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Vorlage von Bewerbungsunterlagen per E-Mail zulässig?

E
enigmathika
Mai 2019 bearbeitet

Liebe KollegInnen,

bisher war es in unserem Betrieb gängige Praxis, dass der BR zu Vorstellungsgesprächen eingeladen wurde. Zuvor hat sich das betreffende BRM im Büro der Personalabteilung die Bewerbungsunterlagen angesehen. Nun haben wir einen neuen Personalleiter, der das Vorgehen bei Einstellungen geändert hat. So weit so gut.

Wir haben ihn in einer sehr freundlichen E-Mail daran erinnert, dass wir die Bewerbungsunterlagen einsehen müssen, bevor wir eine Zustimmung zur Einstellung beschließen können. (gleichzeitig haben wir unserem Verlangen gem. §93 Ausdruck gegeben)

Die Antwort des Personalleiters war durchaus wohlwollend, aber er teilte uns gleich mit, dass wir die Bewerbungsunterlagen im Büro der Personalabteilung einsehen müssten, da man diese nicht ausdrucken wolle und auch nicht müsse. Nun stellt sich mir die Frage, "warum ausdrucken?". Wenn die Bewerbung nur elektronisch erfolgt ist, gibt es rechtliche Bedenken dagegen, die Bewerbungs-E-Mail an uns weiter zu leiten?

Gruß Enigmathika

Nachtrag vom 20.5.2019:

Das "Wohlwollen" des Personalleiters hat sich inzwischen in Luft aufgelöst. Der BRV hat im persönlichen Gespräch die Einsichtnahme im Personalbüro abgelehnt und auf der Herausgabe der Unterlagen bestanden. Der PL hat daraufhin den Vorwurf geäußert, er wäre durch unsere förmliche E-Mail zu dieser Reaktion gezwungen worden. Nun ja, Gesprächsbereitschaft funktioniert nunmal nicht als Einbahnstraße. (Wir sollen den PL ansprechen, wenn etwas ist, und im Gegenzug erfahren wir Änderungen nur durch Zufall)

Das E-Mailverfahren wird jetzt wohl als akzeptable Lösung gesehen.

Aber der PL hat gleich die nächste "Baustelle" aufgemacht: Da es angeblich teilweise 100 Bewerbungen auf eine Stelle gibt (Muahahaha), will er uns nicht überlasten und eine Vorauswahl treffen.

Das werden wir natürlich ebenfalls ablehnen.

Die anderen beiden Betriebsräte des Unternehmens würden (ebenfalls angeblich) gar kein Interesse an dieser Thematik haben. Das hat uns aber ja nicht zu interessieren.

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Community-Antworten (8)

P
paula

17.05.2019 um 15:15 Uhr

gegen elektronisch spricht erst einmal nichts dagegen. Email ist aber etwas " Gefahr geneigt", da ein Fehlversand an den falschen Empfänger schnell passiert ist und dann habt ihr einen ganz erheblichen Datenschutzverstoß im Unternehmen (bei uns in der Vergangenheit leider mal dem BR Vorsitzenden passiert). Daher nutzen wir ein gemeinsames Laufwerk mit definierten Berechtigungen. So kann der AG die erforderlichen Daten dort einstellen, es muss nichts verschickt werden und trotzdem ist die Info da. Nach Beschluss stellt der BR dort seine Antwort ein und nichts geht per Mail durchs Haus. Schwieriger als per Mail ist natürlich der Nachweis von Fristen. Aber da muss man sich ggf. einfach vereinbaren.

K
kratzbürste

17.05.2019 um 19:33 Uhr

Na dann muss eben das ganze Gremium jedes Mal in die Personalabteilung dappeln. Da wird sich der Personalchef aber freuen. Die Unterlagen sind ja schließlich nicht nur für den BRV. Probiert es mal; mal sehen, wie lange er braucht, eine Lösung zu finden. Und diskutiert mit ihm dann, wann die Frist zu laufen beginnt.

M
Marunga

18.05.2019 um 22:39 Uhr

Schließe mich Kratzbürste an. Laut § 99 BetrVG ist der AG dazu verpflichtet euch die Unterlagen vollständig zur Verfügung zu stellen, das heist eigentlich das er die Unterlagen schon an euch weiterleiten sollte in welcher form auch immer. wenn er darauf besteht das ihr das in der Personalabteilung machen sollt dann tut das. geht geschlossen bei jeder Einsicht von Bewerbunsunterlagen in die Abteilung und verlangt in Bezug auf die Wahrung der Vertraulichkeit der BR-Sitzung (§ 30 BetrVG) das Verlassen aller MA der Abteilung bis ihr fertig seit. Mal sehen wie lange es dauern wird bis ihr die Unterlagen wieder bekommt ;)

C
celestro

20.05.2019 um 01:35 Uhr

"und verlangt in Bezug auf die Wahrung der Vertraulichkeit der BR-Sitzung (§ 30 BetrVG) das Verlassen aller MA der Abteilung bis ihr fertig seit."

und dann hofft, dass der AG keine Ahnung hat, sonst haut er Euch diesen Blödsinn nämlich ggf. so um die Ohren, dass die Euch mehrere Wochen bluten.

P
Pjöööng

20.05.2019 um 12:58 Uhr

Hmmmm....

Ich lese im § 99 BetrVG: "... der Arbeitgeber [hat dem BR] die erforderlichen Bewerbungsunterlagen vorzulegen und Auskunft über die Person der Beteiligten zu geben; er hat dem Betriebsrat unter Vorlage der erforderlichen Unterlagen Auskunft ..."

Das ist klar als Bringschuld definiert. Ich kann im Fitting auch nichts finden dass der Arbeittgeber daraus eine Holschuld machen kann.

Das muss man halt auch mal durchsetzen.

E
enigmathika

20.05.2019 um 17:25 Uhr

@Pjöööng Die Einsichtnahme der Unterlagen im Personalbüro wollten wir ohnehin nicht akzeptieren.

E
enigmathika

21.05.2019 um 16:52 Uhr

Ich hasse diese Machtspielchen. Der Personalleiter will uns nun vor die Wahl stellen: Entweder Vorauswahl oder Einsichtnahme im Personalbüro. Wir haben beides abgelehnt und auf die Rechtslage verwiesen. Jetzt sind WIR natürlich diejenigen, die sich mit ihrer "Paragraphenreiterei" einer Einstellung in den Weg stellen.

Darf man so etwas eigentlich bei einer Betriebsversammlung thematisieren, falls wieder Gerüchte über den störrischen und den Betrieb behindernden Betriebsrat gestreut werden?

C
celestro

21.05.2019 um 17:42 Uhr

"Darf man so etwas eigentlich bei einer Betriebsversammlung thematisieren, falls wieder Gerüchte über den störrischen und den Betrieb behindernden Betriebsrat gestreut werden?"

Ja.

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