Hallo zusammen,
wir wurden von Arbeitnehmern darauf hingewiesen, dass ihr commission plan (die Provisionsvereinbarung) fehlerhaft ist, d.h. die Provisionsauszahlungen entsprechen nicht dem Inhalt der zum Arbeitsvertrag gehörenden Provisionsvereinbarung. Wir beabsichtigen deshalb eine Betriebsvereinbarung, in der festgelegt wird, was eindeutig in der Provisionsvereinbarung zu stehen hat bzw. was dort nichts zu suchen hat. Dies wäre jedoch für die Zukunft. Was mit den aktuellen Fällen (da geht es immerhin um jeweils mehrere Tausend Euro)? Kann der BR stellvertretend für die Arbeitnehmer Klage einreichen (falls nach Verhandlungen mit der Geschäftsleitung keine Einigung erzielt wird) oder müssen das die einzelnen AN selber tun?