Hallo zusammen,
gibt es für folgende Behauptung einen rechtlichen Hintergrund (Urteile,Gesetze)?

"Die für BR-Tätigkeit außerhalb der Arbeitszeit aufgewendete Zeit ist wie Arbeitszeit zu behandeln.
Sie ist auf die gesetzliche oder tarifliche regelmäßige Arbeitszeit anzurechnen. Hat z. B. ein in der
Spätschicht arbeitendes BR-Mitglied vor Schichtbeginn eine vierstündige BR-Tätigkeit ausgeübt,
ist es – falls seine normale Arbeitszeit täglich acht Stunden beträgt – grundsätzlich nur noch verpflichtet,
in der Spätschicht weitere vier Stunden zu arbeiten. Ein weiterer Freizeitausgleich braucht dann nicht gewährt zu werden."