Hallo, habe hier eine Frage die nach Vergabe des Personalservice an extern bei uns neu aufgetreten ist. Bisher wurden wir über Kolleginnen im Mutterschutz mit Angabe der Fristen immer informiert, jetzt hat sich der neue Personalleiter geweigert, unter Hinweis auf Persönlichkeitsschutz der MA. Im Mutterschutzgesetz find ich jetzt Raus, daß der § über Info des BR weggefallen ist. Da wir jedoch MA in Nachtschicht und immer mal wieder Probleme mit Schwangerenruheraum haben, will der BR auf der Information bestehen. Worauf soll/kann ich mich berufen? Soziale Belange oder Informationsrecht erscheint mir zu flau. Danke für Tipps Hexelein