Erstellt am 09.03.2007 um 13:00 Uhr von Frank B.
Schau mal in die Kommentierung zum §37 Abs.6 BetrVG!
Erstellt am 09.03.2007 um 14:50 Uhr von heidi
Erstellt am 09.03.2007 um 16:22 Uhr von Kölner
@heidi
Ist Deine Antwort besser? Bist Du sommer07 - vermutlich ja!
Aber:
Was soll denn - grundsätzlich gesehen - an dem Verhalten der Personalabteilung falsch sein? Vielleicht lasst Ihr der Personalabteilung mal das Bildungsprogramm und die Seminarzeiten zukommen.
Erstellt am 09.03.2007 um 16:44 Uhr von spartacus
moin Sommer,
die AZ muß so verrechnet werden ,wie der Beschäftigte zu dem Zeitpunkt üblicherweise gearbeitet hätte.
Erstellt am 12.03.2007 um 13:44 Uhr von sommer07
@spartacus
das ist mir schon irgendwie klar ,aber wie verhält es sich mit Teilzeitkräften ? Und wie ist das bei einem Inhous Seminar ?