Hallo zusammen,
hab schon mal zu meiner Frage andere Beiträge gelesen, bin aber nicht so richtig fündig geworden.
Wir haben in unserem Konzen einenkleinen Betrieb K. Diese MA wünschen einen BR, wollen aber wegen evt. Konsequenzen nicht selber aktiv werden. Die MA von Betrieb K arbeiten in Großraumbüros mit Kollegen aus Betrieb A des Konzens zusammen, nutzen gemeinsame soziale und techn. Einrichtungen, MA aus Betrieb K sind Vorgestzte der MA aus dem Betrieb A, teilweise haben MA Doppelfunktionen in beiden Betrieben usw.
Der Betriebsrat aus Betrieb A sieht hier einen gemeinsamen Betrieb. Wie und wer stellt nun diesen gemeinsamen Betrieb gegenüber der GF fest? Kann der exisiterende BR aus Betrieb A nach dieser Feststellung die Vertretung der Betrieb K MA übernehmen? Wird dies vertraglich geregelt?
Schon mal vielen Dank für eure Informationen.
Gruß Katie