hallo,
ich als jav vertreter stelle mir einige Fragen: unsere geschäftsleitung bzw. unser verwaltungsrat hat die entscheidung getroffen unsere geschäftsstelle in varel (verwaltung) zu schließen und nach berlin zu verlegen (Betrieb: Industrie-Pensions-Verein e.V). die geschäftsleitung hat derzeit eine übergangszeit von 2 jahren veranschlagt! da dieses jahr aber noch 3 azubis (fachrichtung versicherung und finanzen) eingestellt wurden- stelle ich mir die frage wie diese ihre ausbildung beenden können.
sind die azubis verpflichtet mit nach berlin zu gehen um dort ihre ausbildung zu beenden? wenn die azubis nicht bereit sind mit nach berlin zu gehen kann der arbeitgeber eine kündigung aussprechen?
oder kann evtl. sogar für das letzte ausbildungsjahr der ausbildungsbetrieb noch gewechselt werden um dort die ausbildung zu beenden.
hoffe, dass mir hier schon weitergeholfen werden kann.
werde auf jedenfall in den nächsten woche die zuständige ihk niederlassung in oldenburg kontaktieren- die werden mir bestimmt mit meinen fragen helfen können.
mfg
jav vertreter