Erstellt am 10.05.2005 um 18:11 Uhr von Tim
Arbeitsüberlastung ist kein Grund für ein Betriebsratsmitglied, einer BR-Sitzung fern zu bleiben. Sie stellt auch keine zeitweilige Verhinderung dar, für die ein Ersatzmitglied zu laden wäre.
Das BR-Mitglied sollte daher selbst an der BR-Sitzung teilnehmen. Dafür muss der Arbeitgeber es von seiner beruflichen Tätigkeit ohne Minderung des Arbeitsentgelts befreien.