Liebe KollegInnen,

bisher war es in unserem Betrieb gängige Praxis, dass der BR zu Vorstellungsgesprächen eingeladen wurde. Zuvor hat sich das betreffende BRM im Büro der Personalabteilung die Bewerbungsunterlagen angesehen.
Nun haben wir einen neuen Personalleiter, der das Vorgehen bei Einstellungen geändert hat. So weit so gut.

Wir haben ihn in einer sehr freundlichen E-Mail daran erinnert, dass wir die Bewerbungsunterlagen einsehen müssen, bevor wir eine Zustimmung zur Einstellung beschließen können. (gleichzeitig haben wir unserem Verlangen gem. §93 Ausdruck gegeben)

Die Antwort des Personalleiters war durchaus wohlwollend, aber er teilte uns gleich mit, dass wir die Bewerbungsunterlagen im Büro der Personalabteilung einsehen müssten, da man diese nicht ausdrucken wolle und auch nicht müsse. Nun stellt sich mir die Frage, "warum ausdrucken?". Wenn die Bewerbung nur elektronisch erfolgt ist, gibt es rechtliche Bedenken dagegen, die Bewerbungs-E-Mail an uns weiter zu leiten?

Gruß
Enigmathika

Nachtrag vom 20.5.2019:

Das "Wohlwollen" des Personalleiters hat sich inzwischen in Luft aufgelöst. Der BRV hat im persönlichen Gespräch die Einsichtnahme im Personalbüro abgelehnt und auf der Herausgabe der Unterlagen bestanden. Der PL hat daraufhin den Vorwurf geäußert, er wäre durch unsere förmliche E-Mail zu dieser Reaktion gezwungen worden. Nun ja, Gesprächsbereitschaft funktioniert nunmal nicht als Einbahnstraße. (Wir sollen den PL ansprechen, wenn etwas ist, und im Gegenzug erfahren wir Änderungen nur durch Zufall)

Das E-Mailverfahren wird jetzt wohl als akzeptable Lösung gesehen.

Aber der PL hat gleich die nächste "Baustelle" aufgemacht: Da es angeblich teilweise 100 Bewerbungen auf eine Stelle gibt (Muahahaha), will er uns nicht überlasten und eine Vorauswahl treffen.

Das werden wir natürlich ebenfalls ablehnen.

Die anderen beiden Betriebsräte des Unternehmens würden (ebenfalls angeblich) gar kein Interesse an dieser Thematik haben. Das hat uns aber ja nicht zu interessieren.