oder eben sein Konsequenz ziehen und die Arbeitsunterbrechung auf > 15 Min ausdehnen (am besten erst um 12:20 stempeln (wenn man um 11:50 kurz den Betrieb verlsst)
oder akzeptieren dass man 10 Arbeitsunterbrechung und 30 Min Pause hat.
Kannst ja auch mal den Wortlaut der BV zu den Pausen posten, damit man sich ein Bild davon machen kann was der AG mit dem BR vereinbart hat.
Erstellt am 12.10.2022 um 13:10 Uhr von celestro
@Kjarrigan
Nochmal ... er macht einfach seine 30 Minuten Pause. Er stempelt beim Verlassen der Firma "Gehen" und wenn er zurückkommt "Kommen". Das Problem ist nur, dass das System das bei Zeiträumen < 15 Minuten nicht als Pause betrachtet und am Ende dann hingeht und "sieht":
es wurde keine Pause gemacht ... ich ziehe jetzt 30 Minuten ab. Und die 14 Minuten, die "andehrs" nicht im Werk war "obendrauf" (was aber nicht korrekt ist). Aus Gründen der Handhabung kommt nicht in Frage, nach 29 Minuten zum Terminal zu gehen und dann erst Kommen zu stempeln.
Es gibt also KEINE Arbeitsunterbrechung vor der Pause. Es gibt nur die Pause.
Erstellt am 12.10.2022 um 15:27 Uhr von Dummerhund
Ich bin da ganz bei Kjarrigan.
Kann mich noch so schemenhaft an die BV Zeiterfassung Erinnern die wir vor tausenden von Jahren abgeschlossen hatten. Dank der TBS Hessen konnten wir dann auch mal die einzelnen Masken im System sehen. Gedanklich und vom Menschenverstand hat celestro nicht unrecht, nur sieht die Schaltung im System der Zeiterfassung das anders. Stempelt man um 11:50 UHR gehen und um 12:00 UHR kommen und macht dann noch 20 min Pause die nicht gestempelt werden muss, dann rechnet das System das nicht zusammenhängend als 30 min Pause. Also wird hier davon ausgegangen das ab 12:00 Uhr noch mal 30 min Pause in der Abrechnungsstelle gerechnet wird.
Mich würde auch mal interessieren warum der TE hier 10 min stempelt und nicht einfach um 12:00 Uhr seine 30 min Pause antritt.
Erstellt am 12.10.2022 um 15:39 Uhr von moreno
Mich würde auch mal interessieren warum der TE hier 10 min stempelt und nicht einfach um 12:00 Uhr seine 30 min Pause antritt. Zitat Dummerhund
Da ist die Schlange beim Bäcker kürzer ;-)
Was ich oft erlebe ist, dass sich viele AN aufregen und wenn man dann die BV sichtet doch der AG im recht ist.
Sollte Andrehs aber Recht haben, dass er seine Pausenzeit frei wählen kann dann steht ihm die Zeit zu und der AG müsste die Stechuhr anders einstellen.
Erstellt am 12.10.2022 um 15:48 Uhr von Dummerhund
"Sollte Andrehs aber Recht haben, dass er seine Pausenzeit frei wählen kann dann steht ihm die Zeit zu und der AG müsste die Stechuhr anders einstellen."
Was dann dazu führen könnte das jede Pause Minutengenau gestempelt werden müsste. Denn wenn ich das ganze jetzt so richtig verstanden habe braucht die 30 min Mittagspause bisher nicht gestempelt werden.
Erstellt am 12.10.2022 um 15:55 Uhr von moreno
Naja Dummerhund wenn ich als AG sage ihr könnt die Pause machen wann ihr wollt aber um 12.00 Uhr wird ne halbe Stunde abgezogen ist dies doch wohl auch Käse!
Erstellt am 12.10.2022 um 16:06 Uhr von Dummerhund
Eigentlich ja, aber man sieht ja wohin es führt. Die Abrechnungsstelle sieht nur das 10 min Arbeitszeitunterbrechung war und rechnet dann aber noch 30 min allgemeine Pause. Von daher macht die Abrechnungsstelle alles richtig. Sie können doch jetzt nicht täglich jeden MA einzeln hinterher laufen und fragen wie war das denn da und dort.
Erstellt am 12.10.2022 um 16:51 Uhr von celestro
"Mich würde auch mal interessieren warum der TE hier 10 min stempelt und nicht einfach um 12:00 Uhr seine 30 min Pause antritt."
Beispiele:
1.) AN geht zur Apotheke ... er muss beim Verlassen der Firma "Ausstempeln", weil er sonst eine Abmahnung bekommt. Er ist nach 10 Minuten wieder am Tor. Jetzt könnte mna natürlich sagen "warte doch noch 5 Minuten und gehe dann rein". Aber a) warum sollte sich der AN bei Wind und Wetter dahin stellen und diese 5 Minuten abwarten? und b) vielleicht will der AN ja noch im Büro seine Stulle essen. Und das nicht in 5 Minuten, sondern in soviel Zeit, wie er nach der Rückkehr noch übrig hat?
2.) AN fährt zur Pommesbude. Er hat telefonisch bestellt und holt sein Essen nur ab. Dann ist man mit gleicher Begründung wie oben auch ganz schnell wieder bei "wieso soll der AN hier dumme Klimmzüge machen, wenn der AG nur was an der Zeiterfassung umstellen müsste"?
Oder was macht man, wenn die ganze Abteilung Döner bestellt und der "Holer" ist nach 8 Minuten wieder da? Soll er dann 7 Minuten blöd am Tor stehen und die Döner werden weiter kalt und pappig, nur weil das System "dumm" ist?
P.S. und jetzt bitte nicht kommen mit "die Uhren sind laut Aussage des TE aber nicht am Werkstor, sondern im Flur". Denn es sind ja nur Beispiele.
@andehrs
Du bist aber sicher, dass das System bei 16 Minuten Pause am Ende des Tages auch nur 30 Minuten (und nicht 46 Minuten) abzieht? Weil damit wäre dann auf jeden Fall belegt, das die Zeiterfassung das durchaus korrekt verarbeiten könnte.
Erstellt am 12.10.2022 um 18:29 Uhr von Dummerhund
@celestro
Du hast im Prinzip recht...und wenn er sich ne Pizza in Nizza holt, wäre das erst einmal unerheblich.
Beim Durchlesen der ganzen Threads denke ich mal hat er sich die Antwort auch schon selbst gegeben und unterstützt meine Antwort von 15:27 Uhr.
TE schrieb oben "2. wenn man sich nicht ausstempelt werden die 30 min abezogen bei 8 std arbeitstag"
Weiter unten schreibt er " Das System rechnet aber tatsächlich minuten genau ab"
In den 10 min GEHEN/KOMMEN sieht das System und auch die Perso eine Arbeitszeitunterbrechen. Da die eigentlich 30 min Pause nicht gestempelt wird wird diese automatisch abgezogen. Dazu ist der AG sogar verpflichtet. Nach dem Sachverhalt handelt der AG also vollkommen korrekt. Würde ich ein Wirtschaftsunternehmen leiten würde ich diese 10 min Brötchen holen auch nicht bezahlen. Man rechne mal wenn man 500 MA hat und nur 1 Drittel machen das täglich.
Erstellt am 12.10.2022 um 18:48 Uhr von andehrs
Erstellt am 12.10.2022 um 11:12 Uhr von andehrs
Alles klar, danke für die Bemühungen aller beteiligten und für die Ausdauer bis mein Vorfall richtig dargestellt worden ist. Die Zusammenfassung von wdliss und celestros Beispiel 3 spiegeln es am besten wieder. Ich teile das Ergebnis unseres BR mit sobald ich was dazu gehört habe.
Dieser Kommentar spiegelt wieder welche Kommentare es verstanden haben.
Danke an die Mitwirkenden
Erstellt am 12.10.2022 um 21:27 Uhr von celestro
@Dummerhund
Du bist also der Meinung, der MA sei selbst schuld und sollte einfach "besser" stempeln? Also ich sehe hier erst einmal das Mitbestimmungsrecht des BR berührt. Denn es wird ja eine digitale Zeiterfassung betrieben und wie das System operiert ... da hat der BR doch wohl ein Wörtchen mitzureden, oder?
Erstellt am 13.10.2022 um 15:37 Uhr von Dummerhund
@moreno
Eigentlich wollte ich wegen der letzten Antwort des TE hier nix mehr dazu schreiben, aber ich will dein Tweet dennoch beantworten.
Sicherlich war es von andehrs so nicht gewollt, aber unterm Strich trägt ihm eine gewisse Schuld.
Es gibt auch bestimmt keine zwei Meinungen darüber das der BR bei Zeiterfassung in der Mitbestimmung ist. Diese sollte aber ausgeübt werden wenn eine Zeiterfassung eingeführt wird. Es stellt sich hier doch auch die Frage, warum funktioniert es bei einigen MA und bei anderen nicht in der Vergangenheit?
Ich bin auch der Meinung das der BR hier versuchen sich für die MA ei zu setzen. Ich glaube aber nicht das er aus der Vergangenheit etwas finanziell positives erreichen wird. Also kann er nur für die Zukunft etwas zusammen mit dem AG, in Form einer BV, regeln. Macht er dies nicht wird das selbe Szenario sich wohl in der Zukunft noch öfters ergeben.
Erstellt am 13.10.2022 um 15:47 Uhr von moreno
Dummerhund ich sehe keine Schuld beim Andehrs wenn er frei ist in der Entscheidung wie er seine Mittagspause nimmt hat der AG die verdammte Pflicht auch seine Stempeluhr danach einzurichten. Ist alles möglich. Und natürlich kann man diese zu Unrecht abgezogene Zeit auch innerhalb der Ausschlussfrist wieder einfordern.
Erstellt am 13.10.2022 um 17:26 Uhr von celestro
@moreno
Absolute Zustimmung zu Deinem letzten Beitrag. Irgendwie klingt die letzte Nachricht von DummerHund aber eher nach einer Antwort auf meinen Beitrag. Auch wenn da "@moreno" steht.
Erstellt am 13.10.2022 um 17:48 Uhr von andehrs
So die situation hat sich heute aufgeklärt. Nach eine gründlichen Sichtung aller Dokumente durch den Anwalt wurde ein nebensatz gefunden wo drin steht das jede Pause unter 15 min nicht von der „Zwangspause“(30min) abgezogen wird. Leider hat niemand aller beteiligten diesen nebensatz in einer Anleitung zum Zeiterfassungssystem für die Mitarbeitenden in den Letzten 1 1/2 wochen gefunden. Dementsprechend hat natürlich auch keiner irgendwelche Ansprüche etwas zurück zu fordern. Trotzdem habe ich nochmal darauf hingewiesen das so etwas deutlich klarer in den Vodergrund rücken sollte damit so eine diskussion nicht noch mal vorkommt.
Erstellt am 13.10.2022 um 18:20 Uhr von celestro
Was meint denn der Anwalt zu diesem Satz? Vor allem, hast Du doch gesagt, das Du keine 14 Minuten Pause machst, sondern 30 Minuten?
Also bist Du jetzt selbst schuld, wenn Du so "dumm" stempelst und wirst es in Zukunft so machen, das Du keinen Nachteil deshalb hast?
Erstellt am 13.10.2022 um 18:48 Uhr von andehr
Der anwalt dagt dazu unwissenheit schützt vor „strafe“ nicht. Ich mach meine Pause aber durch den satz wird mitgeteilt das unter 15 min buchen nicht zur pause zählt und somit ist die information vorhanden. Sie steht nur leider wenig present da. Das wird aber geändert
Erstellt am 13.10.2022 um 19:06 Uhr von Dummerhund
"Absolute Zustimmung zu Deinem letzten Beitrag. Irgendwie klingt die letzte Nachricht von DummerHund aber eher nach einer Antwort auf meinen Beitrag. Auch wenn da "@moreno" steht."
Richtig celestro, sollte an dich gerichtet sein. Sorry moreno.
Nachtrag.
Dann ist es ja letztendlich doch so gekommen wie ich Vermutet habe und der TE weiß in Zukunft wie er es nun Richtiger machen kann.
Erstellt am 14.10.2022 um 00:42 Uhr von celestro
"Ich mach meine Pause aber durch den satz wird mitgeteilt das unter 15 min buchen nicht zur pause zählt und somit ist die information vorhanden. Sie steht nur leider wenig present da."
Laut Deiner Aussage galt:
"Leider hat niemand aller beteiligten diesen nebensatz in einer Anleitung zum Zeiterfassungssystem für die Mitarbeitenden in den Letzten 1 1/2 wochen gefunden."
Woher sollen denn die AN eine solche Information kennen? Und wenn der AN die Info nicht kennt, hat er Pech gehabt? Klingt mir eher nicht sonderlich plausibel.
Aber gut ... die Information wird jetzt deutlicher verteilt und Du stempelst ab sofort richtig und damit ist das Problem erst einmal beseitigt.
Erstellt am 14.10.2022 um 02:13 Uhr von Dummerhund
Ich hingegen würde noch einen Schritt weiter gehen und mir genau hinterfragen, das wenn ich um 11:45 Uhr gehen und um 12:00 Uhr kommen stempel und dann noch bis 12:15 Uhr ungestempelt 15 min Pause mache dies als die gesetzliche 30 min Pause zählt. Nicht das es passiert das man die gestempelte Zeit nicht zur gesetzlichen Pause zählt und es fehlen am Ende doch noch 15 min.
Erstellt am 14.10.2022 um 10:01 Uhr von celestro
auf jeden Fall klären, ja.
Erstellt am 14.10.2022 um 10:18 Uhr von andehrs
Ab 15 min wird alles von der pause von 30 min abgezogen
Erstellt am 14.10.2022 um 10:38 Uhr von Dummerhund
Dann sollte die Sache ja insoweit abschließend geklärt sein.