Hallo,
wir, der Betriebsrat mit 7 Personen, haben schon die Betriebsverfassungs Seminare 1-3 besucht und möchten jetzt die Seminare Arbeitsrecht 1-3 besuchen. Wir wollten jetzt nach unserem Beschluss 2 Personen anmelden, aber unsere GF will, dass diese Seminare aus Kostengründen als "Inhouse-Seminare" durchgeführt werden, damit wir alle auf einmal geschult werden und nicht auf Seminare fahren. Ist dieses vertretbar? Wichtig ist ja auch, das wir uns mit anderen Betriebsräten austauschen. Die Frage ist natürlich auch, ob Inhouse-Seminare unterm Strich günstiger sind? Hierzu holen wir aber noch Angebote ein. Also, darf die Geschäftsführung diese Inhouse-Schulung fordern?