Erstellt am 11.10.2007 um 09:18 Uhr von Werner
Moin Harald,
nein, wenn ein BRM sagt es erscheint zur Sitzung und kommt dann doch nicht, fehlt es unentschuldigt.
Beschlußfähigkeit ist gegeben wenn mindestens die Hälfte der BRM anwesend ist, die anwesend sein mußten.
Es wird es immer wieder geben das ein BRM unentschuldigt fehlt, dass macht aber nicht Eure Beschlüße nichtig.
Erstellt am 11.10.2007 um 09:23 Uhr von Harald14
Hallo Werner, danke erstmal. Ist die Lage denn die gleiche, wenn der BR ja eigentlich gewusst hat, dass das BR-Mitglied eigentlich im Frei ist (im Schichtplan ja zu sehen)? Wäre deshalb ein Ersatzmitglied zu laden gewesen?
Erstellt am 11.10.2007 um 09:25 Uhr von waschbär
Harald14................
Bist du das ????. Harald,Haralds,Halorads .. ????
Wegen deiner frage ist ein BR Geladen und kommt nicht muss gekuckt werden ob Beschlussfassungsfähigkeit vor liegt wann ist dein Grm. Beschlussfähig ? Ich hoffe das weist du ansonsten die Nummer voon der CIA hast Du ja .-)
Erstellt am 11.10.2007 um 09:30 Uhr von Harald14
@ Waschbär: Ich bin weder Harald noch Haralds noch Halorads. Meine Frage ist, ob das schichtplanmäßige Frei eine Verhinderung darstellt, dabei hilft mir Deine Antwort jetzt nicht weiter
Erstellt am 11.10.2007 um 10:05 Uhr von Werner
Es würde eine Verhinderung darstellen wenn das BRM nicht gesagt hätte das es teilnimmt!
Erstellt am 11.10.2007 um 10:17 Uhr von Harald14
Erstellt am 11.10.2007 um 10:31 Uhr von waschbär
Harald,
NEIN ein EBRMA ist nicht zu laden ! Deine Beschlüsse sind in diesen fall nur ungültig wenn der BR nicht Beschlussfähig ist !
Nun Klar ?!
P.S warum lässt du dich auch auf sowas ein ???!!
pps bitte sprcht das BRM bei der n. Runde darauf an ! Es geht so nicht ! unzuverlässlichkeit ist oft ein Punkt welcher zu schwellenden Konflikten führt, nicht das die sich nacher Prügeln !
Erstellt am 11.10.2007 um 17:29 Uhr von Catweazle
Ein freier Tag nach Schichtplan ist KEINE Verhinderung.
Erstellt am 12.10.2007 um 12:48 Uhr von Dana
schließe mich Catweazle an,
Schichtfrei ist kein tatsächlicher oder rechtlicher Verhinderungsgrund, d.h. in einem solchen fall darf kein ERsatzmitglied geladen werden. Denn wenn es an einem Beschluss mit abstimmt, obwohl das E-Mitglied gar nicht hätte teilnehmen dürfen - ist der Beschluss unwirksam.
LG Dana
Erstellt am 12.10.2007 um 19:15 Uhr von Spartakus
Nö ich bin da anderer Meinung.
Wenn ein BR Mitglied Freischicht hat dann ist das wie Urlaub oder Wochenende!
Daher ist Grundsätzlich das Ersatzmitglied zu laden.
Wenn aber wie du ganz oben geschrieben hast, das BR Mitglied sagt ich komme trotz freien Tag, darf kein Ersatz geladen werden.
Ansonsten ein BR Mitgl. ist immer nur dann verh. wenn er oder Sie Urlaub hat krank ist auf Schulungen ausser Haus oder sich auf Seminaren sich befindet.
Dann ist Zwingend ein Ersatz zu laden und immer schön auf die Reihenfolge achten nicht irgend ein Ersatzmitglied sondern das Nächste aus der Liste oder den Listen.
Gruß
Spartakus
Erstellt am 12.10.2007 um 19:21 Uhr von Kölner
@spartakus
Dann sei Du mal anderer Meinung - es wird nicht richtiger!