Erstellt am 31.01.2011 um 15:52 Uhr von rtjum
Hallo,
NEIN kann der AG nicht!
Ihr beschließt im Gremium welche Seminare besucht werden, teilt dies dem AG mit und der zahlt. Wenn er nicht will, helfen euch gute Seminarveranstalter problemlos weiter.
Erstellt am 31.01.2011 um 16:22 Uhr von DonJohnson
Sagen wir mal so:
Der AG kann es auf keinen Fall, ob es eventuell ein ArbG nicht machen kann, darauf würde ich mich nciht so festlegen wollen:
Beispiel:
Betrieb Mustermann ist ansässig in Berlin
AG sagt, dass die zeitliche Lage kein Problem ist, aber er aufgrund der geballten Seminarangebote in der Hauptstadt keine Notwendigkeit sieht, die Seminare einzeln abhalten zu lassen.
Spinnen wir mal weiter und sagen, dass der AG vor dem ArbG mitteilt, dass ihm der Veranstallter der Seminare egal ist und er es für sinnvoll hällt, auch die Ersatzmitglieder schulen zu lassen.
Stellen wir uns weiter vor, dass er auch wirschaftliche Belange anbringt, da das den Arbeitsablauf weniger stört und seines Erachtens die Belange des Betriebes viel besser im Seminar behandelt werden könnten...
nehmen wir das alles mal an und denken daran, dass es durchaus Arbeitgeberfreundliche Richter gibt...
Also ich glaube, soooooo unwahrscheinlich ist es dann nciht, dass der Arbeitsrichter dem zustimmt...
...rein hypothetisch selbstverständlich ;-)))
Erstellt am 31.01.2011 um 18:43 Uhr von rtjum
also DJ
rein hypothetisch...gibt es immer für und wider..für alles...rein hypothetisch.
naja, rein hypothetisch stimm ich Dir da dann auch zu...