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Dieser Beitrag ist vor 17 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Information des BR seitens der GL - wenn Abteilung ins Ausland verlegt werden soll?

F
fifor
Jan 2018 bearbeitet

Ich bin mitglied im BR einer Firma mit knapp 50MA. Ein Kollege kam gestern auf mich privat (NICHT auf den BR) zu, dass seine Abteilung (2MA) ins Ausland verlegt werden soll. Die Geschäftsleitung hat ihm "kulanterweise" 4 Tage Zeit gegeben sich unter folgenden 3 Möglichkeiten zu entscheiden:

  1. Hier im Betrieb evtl in einer anderen Abteilung zu arbeiten - wo, steht noch nicht fest.
  2. Ins Ausland zu gehen und in der Abteilung zu bleiben.
  3. Die Firma zu verlassen

Der MA hat einen Maulkorb bekommen, darf offiziell nichts sagen und ist eben wie gesagt nur privat auf mich zugekommen.

Meine Frage nun: Sollte nicht der BR als erstes von so einem beträchtlichen Ereignis informiert werden? Ausserdem soll sich der MA entscheiden, ohne vorher zum BR gehen zu dürfen - angeblich soll der BR von der GL erst über alles informiert werden, wenn sich die beiden MA über ihre Zukunft entschieden haben. Weiss jetzt grad nicht, was ich am besten tun soll?

Danke und Gruss

6.82701

Community-Antworten (1)

K
klinik

02.10.2008 um 11:52 Uhr

@fifor,

bei der GF höflich anfragen ob es Ihrerseits Überlegungen gibt Bereiche oder Teilbereiche aus dem Unternehmen auszugliedern oder sonstige betriebliche Veränderungen vorzunehmen. Der Betriebsrat verweist höflich auf die wahrung seiner Mitbestimmungsrechte gemäß BetrVG.

Hatten wir auch so einen Fall. Und ganz plötzlich gab es Gespräche und unsere Mitarbeiter waren nicht mehr in diesem Gewissenskonflikt.

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