Seminare als Inhouse-Schulung. Wer darf entscheiden?
Hallo, wir, der Betriebsrat mit 7 Personen, haben schon die Betriebsverfassungs Seminare 1-3 besucht und möchten jetzt die Seminare Arbeitsrecht 1-3 besuchen. Wir wollten jetzt nach unserem Beschluss 2 Personen anmelden, aber unsere GF will, dass diese Seminare aus Kostengründen als "Inhouse-Seminare" durchgeführt werden, damit wir alle auf einmal geschult werden und nicht auf Seminare fahren. Ist dieses vertretbar? Wichtig ist ja auch, das wir uns mit anderen Betriebsräten austauschen. Die Frage ist natürlich auch, ob Inhouse-Seminare unterm Strich günstiger sind? Hierzu holen wir aber noch Angebote ein. Also, darf die Geschäftsführung diese Inhouse-Schulung fordern?
Community-Antworten (1)
16.10.2007 um 17:14 Uhr
Hallo Nein das darf sie nicht, der BR allein endscheidet! Hinsichtlich des Inhalts, der Dauer und der Zahl der Teilnehmer kann der BR seinen Beurteilungsspielraum nutzen. Ihr seid auch nicht gezwungen das billigste zu wählen das euch vielleicht noch der AG aussucht. Wichtig ist dass das Seminar erforderliches Wissen für eure BR Arbeit vermittelt. Das einzige was der AG bemängeln kann ist wenn ihr auf die betriebliche Notwendigkeit keine Rücksicht genommen habt, z.B. kann der Betriebsablauf nicht sichergestellt werden weil das entsandte BR-Mitglied im Betrieb unabkömmlich ist.
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