Erstellt am 19.08.2010 um 04:08 Uhr von Rapper
Sicher kann das Ersatzmitglied geladen werden. Wenn der Vorgesetzte ihn frei gibt und die BR Sitzung vielleicht dann eine halbe Stunde später anfängt, warum nicht?
Das sollte aber das Gremium entscheiden.
Erstellt am 19.08.2010 um 07:21 Uhr von hotzenplotz
Wird für ein zeitweilig verhindertes Mitglied ein vorhandenes Ersatzmitglied nicht geladen, ist der Betriebsrat an einer wirksamen Beschlussfassung gehindert. Hiervon ist nur dann eine Ausnahme zu machen, wenn ein Betriebsratsmitglied plötzlich verhindert und es dem Betriebsrat nicht mehr möglich ist, das Ersatzmitglied rechtzeitig zu laden (BAG 23. August 1984 - 2 AZR 391/ 83 - BAGE 46, 258 = AP BetrVG 1972 § 103 Nr. 17 = EzA BetrVG 1972 § 103 Nr. 30, zu B II 1 a der Gründe; 3. August 1999 - 1 ABR 30/ 98 - BAGE 92, 162 = AP BetrVG 1972 § 25 Nr. 7 = EzA BetrVG 1972 § 33 Nr. 1, zu B II 2 a der Gründe).
Erstellt am 19.08.2010 um 07:49 Uhr von SaraStern
Zu diesem Thema habe ich eine Frage:
Ein BR Mitglied ist bei uns schon über längere Zeit krank (mehrere Wochen) und es ist auch nicht absehbar wann er zurück kommt.
Der kranke BR lässt sich aber nicht durch ein Ersatz-Mitglied vertreten sondern will immer zu Hause angerufen werden bzw. mittels Email über alles informiert sein. Ist das OK so oder kann einfach das Ersatzmitglied als "Krankheitsvertretung" an dessen Stelle treten.
Ggf. auch ohne Einverständnis des kranken BR.
Erstellt am 19.08.2010 um 07:56 Uhr von ridgeback
Für die Beschlussfassung ist es erforderlich, dass sich die Betriebsratsmitglieder körperlich in einem Raum versammelt sind. Daher scheiden andere Formen der Entscheidungsfindung wie
* Umlaufverfahren,
* Umfrage des Vorsitzenden bei den Betriebsratsmitgliedern,
* Telefonkonferenzen oder
* Zuschaltung eines verhinderten Betriebsratsmitgliedes per Telekommunikationseinrichtungen in die Sitzung
§ 33 BetrVG
Erstellt am 19.08.2010 um 08:02 Uhr von Biggy
Der BRV ist verpflichtet ein Ersatzmitglied einzuladen wenn ein reguläres Mitglied erkrankt ist und seine Teilnahme absagt.Ein BRM kann nur dann entscheiden dass es nicht vertreten wird wenn es zur Sitzung trotz krank erscheint ansonsten hat es keinen Einfluss darauf ob ein Ersatzmitglied geladen wird.
Sagt also ein krankes BRM seine Teilnahme nicht ab und kommt dann nicht zur Sitzung würde ich als BRV ein Gespräch mit dem Kollegen führen denn der fehlt dann unentschuldigt trotz Krankheit.Auch ein erkranktes BRM kann zu einer Sitzung kommen wenn es sein Gesundheitszustand zulässt. Kommt das öfters vor dass er unentschuldigt fehlt würde ich ihn auf seine Pflichen als BR hinweisen.
Erstellt am 19.08.2010 um 08:36 Uhr von rolfo
@ Biggy
nicht ganz richtig. Wenn das BR-Mitglied erkrankt ist ladet der BRV erstmal ein Ersatzmitglied ein.
Das erkrankte BRM kann trotz Krankheit an der Sitzung teilnehmen sofern es den Gesundungsprozess nicht behindert.
Weiter muss das erkrankte BRM ausdrücklich erklären dass es trotz Krankheit teilnimmt, absagen muss er nicht wenn er erkrankt ist.
3 LAG Berlin v. 1.3.2005 – 7 TaBV 2220/04.
»Ein Betriebsratsmitglied ist bei Abwesenheit wegen Urlaub, Erziehungsurlaub oder ähnlichem solange als verhindert anzusehen, wie es dem Betriebsratsvorsitzenden nicht positiv angezeigt hat, dass es ungeachtet der Abwesenheitssituation seine Betriebsratstätigkeit durchführen möchte « NZA-RR 2006,
Erstellt am 19.08.2010 um 10:00 Uhr von pfeilenbogen
SaraStern
Krank/ AU ist grundsätzlich eine Verhinderung. Aber das BRM kann ausdrücklich seine Nichtverhinderung erklären, dann kann und muss es auch seine Mandatsaufgaben wahrnehmen. Es hat aber dann keinen Anspruch auf Freizeitausgleich oder ggf. Fahrkostenersatz gem. § 37.
Es kann aber nicht verlangen zu Hause angerufen zu werden oder dass man ihm Unterlagen, auch nicht die Einladung und TO zu Sitzungen nach Hause schickt!
Also, erklärt es sich nicht ausdrücklich gegenüber dem BRV als NICHTVERHINDERT und nicmmit dann seine Aufgaben war, so hat der BRV wegen Verhinderung ein Ersatzmitglie zu laden. Macht er das nicht sind Beschlüsse wegen fehlerhafter Ladung ungültig.
Erstellt am 19.08.2010 um 10:37 Uhr von SaraStern
Danke für Eure Antworten.
Bei dem kranken BR Mitglied handelt sich um den BRV. Zwischendurchkommt der BRV ins Büro um an einer Besprechnung teilzunehmen. Der BRV will mit allen Mitteln verhindern das das Ersatzmitglied bei den derzeit laufenden "Gesprächen" anwesend ist. BRV hat die Meinung das das Ersatzmitglied "PRO CHEF" eingestellt ist und nicht hart genug verhandelt.
Durch die krankheitsbedingte Anwesenheit ziehen sich allerdings alle Entscheidungenin die Länge.
Erstellt am 20.08.2010 um 17:29 Uhr von zyklus
Hi,
bei manchen gehts echt zu wie im Kindergarten.
Als BRV ist man nicht Chef des BR sondern nur der Sprecher.
Sein oder Ihr Verhalten könnte man daher auch schon als Störung der BR-Arbeit definieren.
Macht ihm oder ihr das mal klar.
zyklus