Erstellt am 20.04.2015 um 13:25 Uhr von Dezibel
Ich verstehe kein Wort.
Du willst NACH Deiner Schicht die Freistellung in Anspruch nehmen? Nach der Schicht ist Feierabend, falls Du das noch nicht gemerkt hast.
Freistellung bedeutet nicht, dass Du DANACH etwas tun kannst sondern STATTDESSEN.
Du bist von der Erbringung Deiner Arbeitsleistung freigestellt.
> Für mich und (we ich hoffe) auch meine Kollegen wäre es wohl am besten,
> wenn ich als BR-Mitglied weiterhin wie bisher in meiner Teilzeitschicht arbeite
> um dort vor Ort alles mitzukriegen ...
Nein, Du arbeitest dann nicht mehr.
> ... und meiner freigestellten BR-Tätigkeit vor und/oder nach dieser Schicht ausübe.
Was soll das denn dann für eine Freistellung sein?
Erstellt am 20.04.2015 um 14:46 Uhr von stehipp
Sehe ich genauso. Wenn Du dich freistellen läßt, dann wird diese Zeit von deiner Schichtzeit "abgezogen".
Denkbar wäre z.B., halbe Schicht und danach halbe Arbeitszeit als freigestellter BR.
Wie sich das in der realen Arbeitswelt umsetzen läßt, muss natürlich geklärt werden.
Erstellt am 21.04.2015 um 06:34 Uhr von Dezibel
> ... die Verteilung der 2 voll freigestellten Mitglieder ...
Volle Freistellung! Da ist nichts mit halbe Zeit arbeiten und halb BR. Du hast dich die ganze Zeit um BR zu kümmern, und glaube mir, das ist doppelt nötig, wenn Du eh nur halbtags da bist.
Erstellt am 21.04.2015 um 06:54 Uhr von waschwisch
Legt halt Termine für Sprechstunden fest
Erstellt am 21.04.2015 um 07:24 Uhr von Hoppel
Mir scheint, dass man hier erstmal klären sollte, was @benderbender überhaupt unter einer Vollfreistellung versteht.
@benderbender
Der Freistellungsanspruch gem. § 38 BetrVG bezieht sich auf eine Vollzeitbeschäftigung und zwar in dem Rahmen, der im Betrieb überwiegend Vollzeit gearbeitet wird > z.B. Vollzeit = 40 Stunden/Woche
"Schliesslich hätte ich dann ja mehr Arbeitszeit und damit auch einen finanziellen Vorteil von meiner BR-Arbeit."
Wie kommst Du denn darauf, dass Du einen finanziellen Vorteil hättest? Falls ERFORDERLICHE BR-Arbeit aus betriebsbedingten Gründen außerhalb der persönlichen Arbeitszeit gemacht werden muss (z.B. Seminarteilnahme, BR-Sitzungen) sind diese Stunden vorrangig durch Zeitausgleich und nicht in Geld auszugleichen!
Fragen: Arbeitest Du Voll- oder Teilzeit? Und wie sieht es bei den anderen BRM aus?
Wie wurden die freizustellenden BRM bestimmt?
Wie viele Freistellungen stehen eurem BR gem. § 38 BetrVG vor?
Was Du Dir aber von der Backe putzen kannst ist, dass Du grundsätzlich erst arbeitest und dann im Anschluss BR-Tätigkeit machst. Eine solche Erforderlichkeit besteht NICHT! Ein solches Engagement dürftest Du dann unter ehrenamtlichem Privatvergnügen abhaken ...
Erstellt am 21.04.2015 um 09:10 Uhr von BloodyBeginner
So richtig schlau werde ich aus der Fragestellung von benderbender auch nicht.
Jedenfalls haben wir mehr als 2 Freigestellte und haben für die Besetzung des BR Büros eine Kernzeit von 7-15 Uhr.
Wir arbeiten dreischichtig und es gibt auch Freigestellte die um 6 Uhr anfangen um als Ansprechpartner für die Nachtschicht da zu sein.
Natürlich kann es durch Seminare, Krankheit oder GBR-Tätigkeit auch mal sein dass gar kein Ansprechpartner im BR Büro da ist. Aber das sind absolute Ausnahmefälle.
Erstellt am 23.04.2015 um 08:37 Uhr von benderbender
Wie ich sehe fehlen wohl tatsächlcih ein paar Infos von meiner Seite.
Wenn alles so kommt wie angedacht gibt es für unsere 11 BR-Mitglieder 2,5 freigestellte Stellen. Also 2 volle für den Vorsitzenden und den Stellvertreter (die auch sonst Vollzeit arbeiten) und dann noch die halbe für mich. Wenn das mit den 2,5 Stellen nicht durchgeht sind es halt nur 2 Stellen, die dann in eine ganze und 2 halbe geteilt werden.
Ich arbeite aktuell etwa 25h/Woche, täglich von ca. 17-22h und werde nach Stunden bezahlt genau wie die Kollegen aus meiner Schicht. Die beiden anderen freigestellten BR-Mitglieder decken dann während ihrer BR-Arbeitszeit etwa den Bereich von 6h bis 20h ab und ich würde dann den Bereich von 21h bis 1h abdecken, so dass (fast) jeder Schichtbereich abgedeckt ist.
Gleichzeitig wäre es aber auf Grund der schlechten Personallage in meiner Schicht sinnvoll und nötig, dass ich wenigstens von 17-21h im Betrieb mitarbeite, zumindest so lange bis andere meine Arbeit übernehmen können. Nicht zuletzt macht mir meine Arbeit ja auch Spass.
Daher würde ich mit der von mir angedachten Lösung dann ja von 17h bis 1h (ca. 40h/Woche) arbeiten und das liesse sich dann ja auch schwerlich anders ausgleichen als mit Bezahlung der Überstunden.
Nur nochmal zur Sicherheit: ich habe wirklich kein Interesse mich durch meine BR-Tätigkeit zu bereichern aber es scheint mir doch die sinnvollste Lösung, die gleichzeitig das Beste für mich, meine Kollegen wie auch den AG rausholt.
So, ich hoffe diesmal hab ich es etwas ausführlicher erklärtt und keine wichtigen Fakten übersehen.
Erstellt am 23.04.2015 um 08:49 Uhr von moreno
Du kannst doch Deine eigentlichen Wochenarbeitsstunden nicht mit BR Tätigkeiten aufstocken! Wenn Du eine 25 Stundenstelle hast kannst Du bis zu 25 Stunden freigestellt werden für BR Tätigkeiten und sonst nichts! Alles andere wäre Vorteilsnahme im Amt. §331 StGB Freiheitsstrafe 3 Jahre oder Geldstrafe ;-) aber schon gute Ideen auf was einige kommen um durch ein Betriebsratsamt auf ne Vollzeitstelle zu kommen.
Erstellt am 23.04.2015 um 11:39 Uhr von benderbender
So schlimm, von wegen Betriebsratsamt missbrauchen um ne Vollzeitstelle zu bekommen, ist es wirklich nicht. Ich kann jederzeit und mit Kusshand vom AG auch Doppelschichten schieben und mache das auch immer mal wieder. Das geht dann von 17h-3h, 50h-Woche bekomme ich also auch ohne "Missbrauch" des BR-Amtes. Mit dem beschriebenen Arbeitsmodell würde ich mir diese Doppelschichten sogar verbauen und könnte de facto garnicht mehr meine maximal möglichen Stunden bekommen.
Mein Vertrag geht übrigens nur über 16,25 Wochenstunden bei real geleisteten und natürlich auch bezahlten 25 Wochenstunden (mit ein Grund für die Gründung des BR). Wenn ich mich nur für die vertragliche Arbeitszeit als BR freistellen lassen würde wäre es sogar noch ein extremes Verlustgeschäft für mich.
Also ist meine Idee jetzt strafbar, unmoralisch oder vielleicht doch ein legal gangbarer Weg?
Oder ist es nur ein Formulierungsfehler in meiner Idee? Es gibt ja wohl in Ausnahmefällen auch die Möglichkeit der "Betriebsratsarbeit außerhalb persönlicher Arbeitszeit". Nur ist dann die Frage ob ein 24h-Schichtbetrieb, der von 2 bis 2,5 Leuten abgedeckt werden muss schon ein Ausnahmefall ist.
Hier ist wohl auch mel ne Entschuldigung von meiner Seite angebracht, weil ich nicht alle nötigen Fakten rausgegeben habe. Ich bin halt grade erst in den bisher noch nicht existenten BR gewählt worden, meine ersten Schulungen stehen erst noch an und ich arbeite mich selber erstmal an jedes neu auftauchende Thema/Problem ran. Wenn ich nicht alle Infos rausrücke liegt das lediglich daran, dass ich noch garnicht wusste welche Faskten relevant sind.
Erstellt am 23.04.2015 um 15:52 Uhr von benderbender
Mal vielleicht noch als andere Sichtweise: Ich arbeite jetzt 25h/Woche in Schicht A und stocke diese gelegentlich mit einer zusätzlichen Schicht B auf um im Endeffekt auf etwa 35-40h/Woche zu kommen. Das ist aber keine feste Regelung, sondern es hgibtr auch mal Wochen mit 50h und dann auch mal ganze Monate ohne Doppelschichten. Wie halt der AG Bedarf hat und ich Lust/Zeit habe.
Wenn ich mich jetzt nur für meine 25h-Schicht freistellen lasse und trotzdem noch in der Schicht B arbeite um auf 35-40h zu kommen ist das doch OK, oder? Das wäre zeitlich und finanziell das selbe, was ich oben angedacht habe, nur dass ich halt dann den "ungünstigeren" Zeitraum mit der BR-Tätigkeit abdecken würde. Um beiden Schichten als BRM zur Verfügung zu stehen wäre es halt einfach logischer, die Bürozeit je zur Hälfte in beide Schichten zu legen.