Erstellt am 26.03.2013 um 21:25 Uhr von nicoline
jeder Beschluss hat Bestand, egal, wie er zustande gekommen ist, bis aufgedeckt wird, dass er nicht rechtens zustande gekommen ist und das wäre bei Euch der Fall, wenn das Ersatzmitglied nicht geladen wird.
Erstellt am 27.03.2013 um 00:00 Uhr von BRfrischling
1. Es muss ein Ersatzmitglied geladen werden und ist dieses im Betrieb muss es an der Sitzung teilnehmen.
2.Beschlüsse können mit mindestens der Hälfte des Gremiums gefasst werden.
Erstellt am 27.03.2013 um 06:02 Uhr von Tanzbär
> 1. Es muss ein Ersatzmitglied geladen werden
Richtig, wenn das BR-Mitglied nicht vor dem Urlaub kundgetan hat, dass es an allen Sitzungen trotz Urlaub (im Garten?) teilnehmen möchte!
> und ist dieses im Betrieb muss es an der Sitzung teilnehmen.
nö, es kann auch unentschuldigt fehlen. Also Teilnahme ist zur Beschlussfassung nicht bindend.
> 2.Beschlüsse können mit mindestens der Hälfte des Gremiums gefasst werden.
Wo war doch danach gefragt?
Erstellt am 27.03.2013 um 07:27 Uhr von Lexipedia
> 1. Es muss ein Ersatzmitglied geladen werden
Richtig, wenn das BR-Mitglied nicht vor dem Urlaub kundgetan hat, dass es an allen Sitzungen trotz Urlaub (im Garten?) teilnehmen möchte!
Richtig!
> 2.Beschlüsse können mit mindestens der Hälfte des Gremiums gefasst werden.
Diese Aussage ist auch falsch. Es müssen mindestens die Hälfte + 1 Stimme sein, sonst ist der Beschluss abgelehnt.
Sonst siehe nicoline
Erstellt am 27.03.2013 um 08:02 Uhr von Tanzbär
Noch einmal, um alle Klarheiten zu beseitigen: Es geht NICHT um die Teilnahme des Ersatzmitgliedes, sondern nur um seine RICHTIGE Ladung.
Erstellt am 27.03.2013 um 09:27 Uhr von gironimo
>Was passiert wenn wir dieses nicht tun aber das Ersatzmitglied durchaus könnte?
Würden die Beschlüsse bestand haben?>
So lange niemand dagegen klagt, hat der Beschluß bestand.
Ansonsten: "Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand"
Warum eine Situation heraufbeschwören, wenn man sie vermeiden kann?
Wenn also der Kollege in seinem wohlverdienten Urlaub nichts vom BR hören will, ladet doch das Ersatzmitglied. Was hindert Euch daran. Und wenn dieses dann nicht kommt, braucht Ihr Euch dann wenigstens keine Vorwürfe machen.
Erstellt am 27.03.2013 um 21:09 Uhr von Hoppel
Für die ordnungsgemäße Ladung ist ausschließlich der BRV verantwortlich. Und ein BRV sollte wissen, dass bei Verhinderung eines BRM ein Ersatzmitglied geladen werden muss.
Es muss natürlich auch das richtige Ersatzmitglied sein!
Wird ein E-BRM nicht ordnungsgemäß geladen, sind sämtliche in dieser Sitzung gefassten BR-Beschlüsse mit einem Mangel behaftet. Dieser Mangel wirkt sich letztendlich aber nur dann aus, wenn dem AG z.B. ein Beschluss nicht gefallen sollte und er zum Arbeitsgericht marschiert.