Betriebsschließung / -verlagerung - was passiert mit den Azubis ????
hallo, ich als jav vertreter stelle mir einige Fragen: unsere geschäftsleitung bzw. unser verwaltungsrat hat die entscheidung getroffen unsere geschäftsstelle in varel (verwaltung) zu schließen und nach berlin zu verlegen (Betrieb: Industrie-Pensions-Verein e.V). die geschäftsleitung hat derzeit eine übergangszeit von 2 jahren veranschlagt! da dieses jahr aber noch 3 azubis (fachrichtung versicherung und finanzen) eingestellt wurden- stelle ich mir die frage wie diese ihre ausbildung beenden können. sind die azubis verpflichtet mit nach berlin zu gehen um dort ihre ausbildung zu beenden? wenn die azubis nicht bereit sind mit nach berlin zu gehen kann der arbeitgeber eine kündigung aussprechen? oder kann evtl. sogar für das letzte ausbildungsjahr der ausbildungsbetrieb noch gewechselt werden um dort die ausbildung zu beenden. hoffe, dass mir hier schon weitergeholfen werden kann. werde auf jedenfall in den nächsten woche die zuständige ihk niederlassung in oldenburg kontaktieren- die werden mir bestimmt mit meinen fragen helfen können. mfg jav vertreter
Community-Antworten (3)
13.10.2007 um 22:52 Uhr
@JAV - IPV, .....wenn die azubis nicht bereit sind mit nach berlin zu gehen .....
Was passiert bei Stilllegung oder wesentlicher betrieblicher Einschränkung der Ausbildungsstätte?
- Die Kündigung kann unter Einhaltung einer Frist ausgesprochen werden.
- Der Auszubildende ist dazu verpflichtet, sich mit Hilfe der Berufsberatung des zuständigen Arbeitsamtes rechtzeitig um eine weitere Ausbildung im bisherigen Ausbildungsberuf in einer anderen geeigneten Ausbildungsstätte zu bemühen.
14.10.2007 um 00:47 Uhr
pirat, kann Deine Antwort nicht im BBiG bestätigt finden. Hast Du andere Quellen?
JAV-IPV, könnte mir vorstellen, dass § 23 BBiG greift.
14.10.2007 um 01:30 Uhr
Ahoi, Lotte, nur für dich....:-))
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