Erstellt am 29.10.2007 um 17:54 Uhr von DonJohnson
Hallo. Als erstes hat der BR natürlich dafür Sorge zu tragen, dass es eine Berufsausbildung, sowie eine Berufsweiterbildung im Betrieb gibt. Selbstversändlich muß der Arbeitnehmer dieses nciht bezahlen (auch nciht durch Nachholen der Stunden) da ja auch der Arbeitgeber von dieser "Mehrleistung" oder "Weiterqualifizierung" des AN profitiert. Leider habe ich gerade meinen Fitting nicht zur Hand, somit kann ich dir leider keinerlei Urteile diesbezüglich aufzählen. Meiner Meinung nach, könnt ihr als BR aber eine BV diesbezüglich sogar erzwingen. Das heißt, ihr schlagt eine vor, wo das geregelt ist, sollte euer AG nicht wollen, tritt die Einigungsstelle in Kraft. Manchmal hilft schon dass, damit der AG einlenkt.
Für genauere Auskünfte muß ich aber noch mal in den Fitting schauen. Wenn cih das machen soll, schick mir bitte eine Email.